Die Dissertation von
von Busse, die als Band 3 der
Juristischen Reihe Tenea / Jurawelt.com erschienen ist, beweist wieder
einmal auf besonders beeindruckende Weise, dass Doktorarbeiten keine elfenbeinturmartigen Elaborate sein müssen, sondern vielmehr als Handwerkzeug für die alltägliche
Rechtspraxis dienen können.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Werk mit einem Gebiet, das trotz seiner in den letzten Jahren zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung immer noch einer gründlichen
juristischen Durchleuchtung und Aufarbeitung harrt: Dem Recht von Shareware- und Freeware-Software. Doktorvater dieser Dissertation war
Prof. Hoeren von der
Universität Münster, ausgewiesener Experte im Recht der Neuen Medien.
Hoeren hatte Ende der 80er Jahre mit seiner Dissertation
Softwareüberlassung als Sachkauf
bundesweit über sich reden gemacht.
Dem vorliegenden Band merkt man schnell an, dass sich hier ein Computer- und Software-Liebhaber mit dem Thema auseinander gesetzt hat.
Von Busse entwickelt seit mehr
als zehn Jahren Programme, u.a. auch Freeware und Shareware. Ihm sind daher die tatsächlichen Marktverhältnisse, die Vor- und Nachteile in diesem Bereich aus eigener
Erfahrung bestens bekannt.
Die Dissertation beginnt mit einer kurzen Klärung der wichtigsten Begrifflichkeiten. Danach beginnt auch schon der erste große Teilbereich der Arbeit: Die rechtliche
Einordnung der Überlassungsverträge.
Von Busse bestimmt zunächst den Leistungsgegenstand (die alte Frage: Sind Computerprogramme Sachen i.S.d. § 90 BGB?) und geht
dann über zu den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit Software urheberrechtlichen Schutz genießt. Im Rahmen der Erforderlichkeit der Einräumung von
Verwertungsrechten wird zwischen den unterschiedlichen Software-Typen (Freeware, Shareware, Public Domain) differenziert.
Auf leicht nachvollziehbare Art und Weise arbeitet der Verfasser dann die rechtliche Einordnung der verschiedenen Überlassungstypen heraus. Aufgrund der systematischen
Gliederung kann der Leser den Ausführungen stets gut folgen. Dem Autor ist an einer differenzierten Betrachtung sehr gelegen, so dass er sehr umfassend und sehr tiefgehend
die unterschiedlichen Problembereiche und Ansichten herausarbeitet und präsentiert. Diese Ausführungen dürften nicht nur für den Juristen, sondern auch für den Laien,
insbesondere für den Urheber eines Programms, außerordentlich interessant sein, zeigen sie doch in anschaulicher Form die möglichen Stolpersteine bei der Vermarktung des
eigenen Produktes auf.
Der Autor hat erfreulicherweise - wenn auch nur in editorischen Hinweisen in den Fußnoten - die Änderungen durch die Schuldrechtsreform (weitgehend) mit
berücksichtigt.
Nach diesem Bereich beschäftigt sich
von Busse mit der Gültigkeit häufig verwendeter AGB-Klauseln. Er konzentriert sich dabei auf die typischen Problemfelder:
Weitergabe nur ohne Änderungen, Beschränkung des Wiederverkaufs, Beschränkung auf privaten Gebrauch, Alleinvertriebsrecht, Verbot des Weiterverbreitens auf CD-ROM,
Weitergabe nur als Originalarchiv und Open Source.
Ebenso interessant sind die Ausführungen im folgenden, die sich mit dem Aufhebung der Freeware- bzw. Shareware-Eigenschaft eines Programms beschäftigen. Einen breiten Raum
nehmen auch die Regelungen zum Leistungsstörungsrecht ein. Hier geht u.a. um die Frage, in welcher Art und Weise der Programmierer für ein Programm haftet, das er
unentgeltlich vertreibt.
Gesamteindruck:
Der Band von
von Busse stellt eine echte Bereicherung der softwarerechtlichen Literatur dar. Der Autor schneidet nicht durch die gängigen Probleme an, sondern geht in
seinen Ausführungen erfreulich in die Tiefe und berücksichtigt zahlreiche Detailfragen (z.B. die urheberrechtliche und gewährleistungsrechtliche Betrachtung von sog.
Crippleware). Ein überaus empfehlenswerter Band für alle Software-Interessierten, unabhängig von ihrer juristischen Vorbildung.