Ralf Hansen
Eine kompakte Übersicht zu domainrechtlichen Streitigkeiten
Eine Rezension zu:
Andreas Ruff
Domain Law. Der Rechtsschutz von Domain-Namen im Internet
Springer-Verlag, Heidelberg 2002, 255 S., 39,95 €
ISBN 3-540-43442-9
http://www.springer.de
Kennzeichenrechtliche Streitigkeiten machen wenigstens 75 % der internetrechtlichen Verfahren aus. Der Verfasser legt mit dieser Darstellung eine kompakte Studie zu diesem
dynamischen Rechtsgebiet vor, über das sich ergänzend im "Netz" orientieren muss, wer dazu in Druckwerken nachschlägt. Die Darstellung nimmt für sich in Anspruch diesen
Bereich in einem Überblick für den Rechtsanwender transparent zu machen. Dieser Versuch ist weitgehend gelungen.
Der Verfasser gibt zunächst einmal die üblich gewordene Übersicht über Funktionsweisen und Akteure des Internets und erläutert sehr anschaulich die Systeme der
Domain-Name-Vergabe. Recht kurz gehalten werden die Erläuterungen zur Anwendbarkeit nationalen Rechts im Internet, deren Einzelheiten sehr umstritten sind.
Teil E befasst sich mit der Darstellung des rechtlichen Schutzes von Domain-Names und setzt bei § 12 BGB an. Insoweit ist nicht zuletzt der Abschnitt über den Schutz der
Domains von Gemeinden interessant, ohne allerdings den öffentlichrechtlichen Aspekt der lückenhaften Schutzes dieser Bezeichnungen in den Gemeinde- und Kreisordnungen zu
erwähnen, die durch die Anwendung des § 12 BGB gefüllt wird. Die Ausführungen bewegen sich auf der Linie von heidelberg.de und setzen sich mit der früheren abweichenden
Auffassung des LG Köln auseinander, die inzwischen aufgegeben wurde. Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Recht der gleichnamiger Privatpersonen unterbleibt indessen,
während die Problematik gleichnamiger Gemeinden später durchaus angesprochen wird. Auch ist es nicht ganz zutreffend, dass sich die Rechtsprechung auf der Linie des LG
Heidelberg bewegt, dass sich spätestens seit boos.de ein Gegentrend bemerkbar macht, der durch die kritische Diskussion in der Literatur und auch und gerade im Internet
selbst vorbereitet wurde. Auch die verschiedenen Verletzungshandlungen zu § 12 BGB werden dogmatisch nicht thematisiert, sondern sind für die praktische Anwendung
kurzgefasst dargestellt. Der anschließend dargestellte firmenrechtliche Schutz hat angesichts der regionalen Begrenztheit und der Dominanz des Markenrechts bislang keine
eigenständige Bedeutung für das Domain-Law erlangt. Überzeugender hingegen ist die Darstellung des markenrechtlichen Schutzes, in deren Kern einmal die Schutzfunktionen der
Marke (eingetragene Marke, Unternehmenskennzeichen, Titelschutz) stehen und zum anderen ganz zentral die Fragen der Verwechselungsgefahr bei Zeichenidentität oder
Zeichenähnlichkeit, auf die es in kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten stets maßgeblich ankommt. Besonders interessant ist die Darstellung der Grundzüge des
US-amerikanischen Markenrechts, das in Europa in erheblichem Umfang rezipiert wurde. In den Grundszügen dargestellt wird auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie der
internationale Markenschutz in Bezug auf Domains.
Es folgt die Darstellung von Einzelaspekten. So wird in Teil F die Problematik der Gattungsbezeichnungen entfaltet. Überzeugend ist hier die Darstellung von Konturen und
Reichweite des Freihaltebedürfnisses, dessen Anwendung für Domain-Names umstritten ist, aber nach herrschender Auffassung auf Domain-Names nicht zur Anwendung kommt. Dies
erspart auch die schwierige Bestimmung dessen, was vom Freihaltebedürfnis erfasst ist und was nicht, da nicht alle Gattungsbegriffe automatisch unter ein Freihaltebedürfnis
fallen. Die Markeneintragungspraxis jenseits der Domain-Names ist denn auch von einer großen Uneinheitlichkeit gekennzeichnet, die in Markenlöschungsverfahren zur Sprache
kommt. Teil G wendet sich der markenrechtlichen Beurteilung des Domain-Grabbing zu und bietet eine interessante rechtsvergleichende Analyse zur Behandlung des Problems in
den USA. Auch weitere Problemkreise werden kurz angesprochen. Etwa das Problem der Pfändbarkeit von Domains. Etwas kurz geraten ist die Darstellung der Lösung
domainrechtlicher Probleme insbesondere des Domain-Grabbing nach der Icann-Schiedsordnung.
Der Band bietet eine sehr solide Übersicht über die Grundstrukturen des Domain-Law für die Praxis der Rechtsanwendung.
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