Yann-Christoph Collin, LL.M.
06.06.2005
Zu den Grundsätzen der Gefährlichkeit und der Verhältnismäßigkeit
Eine Rezension zu:
Axel Dessecker
Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Eine Untersuchung zum Maßregelrecht
Schriften zum Strafrecht Heft 155
Duncker & Humblot GmbH, Berlin 2004, 463 Seiten, 82,- €
ISBN 3-428-11180-X
http://www.duncker-humblot.de
"Die dogmatische Bearbeitung des Maßregelrechts entspricht, unbeschadet verdienstlicher Einzelbeiträge aus Praxis und Lehre, nicht dem wünschenswerten Stand" (vgl. Hanack,
in: LK, 11. Aufl., Vor §§ 61 ff. Rn 36). Eine dogmatisch fundierte Aufarbeitung ist auf diesem sensiblen Themengebiet aber unverzichtbar. Gerade die
freiheitsentziehenden Maßregeln geraten immer wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn es beispielsweise um gefährliche Sexualdelikte oder andere besonders schwere
Verbrechen geht. Um so wichtiger ist es, diesem Rechtsgebiet einen entsprechenden dogmatischen Unterbau zu verleihen. Der Autor hat mit seiner Bearbeitung dem großen Puzzle
der dogmatischen Aufbereitung des Maßregelrechts ein weiteres Teil hinzugefügt. Er hat somit seinen Beitrag zur Systematisierung des Maßregelrechts geleistet. In der hier
rezensierten Arbeit wird die Tragweite allgemeiner Grundsätze für die Bestimmung einzelner Maßregeln untersucht. Hierzu wählt der Autor die Grundsätze der Gefährlichkeit
sowie der Verhältnismäßigkeit und konzentriert sich auf die freiheitsentziehenden Maßregeln. Die Untersuchung bezieht sich in erster Linie auf die Anordnungsvoraussetzungen
der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und der Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB).
Zum Verständnis des Maßregelrechts sei nach Aussage des Autors die Kenntnis des historischen Hintergrunds notwendig. Daher wird im ersten Teil sehr detailliert die
geschichtliche Entwicklung des Maßregelrechts dargestellt. Beginnend mit den Frühformen sichernder Maßregeln am Ende des 18. Jahrhunderts reicht die Darstellung über
das preußische Allgemeine Landrecht, die Reformbemühungen bis 1933 und das nationalsozialistische Regime bis hin zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Autor
belässt es insoweit nicht bei der Nennung der historischen Fakten, sondern versucht auch die Gründe und kriminalpolitischen Debatten aufzugreifen und einzubeziehen. Es wird
berücksichtigt, wie sich in Abgrenzung zur Strafe eigene neue Kategorien herausbildeten.
Der zweite Teil widmet sich dem allgemeinen Grundsatz der Gefährlichkeit im Maßregelrecht. Zunächst wird dazu in einem kurzen Überblick zu Voraussetzungen und
Anwendungspraxis das Maßregelrecht des geltenden Kriminalrechts vorgestellt. Ausgehend von der Alltagssprache wird der Gefahrenbegriff auch im strafrechtlichen Deliktsaufbau
und im Polizeirecht untersucht, um schließlich auf den Begriff der Gefahr im Maßregelrecht abzustellen. Zielgerichtet wendet sich die Arbeit dann den Voraussetzungen und
Formen der Prognosen zu. Hierzu werden auch statistische Erhebungen herangezogen.
Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen steht im dritten Teil eine Konkretisierung des Merkmals Gefährlichkeit für die ausgewählten freiheitsentziehenden Maßregeln
im Mittelpunkt. Zunächst wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) untersucht. Als Ansatzpunkt zur Konkretisierung des Gefährlichkeitsmerkmals
wird die Erheblichkeit vorgeschlagen und erörtert. Es folgt die Übertragung des Kriteriums auf die Unterbringung nach § 64 StGB. Im Anschluss wird die Sicherungsverwahrung
nach § 66 StGB mit ihren Voraussetzungen dargestellt. Hierbei konzentrieren sich die Ausführungen auf den Hang zur Begehung erheblicher Straftaten. Der Autor zeigt, dass
dieser Begriff keinen eigenständigen Beitrag zur Konkretisierung zu leisten im Stande sei, weshalb wieder auf das allgemeine Kriterium der Gefährlichkeit selbst abgestellt
werden solle. Bei dieser Maßregel liefere allerdings der Gesetzestext aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf zu erwartende schwere Schädigungen konkrete Vorgaben zur
Begriffsbestimmung.
Im folgenden vierten Teil wendet sich der Autor dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nebst seinen Auswirkungen im Maßregelrecht zu. Hier wird zunächst die Feststellung
getroffen, dass dieser – trotz seiner besonderen Betonung für das Maßregelrecht in § 62 StGB – in seinen Auswirkungen sehr beschränkt sei. Im Anschluss wird die
Verhältnismäßigkeit konkret bei den gewählten freiheitsentziehenden Maßnahmen untersucht.
Gesamteindruck:
Axel Dessecker gelingt es mit seiner Arbeit, dem Leser einen Einblick in das Recht der freiheitsentziehenden Maßregeln zu geben. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die
Darstellung ausgewählter Grundsätze mit Blick auf ausgewählte Maßregeln. Der Titel erweckt beim Leser die Erwartung, dass auch Wechselwirkungen zwischen Gefährlichkeit und
Verhältnismäßigkeit untersucht werden – die Arbeit selbst behandelt diese Grundsätze getrennt voneinander. Die Darstellung der historischen Entwicklung ist
unbestritten für das Verständnis der Rechtsmaterie wichtig und hat an der vorliegenden Bearbeitung einen Anteil von etwa einem Viertel. Persönlich gefällt mir besonders,
dass nicht nur juristische Aspekte betrachtet werden, sondern auch kriminologische und soziologische Ergebnisse in die Bearbeitung eingeflossen sind. Dessecker schafft es,
seine Gedanken klar strukturiert auf 463 Seiten zu einem gelungenen Abschluss zu bringen.
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