Jan Kaiser
18.07.2007
Überzeugendes Konzept
Eine Rezension zu:
Raimund Wieser
Handbuch des Bußgeldverfahrens
5. Auflage
Boorberg, Stuttgart 2006, 600 Seiten, 39,80 €
ISBN 3-415-03512-3
http://www.boorberg.de
Zwei äußerst empfehlenswerte Einführungen in das Recht der Ordnungswidrigkeiten ( Bohnert,
Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten) hat der Rezensent bereits an anderer
Stelle vorgestellt. Wem das Ordnungswidrigkeitenrecht jedoch bereits vertraut ist, und wer sich für seine tägliche Praxis ein umfassendes Handbuch für Bußgeldsachen auf den
Schreibtisch stellen will, der wird an dem Werk von Wieser nicht vorbeikommen!
Der von der Bayerischen Verwaltungsschule herausgegebene Band wendet sich in erster Linie an Mitarbeiter der Verwaltung, die dort mit Bußgeldverfahren befasst sind. Im
Vorwort heißt es daher: „Das vorliegende Handbuch soll den behördlichen Sachbearbeiter in der allgemeinen inneren Verwaltung bei der praktischen Durchführung des
Bußgeldverfahrens unterstützen.“ Dennoch dürfte das Werk auch für Rechtsanwälte, die Betroffene in Bußgeldverfahren verteidigen, sowie für Richter, die an den
Amtsgerichten Ordnungswidrigkeiten bearbeiten, von Interesse sein, da für sei eine umfassende Kenntnis der Tätigkeit der Verfolgungsbehörde nur nützlich sein kann.
Wieser behandelt in dieser Reihenfolge folgende Themen: Die Einleitung des Bußgeldverfahrens, die behördliche Aufklärung des Sachverhalts, den Erlass des Bußgeldbescheides,
das Zwischenverfahren nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, das Verfahren vor dem Amtsgericht sowie die Vollstreckung von behördlichen Bußgeldentscheidungen. Der
Schwerpunkt liegt eindeutig auf dem Verfahren der Verwaltungsbehörde, der weitere Gang des Verfahrens nach Einspruch des Betroffenen wird hingegen nur noch in Grundzügen
behandelt. Bei alledem verbindet der Verfasser die theoretische Darstellung des Stoffes in verständlicher, klarer Sprache mit regelmäßigen Beispielen, die der Klarstellung
dienen, zahlreichen Übersichten und Schaubildern, die die Übersichtlichkeit fördern, sowie einer Vielzahl von Musterschreiben und -bescheiden, die den Einstieg in die Praxis
und dem Umgang mit Sonderkonstellationen erleichtern. Dieses Konzept überzeugt in jeder Hinsicht!
Die Neuauflage berücksichtigt u. a. die durch das Justizkommunikationsgesetz in den §§ 110 a-e OWiG neu eingeführt elektronische Aktenführung sowie andere Neuerungen im
Bereich des Kosten- und Zustellungsrecht. Grundlegende Umwälzungen hat es im Bußgeldverfahren also nicht gegeben. Der Wert des Wieser indes bleibt zweifelsfrei erhalten.
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