Thomas Franosch
04.07.2004
Das Werk zum BDSG
Eine Rezension zu:
Spiros Simitis (Hrsg.)
Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz
5., völlig neu bearbeitete Auflage 2003
Nomos, Baden-Baden 2003, 1.632 Seiten, 148,- €
ISBN 3-7890-7520-5
http://www.nomos.de
Der von Spiros Simitis herausgegebene Kommentar liegt inzwischen in der
5. Auflage vor. Dabei hat er zur dieser Auflage sein Gewand erneut
geändert und erscheint nunmehr nicht mehr als Loseblattausgabe, sondern
wieder in Buchform, wie auch die erste Auflage. Inhaltlich wurden mit
der neuen Auflage die Änderungen, die sich aus der Novellierung des BDSG
von 2001 ergaben, eingearbeitet sowie Literatur und Rechtsprechung auf
einen aktuellen Stand gebracht.
Obwohl dem Datenschutz bisher eher wenig Beachtung geschenkt worden ist,
hat er dennoch weitreichende Auswirkungen auf die Praxis. Insbesondere
durch die technische Weiterentwicklung ist der Umgang mit
personenbezogenen Daten allgegenwärtig. Angefangen beim Arbeitsvertrag
über die Bestellung im Internet oder das Übermitteln von Daten zu
Marketingzwecken. Das BVerfG hat im Volkszählungsurteil (E 61,1 ff.)
festgelegt, dass Einschränkungen des Rechts auf informelle
Selbstbestimmung nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig sind
und einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage bedürfen. Damit
stellt das informelle Selbstbestimmungsrecht den Rahmen für den Umgang
mit personenbezogenen Daten dar, der auch vom BDSG einzuhalten ist.
Das BDSG ist sicher eine Materie, die schwierig zu kommentieren ist.
Kontinuierliche Änderungen, sowohl in juristischer als auch in
technischer Hinsicht, wie auch die nicht immer klaren Aussagen des
Gesetzgebers sowie die vielen Generalklauseln stellen für die Autoren
erhebliche Stolpersteine dar. Zu denken ist nur an die fehlenden
Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz und das Ausbleiben eines
Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes. Diesen Unwegsamkeiten zum Trotz haben
es alle Autoren geschafft, die Materie überzeugend und in sich stimmig
zu kommentieren. Dabei werden auch zukünftige Themen – wie die
angesprochene Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes –
nicht außer Acht gelassen. Die Kommentierungen zeigen, dass die Autoren
zu Recht anerkannte Fachleute auf ihrem Gebiet sind und es verstehen,
sowohl die notwendige wissenschaftliche Tiefe aufzubieten als auch die
praktisch relevanten Fragen zu behandeln.
Im Rahmen der Kommentierung beschränken sich die Autoren nicht auf die
BDSG-Normen, sondern kommentieren auch die damit verbundenen
Schnittstellen. Neben der eigentlichen Kommentierung ist auch eine
Einleitung zum BDSG im Kommentar zu finden. Die von Simitis
ausgeführten Grundlagen zeigt sowohl die Geschichte des BDSG als auch
die Ziele und Prinzipien des Datenschutzes auf. Besonders hilfreich ist,
dass dem Kommentar ein gesondertes Heftchen mit den Normen des BDSG
beiliegt. Dieses vereinfacht das doch häufig vorkommende gleichzeitige
Lesen in Gesetz und Kommentar.
Gesamteindruck:
Bücher zum Datenschutzrecht haben, neben der eigentlichen juristischen
Zielgruppe, stets auch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten im
Auge. Obwohl sich der Kommentar primär an Juristen wendet, wird er auch
dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein guter Begleiter sein.
Dafür sprechen insbesondere auch die Einleitung und die verständliche
Kommentierung der Normen. Die Kommentierung des Datenschutzrechts der
Arbeitnehmer kann in diesem Zusammenhang nicht genug gelobt werden. Für
den Juristen, der sich eingehender mit dem Datenschutzrecht beschäftigt,
wird der Großkommentar jedoch schnell zum ständigen Wegbegleiter werden.
Bei den Kommentaren zum BDSG steht der Simitis klar an erster Stelle und
gehört auf jeden Fall ins Buchregal.
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