Thomas Franosch
06.04.2004
UrhG und vieles mehr!
Eine Rezension zu:
Hans-Jürgen Homann
Praxis-Handbuch Filmrecht
Ein Leitfaden für Film-, Fernseh- und Medienschaffende
2. Auflage
Springer, Heidelberg 2004, 334 Seiten, 39,95 €
ISBN 3-540-00014-3
http://www.springer.de
 Das in zweiter Auflage vorliegende Praxishandbuch des Filmrechts führt Homann in verständlicher Weise und aufgrund vieler Beispiele anschaulich in das Filmrecht ein. Nahezu jeden Abschnitt leitet der
Autor anhand eines kleinen Beispielfalls ein. Doch was ist das Filmrecht eigentlich? Bereits in seiner Einführung weist der Autor darauf hin, dass es das Filmrecht als
eigenständiges Recht gar nicht gibt und das Buch aus einem Querschnitt verschiedener gesetzlicher Grundlagen wie dem Urheberrecht, dem BGB oder dem Arbeitsrecht besteht.
Auch wenn der Schwerpunkt des Buches im Zivilrecht liegt, werden die öffentlich-rechtlichen Normen nicht außer Acht gelassen.
Der Autor ist selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin und New York und beschäftigt sich primär mit den Bereichen des sog. klassischen Medienrechts. Beim Lesen des Buches
lässt sich schnell erkennen, dass Homann ein Autor ist, der sich alltäglich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt. Auch den Namen "Praxishandbuch" führt das Werk sicherlich zu
Recht. Die Praxisnähe zeigt sich dabei nicht nur in dem Gebiet des Filmrechts, wo beispielsweise auf die Dicke eines Drehbuchs eingegangen wird, sondern auch in den weiteren
Bezügen und Exkursen. So ist beispielsweise die Insolvenz von Lizenzpartnern ein Thema oder die Haftung des Rechtsanwalts für die Titelschutzanzeige.
An wen sich das Buch primär wendet, wird bereits beim ersten Blick in die Gliederung klar. Durch die Orientierung anhand des Entstehungs- und Verwertungsprozesses werden
insbesondere Film- und Fernsehschaffende, von Drehbuchautoren über Regisseure bis zur Merchandisingagenturen angesprochen. Von der Stoffentwicklung (Kapitel A) über die
Produktion (Kapitel B) bis zur Auswertung (Kapitel C) beschäftigt sich das Werk umfassend mit der Materie. Aber auch wenn sie vielleicht nicht der erste Adressatenkreis
sind, so ist es auch der anwaltlichen Zunft möglich, einen guten Überblick über die Materie sowie relevante Praxisfragen zu erhalten. Die auf den zweiten Blick auffallenden
Einleitungen – z.B. "Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen" – sind schnell überblättert und eine Vielzahl an Fundstellen helfen bei der Vertiefung der
problematischen Stelle.
Die Vielzahl an gesetzlichen Änderungen hat Homann in die zweite Auflage eingearbeitet. So haben sich seit der letzten Auflage insbesondere das BGB mit der
Schuldrechtsreform und das Urhebergesetz geändert. Auch bleibt die Betrachtung, was bei dieser Materie allerdings selbstverständlich ist, nicht auf die nationalen
Rahmenbedingungen beschränkt, sondern geht auch auf europarechtliche Vorschriften oder internationale Verträge ein. Nicht erwähnt wird im Rahmen des Schutzes von
Fernseh-Show-Formaten (S.12) das BGH Urteil vom Juni 2003 über die Fernsehsenderei "Kinderquatsch mit Michael", was jedoch am Redaktionsschluss für das Buch gelegen haben
könnte. Dafür wird bereits die Novelle des Filmfördergesetzes erwähnt, welche erst Mitte November im Bundestag verabschiedet worden ist.
Hilfreich für das schnelle Nachschlagen dürfte insbesondere ein ausführliches Stichwortverzeichnis sein. Dieses und die durchdachte Gliederung helfen schnell, das gesuchte
Problem aufzufinden und nachzulesen. Dabei wird der Leser über die Konfliktpunkte des Filmrechts informiert.
Gesamteindruck:
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Buch einen hervorragenden Eindruck in die Praxis des Filmrechts vermittelt. Jedem, der in der Film-, Fernseh- oder Medienbranche
tätig ist, kann das Buch bedenkenlos empfohlen werden. Gerade für Anwälte ist der sehr praxisnahe Blickwinkel von großem Interesse, auch wenn die ein oder andere rechtliche
Ausführung für diese Interessengruppe zum Grundlagenwissen gehört. Die 40 Euro sind für das 334 Seiten starke Werk sicherlich angemessen und eine lohnende Lektüre ist das
Fachbuch für Interessierte auf jeden Fall.
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