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Artikel 5898
Dr. Martin Bahr

Rechtliche Probleme beim Versicherungsvertrag über das Internet

Eine Rezension zu:

Kent Leverenz

Rechtliche Aspekte zum Versicherungsgeschäft im Internet


Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2001, 197 S., 35,- €
ISBN 3-88487-904-9

http://www.vvw.de


Leverenz hat sich aufgemacht, die beim Versicherungsgeschäft im Internet auftretenden Probleme in einem überwiegend interdisziplinären Ansatz anschaulich zu beschreiben.

Nach einer kurzen Einführungen in die allgemeinen Grundlagen (u.a. Bedeutung der neuen Medien, Internet-Auftritt des Versicherers) erörtert er zunächst das anzuwendende Vertragsrecht. Er stellt dabei das deutsche Internationale Privatrecht (IPR) in seinen Grundzügen dar. Zunächst werden die Normen der Internationalen Zuständigkeit erläutert. Da der Band auf dem Rechtsstand von Ende 2000 ist, spricht der Verfasser noch nicht die am 01.03.2002 in Kraft getretene EuGVO, sondern "nur" das alte EuGVÜ, das Lugano-Abkommen und die innerstaatlichen Regelungen an. Dann wendet sich Leverenz dem Internationalen Versicherungsvertragrecht zu und bestimmt das jeweils anzuwendende Recht bei grenzüberschreitenden Fällen.

Der nächste Teil ist mit "Werbung" überschrieben. Dabei differenziert der Autor zwischen Webseiten auf der einen Seite und E-Mails auf der anderen Seite. Nach einer kurzen Abhandlung in das Domainnamens-Recht (inzwischen hat sich durch die Mitwohnzentrale-Entscheidung des BGH [MMR 2001,666] hier einiges verändert), geht es um die Haftung für eigene und fremde Webseiten. Zunächst werden die Möglichkeiten besprochen, unter welchen Umständen der Versicherer für die Inhalte seiner eigenen Webseite haftet (Meta-Tags, Links, Frames). Aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit ist der Band (sowohl in Hinsicht auf Rechtsprechung als auch Literatur) z.T. veraltet und benötigt daher eine Überarbeitung. Ähnliches gilt für die Ausführungen hinsichtlich der Haftungen für fremde Webseiten, wo in leicht verständlicher Weise noch die Verantwortlichkeit nach dem TDG a.F. beschrieben wird.

Weitgehend aktuell geblieben sind dagegen die Anmerkungen zum Zustandekommen von Versicherungsverträgen. Der Autor konnte natürlich noch nicht das ricardo-Urteil des BGH (NJW 2002, 363) vorausahnen, liegt jedoch auf einer Linie mit der inzwischen ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Interessant sind in diesem Punkt vor allem die besonderen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Versicherungsvertrages, insbesondere die Formerfordernisse. Differenziert nach den einzelnen Modellen (Antragsmodell, Policenmodell) stellt Leverenz die einzelnen Problemfelder systematisch und übersichtlich dar.

Auch der große Bereich "Erklärungen nach Vertragsschluss" beinhaltet zahlreiche versicherungsvertragsspezifische Einzelheiten (Widersspruch bzw. Widderuf, Rücktritt, Bezugsrecht, Kontenänderung, Schadensmeldungen, Kündigung).

Seine Praxisausrichtung beweist der Band, indem er ein eigenes Kapitel den Beweisfragen widmet. Hier wird der Frage nachgegangen, welchen Beweiswert digitale Textdateien haben (abhängig von der jeweiligen Erklärungsform und dem jeweiligen Erklärungsinhalt). Gut herausgearbeitet und beinahe laiengerecht aufbereitet ist der Bereich der Beweislastrisiken.

In einer etwa 20seitigen Zusammenfassung gibt Leverenz einen Ausblick über die - damals - noch bevorstehenden Änderungen. Vieles von dem (Elektronische Signaturen, Fernsabsatz-RiL, EEG) ist inzwischen in nationales Recht umgesetzt worden und damit obsolet geworden. Ungewollt lässt sich dadurch sehr anschaulich die besondere Dynamik des neuen Mediums Internet darstellen und belegen.

Gesamteindruck:
Das Buch hat, aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit, an einigen Stellen Staub angesetzt. Auch die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Änderungen (Schuldrechts-, ZPO- und Schadensersatz-Reform) sind noch nicht berücksichtigt. Eine Aktualisierung sollte daher demnächst vorgenommen werden. Aufgrund der detaillierten Ausführungen zu dem Spezialproblem des Versicherungsgeschäftes im Internet ist das Buch aber auch noch heute empfehlenswert.

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