Wer sich als Referendar, Rechtsanwalt, Richter oder Verwaltungsbeamter schnell und praxisnah in die Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts einarbeiten will, dem sei der
schmale Band von Bohnert, der seit 2004 in zweiter Auflage vorliegt, dringend empfohlen. "Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt praktischen Bedürfnissen, seine Darstellung
ebenso.", schreibt der Verfasser, Strafrechtsprofessor an der Freien Universität Berlin, im Vorwort und hält sich fortan auf den 140 Seiten seines Leitfadens streng
daran.
Die Kenntnis des Straf- und Strafprozessrechts als unabdingbare Voraussetzung für das Verständnis der Materie voraussetzend, führt Bohnert seinen Leser mit klarer, präziser
Sprache und sparsamen Verweisen auf vertiefendende Literatur und Rechtsprechung zunächst in die Grundlagen des Bußgeldrechts ein, indem er die Gesetzessystematik darstellt,
die Ordnungswidrigkeit definiert und zur Straftat abgrenzt sowie das im Bußgeldverfahren vorherrschende Opportunitätsprinzip beleuchtet.
Sodann stellt Bohnert den allgemeinen Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts dar, also §§ 1-34 OWiG, in welchen geregelt ist, "wann und gegen wen eine Tat als OWi geahndet
werden kann, welche Rechtsfolgen vorgesehen sind und wann die OWi verjährt."
Der dritte Abschnitt ist das Herzstück des Werks. Hier skizziert der Verfasser die Regeln und den Ablauf des Bußgeldverfahrens. Zu diesem Zweck stellt er zunächst die
Verfahrensbeteiligten und die Verfahrensgrundsätze dar, erläutert sodann das sog. "Vorverfahren" der Verwaltungsbehörde, an deren Ende die Verwarnung oder der
Bußgeldbescheid als Abschlussentscheidungen stehen, um schließlich das "gerichtliche Hauptverfahren" und die Rechtsbeschwerde zu erörtern. Hinweise zu "gemischten
Verfahren", dem Verfahrenswechsel, den Verfahrenkosten und der Vollstreckung bilden den Abschluss.
Gesamteindruck:
Wer sich vertieft mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten befassen will, Einzelheiten, Streitfragen und Problemfälle des Bußgeldverfahrens nachschlagen möchte oder Nachweise
aus Literatur und Rechtsprechung zu den einzelnen Bußgeldtatbeständen sucht, die über das gesamte geschriebene Recht verstreut sind, dem will und kann der Grundriss von
Bohnert keine Hilfestellung bieten. Hier wird man auf die gängigen Kommentare, etwa von Göhler (Ordnungswidrigkeitengesetz, C.H. Beck, 14. Auflage 2006) oder auch von
Bohnert selbst (Kommentar zum OWiG, C.H. Beck, 1. Auflage 2003) zurückgreifen müssen oder umfangreichere Lehr- und Handbücher zu Rate ziehen, wie sie etwa Rosenkötter
(
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten, Boorberg, 6. Auflage 2002) oder Wieser (Handbuch des Bußgeldverfahrens, Boorberg, 5. Auflage 2005)
vorgelegt haben. Die einzelnen Tatbestände wiederum werden in den Standardkommentaren der jeweiligen Gesetze erläutert, der wichtige Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten
etwa im Hentschel (Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 38. Auflage 2005). Doch als erster Einstieg in das Bußgeldrecht ist der Grundriss von Bohnert in jeder Hinsicht optimal!