Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


"Voice Pro 12 Legal" von linguatec
Bert Stoll
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
Universität Rostock
15.07.2009


Leistungsfähig und vielseitig

Eine Rezension zu:

linguatec

Voice Pro 12 Legal


Systemvoraussetzungen:
Intel Pentium 2,4 GHz oder 1,6 GHz Dual Core-Prozessor oder gleichwertiger AMD-Prozessor
1 GB freier Arbeitsspeicher
1 GB freier Festplattenspeicher
DVD-Laufwerk für die Installation
Windows Vista oder Windows 7
Internetzugang für die Produktaktivierung


ISBN 978-3-86691-144-4, 369,- €

http://www.linguatec.de


Mit seiner Software Voice Pro 12 setzt linguatec seine bekannte Produktlinie fort und geht in die nächste Runde professioneller Spracherkennungsprogramme. Ein erster Blick auf die Verpackung ist zunächst viel versprechend, stechen einem sofort gute bis sehr gute Testurteile namhafter deutscher Testinstitute und Fachzeitschriften ins Auge. Auch wenn sich bei genauerem Hinsehen herausstellt, dass sich diese stellenweise noch auf eine Vorgängerversion beziehen, sind die Erwartungen an dieses bewährte Produkt hoch, verspricht es nunmehr „Erkennungsraten bis zu 99 %“. Sofern sich dies als zutreffend herausstellen sollte, würde die Software seinem Anspruch in jeder Hinsicht gerecht werden, die Arbeitseffizienz merklich zu steigern und deutliche Zeiteinsparungen zu ermöglichen.

Versionen
Dabei steht die Software dem Anwender in verschiedenen Versionen zur Verfügung. Vergleichsweise günstig ist die Standardedition mit implementiertem Basiswortschatz, jedoch ohne jegliches Zubehör, für bereits 69 €. Deutlich kostenintensiver (169 €) wird es, wenn man Wert auf ein umfassenderes Vokabular aus diversen Sachgebieten legt und zudem mit dem qualitativ hochwertigen beigelegten USB-Headset der Marke Sennheiser arbeiten möchte. Ein Upgrade (Voice Pro 12 Wireless), welches stattdessen den Einsatz eines drahtlosen Bluetooth-Headsets vorsieht, ist für 249 € zu erwerben. Gleichsam als Flagschiff seiner Produktlinie bietet linguatec Voice Pro 12 in fachspezifischer Ausrichtung (Legal oder Medical) an, also mit einem zusätzlichen umfassenden Vokabular aus 12 juristischen bzw. 25 medizinischen Fachgebieten, die sich der Hersteller mit insgesamt 369 € bezahlen lässt. Getestet wurde hier die Version Voice Pro 12 Legal, welche eigens für den professionellen Einsatz im juristischen Berufsfeld konzipiert wurde und gemessen an den Herstellerangaben keine Wünsche offen lassen dürfte.§§§§ §

Installation und Systemvoraussetzungen
Die Installation der Software verläuft vergleichsweise zügig und problemlos. Das mitgelieferte Headset wird über den USB-Port auf einfache Weise angeschlossen, die Einrichtung der Software funktioniert nahezu selbstständig. Relativ zeitnah nach Initiierung der Installationssequenz müssen ein Benutzerprofil generiert und die wesentlichen Grundeinstellungen vorgenommen werden, was allerdings recht schnell zu erledigen ist.

Nach Abschluss der Installation muss die Produktregistrierung zwingend innerhalb von 30 Tagen online vorgenommen werden, da das Programm anderenfalls unbrauchbar wird. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass dem Anwender lediglich drei Produktaktivierungen seitens des Herstellers zugebilligt werden. Sollte folglich aus irgendeinem Grund (z. B. eine Modifikation wesentlicher Hardwarekomponenten etc.) eine Neuinstallation der Software notwendig werden oder das Produkt später auf einem anderen Computer verwendet werden, sind die Aktivierungsoptionen sehr schnell erschöpft und der mühsame Weg über den technischen Support wird fällig. Zwar mag eine so starke Limitierung der Aktivierungsanzahl schleichend Eingang in die Praxis der Softwarehersteller finden, dies ist gleichsam dennoch Ausdruck eines gesteigerten Sicherheits- und Kontrollbedürfnisses zulasten des redlichen Kunden. Die Abwägung zwischen Softwaresicherheit und Kundeninteressen ist eine hier nicht zu erörternde Grundsatzfrage, aber gerade im hochpreisigen Softwaresegment mag es für den Kunden sehr wichtig sein, mit der Software frei von derart strengen Begrenzungen zu arbeiten und nicht bereits nach kürzester Zeit auf den (unvorhersehbar agierenden) technischen Support des Herstellers angewiesen zu sein. §

In diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung zu den technischen Systemanforderungen der Software:§ Benötigt wird ausweislich des Herstellers ein Intel Pentium 2,4 GHz oder 1,6 GHz Dual Core- Prozessor (oder gleichwertiger AMD-Prozessor), 1 GB freier§ Arbeitsspeicher, 1 GB freier Festplattenspeicher, ein DVD-Laufwerk für die Installation, Windows Vista oder Windows 7 sowie ein Internetzugang für die Produktaktivierung. In der Tat haben bereits herkömmliche Spracherkennungsprogramme verschiedenster Hersteller ein durchschnittliches System regelmäßig an die Grenzen der Leistungsfähigkeit geführt. Die Rechenauslastung des Prozessors ist ebenso wie die benötigte Kapazität des Arbeitsspeichers schnell im oberen Bereich angelangt. Aber auch unter Zugrundelegung dieser Prämisse sind die Anforderungen an den PC, welche Voice Pro 12 Legal formal definiert, sehr hoch. Insbesondere die Tatsache, dass als Betriebssystem Windows Vista oder Windows 7 benötigt wird und eine Kompatibilität mit dem weiterhin stark verbreiteten Windows XP ausgeschlossen ist, dürfte nicht unproblematisch sein. Zugegeben, ein neues Produkt auf die aktuellsten Betriebssysteme abzustimmen ist sicher eine fortschrittliche und vor allem zukunftsträchtige Entscheidung. Ob allerdings die Zielgruppe dieses Produkts – durch den praxisbezogenen juristischen Einsatz erklärtermaßen Anwaltskanzleien oder Notariate – überwiegend diesen EDV-Voraussetzungen gerecht werden, darf bezweifelt werden. Immerhin stellt der Hersteller auf Nachfrage in Aussicht, beim Kauf der professionellen Software die Vorgängerversion kostenlos dazuzuliefern, um gänzliche Inkompatibilitäten zu vermeiden. Das ist sehr kundenfreundlich, relativiert letztlich jedoch nicht, dass Voice Pro 12 seinen Einsatz ausschließlich auf wirklich aktuellen Systemen finden kann.§§§§§§§§ §
§§§
Arbeit mit dem Produkt
Ist die Software installiert, bietet sie eine Fülle von Funktionen und sinnvoller Hilfsmittel. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass ein einleitendes umfängliches Sprechtraining, wie es sonst üblicherweise durchgeführt werden muss, um die Spracherkennung auf den individuellen Anwender anzupassen, nicht notwendig ist. Zwar empfiehlt es sich, zur Erhöhung der Erkennungsraten ein dreiminütiges Stimmtraining und später ein weiterführendes Lernprogramm zu durchlaufen, zwingend ist dies jedoch nicht; die Arbeitsaufnahme kann auch unmittelbar erfolgen. Wer sich dennoch entscheidet, das Training vorzunehmen, wird positiver Weise nicht mit antiken oder komplizierten Textpassagen konfrontiert, sondern lernt bei der kurzen Prozedur sogleich etwas über den Umgang mit dem Programm und seinen grundlegenden Befehlsstrukturen. §

Das Programm weist im Wesentlichen zwei große Anwendungsfelder auf. Zum einen ist es zum klassischen Diktieren im Rahmen einer Anwendungssoftware (Microsoft Word etc.) konzipiert, zum anderen ist die Spracherkennung nicht auf eben diese Programme beschränkt, sondern ist auf der Benutzeroberfläche implementiert, so dass der PC nun weitestgehend mittels Sprachsteuerung bedient werden kann. Die Bedienführung ist dabei sehr eingängig und schnell erlernt. Die Fülle von Möglichkeiten, die dem Anwender eröffnet werden und eine sehr umfangreiche Steuerung des gesamten PC-Systems ermöglichen, bieten natürlich ausreichend Gelegenheit, sich mit dem Handbuch oder mitgelieferten Befehlsübersichten auseinanderzusetzen. Überraschend gut funktioniert jedoch auch eine intuitive Bedienung der Software. Große Bedeutung ist dabei den so genannten SmartCommands beizumessen, mit deren Hilfe sich beispielsweise Programme öffnen und schließen lassen, häufige Befehle schnell auszuführen sind, Internetrecherchen mit wenigen Worten in Auftrag gegeben werden oder sogar ganze Textpassagen in kürzester Zeit in eine andere Sprache übersetzt werden. Diese umfangreichen Funktionen sind sicher gewöhnungsbedürftig, jedoch bei einem bewussten Einsatz und mit etwas Übung von hohem Wert im Hinblick auf Arbeitserleichterung und Effektivität. Durch das unauffällig auf dem Bildschirm erscheinende Voice Pro Cockpit bekommt der Anwender stets ein optisches Feedback über seine Befehle, Optionen und eventuelle Hilfestellungen.

Richtet man den Blick demgegenüber auf das Diktieren von Textpassagen, fällt das Urteil ähnlich positiv aus. Bereits der Wortschatz des Basisvokabulars ist sehr groß, das Hinzutreten eines fachspezifischen Vokabulars erweitert das Anwendungsfeld noch einmal spürbar. Das Diktieren verschiedenster allgemeinsprachlicher und juristischer Texte (aus diversen Rechtsgebieten) verlief gleichermaßen sehr zufriedenstellend und verbesserte sich sogar noch im Laufe der Zeit. Dabei beherrscht die Software sowohl eine große Anzahl von Fachbegriffen als auch gängige Abkürzungen, so dass bei einem vielfältigen Einsatz stets vorzeigbare Ergebnisse erzielt wurden. Auch schwierige Textstellen wurden sehr solide absolviert. Dabei ist zwar empfehlenswert, sich um eine deutliche Aussprache zu bemühen, eine künstliche Verlangsamung der Sprechgeschwindigkeit ist aber weder notwendig noch angezeigt.

Man muss nicht verschweigen, dass jede Software dabei an ihre Grenzen geführt werden kann und auch hier durchaus terminologische Unsauberkeiten bzw. Schwachstellen zutage gefördert wurden. Dass beispielsweise der zuvörderst aus dem Studium bekannte »Erlaubnistatbestandsirrtum« nicht ganz korrekt zu Papier gebracht wurde oder das »Vertragsarztänderungsgesetz« scheinbar kaum lösbare Hürden bereitet hat, ist wohl weniger ein Defizit der Software, als vielmehr der bekanntermaßen schnell kompliziert werdenden juristischen Wortfindung geschuldet, so dass im Ergebnis dies den Gesamteindruck von der Kapazität des Programms selbstverständlich nicht schmälern kann. Vermag insofern auch eine Erkennungsgenauigkeit von 99 % nicht festgestellt worden sein, so kommt das Programm doch zumindest nahe an diese beachtenswerte Marke heran. Auch die Grammatik wird im Wesentlichen gut übernommen, so dass nach Abschluss des Diktiervorganges gewisse kritische oder besonders fehleranfällige Stellen (z. B. Verwechslung von „n“ und „m“ am Wortende) mit überschaubarem Korrekturaufwand schnell behoben werden können.

Erwähnung finden sollte zudem die Möglichkeit des mobilen Diktierens. Voice Pro 12 Legal ist kompatibel mit einer Reihe gängiger Audiodateien (WAV, MP3, WMA), so dass zuvor mithilfe eines digitalen Diktiergeräts erstellte Audio-Files selbstständig transkribiert werden können. Das erweitert wiederum das Einsatzfeld der Software, so dass ein stetiges Verweilen vor dem PC während des Diktiervorgangs nicht zwingend erforderlich ist.

Gesamteindruck:
Insgesamt fällt das Fazit daher sehr positiv aus. Nimmt man erst einmal die Hürde der Systemanforderungen, stellt sich Voice Pro Legal als kompetente Arbeitsunterstützung und vielseitiges Werkzeug im Umgang mit dem PC dar. Eine intensive Auseinandersetzung mit dem Produkt ist nicht unbedingt erforderlich. Um es sinnvoll bedienen zu können, bietet es sich dennoch in jedem Fall an, um das umfangreiche Funktionsangebot ausschöpfen zu können. Insofern ist Voice Pro Legal für den professionellen Einsatz sehr zu empfehlen.

Impressum | Datenschutz