Thomas Franosch
06.04.2004
UrhG und vieles mehr!
Eine Rezension zu:
Hans-Jürgen Homann
Praxis-Handbuch Filmrecht
Ein Leitfaden für Film-, Fernseh- und Medienschaffende
2. Auflage
Springer, Heidelberg 2004, 334 Seiten, 39,95 €
ISBN 3-540-00014-3
http://www.springer.de
Das in zweiter Auflage vorliegende Praxishandbuch des Filmrechts führt
Homann in verständlicher Weise
und aufgrund vieler Beispiele anschaulich in das Filmrecht ein. Nahezu
jeden Abschnitt leitet der Autor anhand eines kleinen Beispielfalls ein.
Doch was ist das Filmrecht eigentlich? Bereits in seiner Einführung
weist der Autor darauf hin, dass es das Filmrecht als eigenständiges
Recht gar nicht gibt und das Buch aus einem Querschnitt verschiedener
gesetzlicher Grundlagen wie dem Urheberrecht, dem BGB oder dem
Arbeitsrecht besteht. Auch wenn der Schwerpunkt des Buches im Zivilrecht
liegt, werden die öffentlich-rechtlichen Normen nicht außer Acht
gelassen.
Der Autor ist selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin und New York und
beschäftigt sich primär mit den Bereichen des sog. klassischen
Medienrechts. Beim Lesen des Buches lässt sich schnell erkennen, dass
Homann ein Autor ist, der sich alltäglich mit diesem Rechtsgebiet
beschäftigt. Auch den Namen "Praxishandbuch" führt das Werk sicherlich
zu Recht. Die Praxisnähe zeigt sich dabei nicht nur in dem Gebiet des
Filmrechts, wo beispielsweise auf die Dicke eines Drehbuchs eingegangen
wird, sondern auch in den weiteren Bezügen und Exkursen. So ist
beispielsweise die Insolvenz von Lizenzpartnern ein Thema oder die
Haftung des Rechtsanwalts für die Titelschutzanzeige.
An wen sich das Buch primär wendet, wird bereits beim ersten Blick in
die Gliederung klar. Durch die Orientierung anhand des Entstehungs- und
Verwertungsprozesses werden insbesondere Film- und Fernsehschaffende,
von Drehbuchautoren über Regisseure bis zur Merchandisingagenturen
angesprochen. Von der Stoffentwicklung (Kapitel A) über die Produktion
(Kapitel B) bis zur Auswertung (Kapitel C) beschäftigt sich das Werk
umfassend mit der Materie. Aber auch wenn sie vielleicht nicht der erste
Adressatenkreis sind, so ist es auch der anwaltlichen Zunft möglich,
einen guten Überblick über die Materie sowie relevante Praxisfragen zu
erhalten. Die auf den zweiten Blick auffallenden Einleitungen – z.B.
"Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen" – sind schnell überblättert
und eine Vielzahl an Fundstellen helfen bei der Vertiefung der
problematischen Stelle.
Die Vielzahl an gesetzlichen Änderungen hat Homann in die zweite Auflage
eingearbeitet. So haben sich seit der letzten Auflage insbesondere das
BGB mit der Schuldrechtsreform und das Urhebergesetz geändert. Auch
bleibt die Betrachtung, was bei dieser Materie allerdings
selbstverständlich ist, nicht auf die nationalen Rahmenbedingungen
beschränkt, sondern geht auch auf europarechtliche Vorschriften oder
internationale Verträge ein. Nicht erwähnt wird im Rahmen des Schutzes
von Fernseh-Show-Formaten (S.12) das BGH Urteil vom Juni 2003 über die
Fernsehsenderei "Kinderquatsch mit Michael", was jedoch am
Redaktionsschluss für das Buch gelegen haben könnte. Dafür wird bereits
die Novelle des Filmfördergesetzes erwähnt, welche erst Mitte November
im Bundestag verabschiedet worden ist.
Hilfreich für das schnelle Nachschlagen dürfte insbesondere ein
ausführliches Stichwortverzeichnis sein. Dieses und die durchdachte
Gliederung helfen schnell, das gesuchte Problem aufzufinden und
nachzulesen. Dabei wird der Leser über die Konfliktpunkte des Filmrechts
informiert. Gesamteindruck:
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Buch einen hervorragenden
Eindruck in die Praxis des Filmrechts vermittelt. Jedem, der in der
Film-, Fernseh- oder Medienbranche tätig ist, kann das Buch bedenkenlos
empfohlen werden. Gerade für Anwälte ist der sehr praxisnahe Blickwinkel
von großem Interesse, auch wenn die ein oder andere rechtliche
Ausführung für diese Interessengruppe zum Grundlagenwissen gehört. Die
40 Euro sind für das 334 Seiten starke Werk sicherlich angemessen und
eine lohnende Lektüre ist das Fachbuch für Interessierte auf jeden Fall.
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