Stefanie Samland
Knappe Gesamtdarstellung des Medienrechts
Eine Rezension zu:
Jens Petersen
Medienrecht
1. Auflage
C.H. Beck, München 2003, 264 Seiten, 18,50 €
ISBN 3-406-50910-X
http://www.beck.de
Gerade in den letzten Jahren ist eine unheimliche Fülle an Aufsätzen und Dissertationen, aber auch an Lehrbüchern zu Fragen des Rundfunkrechts, des Internetrechts oder des
Computerrechts erschienen. Bei Büchern, die sich mit dem Recht der Medien insgesamt beschäftigen, sieht der Markt noch übersichtlicher aus. Dem Autor des vorliegenden
Kurzlehrbuchs zum Medienrecht ist dies bewusst, dennoch stellt er sich der Herausforderung, das Medienrecht in einem Buch zusammenfassend darzustellen. Hierbei stellt er
schon zu Beginn klar, dass es die Materie "Medienrecht" als solche gar nicht gibt. Vielmehr seien es ausschließlich allgemeine Rechtsregeln, die auf tatsächliche Situationen
anwendbar sind, die mit Medien zu tun haben. Das Medienrecht ist daher ein Querschnittsbereich, der alle drei Rechtsgebiete streift. Dem entsprechend ist das Buch auch so
aufgegliedert, dass die Aspekte aus dem bürgerlichen Recht, dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht sowie dem Wirtschaftsrecht, die mit Medien verknüpft sind, eigenständig
analysiert werden.
Vor diese Abhandlung stellt Petersen aber noch ein Kapitel über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Medienrechts. Hier geht er knapp auf die Kommunikations-Grundrechte
aus Art. 5 GG ein, wobei selbstverständlich kein Grundrechtsbuch ersetzt werden soll. Es werden lediglich die Schutzbereiche aufgezeigt.
Der Teil über das Bürgerliche Medienrecht beginnt mit dem Recht am eigenen Bild, welches eigentlich eher verfassungsrechtlich hergeleitet wird, aber für Voraussetzungen von
§§ 823 II BGB, 22, 23 KUG von Bedeutung ist. An den Fundstellen in diesem Bereich zeigt sich auch, dass die Probleme des Presserechts keine Modeerscheinung sind, sondern man
sich schon seit über 20 Jahren über die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen und den daraus resultierenden Schadensersatz- oder
Unterlassungsanspruch streitet. Im zweiten Abschnitt zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geht Petersen insb. den Fragen nach, welche Entschädigung bei Verletzung verlangt
werden kann, gegen wen geklagt werden kann oder wie das Persönlichkeitsrecht sich nach dem Tode weitergestaltet. Im Folgenden werden Unterlassungs- und
Gegendarstellungsansprüche erläutert. Auch Ansprüche aus Bereicherungsrecht, die neben dem Interesse auf Schadensersatz häufig vergessen werden, werden besprochen.
Im Teil zum Medienwirtschaftsrecht widmet sich der Verfasser wettbewerbsrechtlichen Aspekten von Werbung, dem Kartellrecht, z.B. in Bezug auf die Übertragungsrechte für
Sportveranstaltungen, den Verwertungsrechten bei urheberrechtlich geschützten Werken, dem Filmrecht oder der Bedeutung des Markenrechts, z.B. bei der Vergabe von
Domainnamen. Alle Bereiche werden anhand von einschlägigen Urteilen - Klassikern ebenso wie aktuellen Urteilen - veranschaulicht und durch gut recherchierte Fußnoten
ergänzt.
Im Rahmen des öffentlichen Medienrechts beschäftigt sich Petersen insb. mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, den Auswirkungen des Rundfunkstaatsvertrags auf
Werbung und Sponsoring sowie dem Jugendschutz. Das letzte Kapitel ist den strafrechtlichen Bereichen gewidmet. Es zeigt auf, welche Straftaten typischerweise über das
Internet begangen werden, untersucht die Haftung von Internetprovidern, Straftatbestände im Urhebergesetz und die Zulässigkeit der Medienöffentlichkeit im
Strafprozess.
Gesamteindruck:
Das vorliegende Buch eignet sich gut dazu, sich einen Überblick zu verschaffen, in welche Rechtsgebiete medienbestimmte Fälle einzuordnen sind. Es enthält zahlreiche
Verweise zu Spezialliteratur, die ein gezieltes Weiterlesen ermöglichen. Lediglich der Stil des Autors, der von seinen Lesern viel an juristischem Verständnis voraussetzt -
die Überschriften klingen manchmal auch sehr abstrakt - ist etwas zu anspruchsvoll.
|