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Artikel 7377
Ralf Hansen

Eine kompakte Übersicht zu domainrechtlichen Streitigkeiten

Eine Rezension zu:

Andreas Ruff

Domain Law. Der Rechtsschutz von Domain-Namen im Internet


Springer-Verlag, Heidelberg 2002, 255 S., 39,95 €
ISBN 3-540-43442-9

http://www.springer.de


Kennzeichenrechtliche Streitigkeiten machen wenigstens 75 % der internetrechtlichen Verfahren aus. Der Verfasser legt mit dieser Darstellung eine kompakte Studie zu diesem dynamischen Rechtsgebiet vor, über das sich ergänzend im "Netz" orientieren muss, wer dazu in Druckwerken nachschlägt. Die Darstellung nimmt für sich in Anspruch diesen Bereich in einem Überblick für den Rechtsanwender transparent zu machen. Dieser Versuch ist weitgehend gelungen.

Der Verfasser gibt zunächst einmal die üblich gewordene Übersicht über Funktionsweisen und Akteure des Internets und erläutert sehr anschaulich die Systeme der Domain-Name-Vergabe. Recht kurz gehalten werden die Erläuterungen zur Anwendbarkeit nationalen Rechts im Internet, deren Einzelheiten sehr umstritten sind.

Teil E befasst sich mit der Darstellung des rechtlichen Schutzes von Domain-Names und setzt bei § 12 BGB an. Insoweit ist nicht zuletzt der Abschnitt über den Schutz der Domains von Gemeinden interessant, ohne allerdings den öffentlichrechtlichen Aspekt der lückenhaften Schutzes dieser Bezeichnungen in den Gemeinde- und Kreisordnungen zu erwähnen, die durch die Anwendung des § 12 BGB gefüllt wird. Die Ausführungen bewegen sich auf der Linie von heidelberg.de und setzen sich mit der früheren abweichenden Auffassung des LG Köln auseinander, die inzwischen aufgegeben wurde. Eine nähere Auseinandersetzung mit dem Recht der gleichnamiger Privatpersonen unterbleibt indessen, während die Problematik gleichnamiger Gemeinden später durchaus angesprochen wird. Auch ist es nicht ganz zutreffend, dass sich die Rechtsprechung auf der Linie des LG Heidelberg bewegt, dass sich spätestens seit boos.de ein Gegentrend bemerkbar macht, der durch die kritische Diskussion in der Literatur und auch und gerade im Internet selbst vorbereitet wurde. Auch die verschiedenen Verletzungshandlungen zu § 12 BGB werden dogmatisch nicht thematisiert, sondern sind für die praktische Anwendung kurzgefasst dargestellt. Der anschließend dargestellte firmenrechtliche Schutz hat angesichts der regionalen Begrenztheit und der Dominanz des Markenrechts bislang keine eigenständige Bedeutung für das Domain-Law erlangt. Überzeugender hingegen ist die Darstellung des markenrechtlichen Schutzes, in deren Kern einmal die Schutzfunktionen der Marke (eingetragene Marke, Unternehmenskennzeichen, Titelschutz) stehen und zum anderen ganz zentral die Fragen der Verwechselungsgefahr bei Zeichenidentität oder Zeichenähnlichkeit, auf die es in kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten stets maßgeblich ankommt. Besonders interessant ist die Darstellung der Grundzüge des US-amerikanischen Markenrechts, das in Europa in erheblichem Umfang rezipiert wurde. In den Grundszügen dargestellt wird auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung sowie der internationale Markenschutz in Bezug auf Domains.

Es folgt die Darstellung von Einzelaspekten. So wird in Teil F die Problematik der Gattungsbezeichnungen entfaltet. Überzeugend ist hier die Darstellung von Konturen und Reichweite des Freihaltebedürfnisses, dessen Anwendung für Domain-Names umstritten ist, aber nach herrschender Auffassung auf Domain-Names nicht zur Anwendung kommt. Dies erspart auch die schwierige Bestimmung dessen, was vom Freihaltebedürfnis erfasst ist und was nicht, da nicht alle Gattungsbegriffe automatisch unter ein Freihaltebedürfnis fallen. Die Markeneintragungspraxis jenseits der Domain-Names ist denn auch von einer großen Uneinheitlichkeit gekennzeichnet, die in Markenlöschungsverfahren zur Sprache kommt. Teil G wendet sich der markenrechtlichen Beurteilung des Domain-Grabbing zu und bietet eine interessante rechtsvergleichende Analyse zur Behandlung des Problems in den USA. Auch weitere Problemkreise werden kurz angesprochen. Etwa das Problem der Pfändbarkeit von Domains. Etwas kurz geraten ist die Darstellung der Lösung domainrechtlicher Probleme insbesondere des Domain-Grabbing nach der Icann-Schiedsordnung.

Der Band bietet eine sehr solide Übersicht über die Grundstrukturen des Domain-Law für die Praxis der Rechtsanwendung.

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