Die Dissertation von
von Busse, die als Band 3 der
Juristischen Reihe Tenea / Jurawelt.com erschienen ist, beweist
wieder einmal auf besonders beeindruckende Weise, dass Doktorarbeiten
keine elfenbeinturmartigen Elaborate sein müssen, sondern vielmehr als
Handwerkzeug für die alltägliche Rechtspraxis dienen können.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Werk mit einem Gebiet, das trotz
seiner in den letzten Jahren zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung
immer noch einer gründlichen juristischen Durchleuchtung und
Aufarbeitung harrt: Dem Recht von Shareware- und Freeware-Software.
Doktorvater dieser Dissertation war
Prof. Hoeren von der
Universität Münster, ausgewiesener Experte im Recht der Neuen Medien.
Hoeren hatte Ende der 80er Jahre mit seiner Dissertation
Softwareüberlassung als Sachkauf bundesweit über sich reden
gemacht.
Dem vorliegenden Band merkt man schnell an, dass sich
hier ein Computer- und Software-Liebhaber mit dem Thema auseinander
gesetzt hat.
Von Busse entwickelt seit mehr als zehn Jahren
Programme, u.a. auch Freeware und Shareware. Ihm sind daher die
tatsächlichen Marktverhältnisse, die Vor- und Nachteile in diesem
Bereich aus eigener Erfahrung bestens bekannt.
Die
Dissertation beginnt mit einer kurzen Klärung der wichtigsten
Begrifflichkeiten. Danach beginnt auch schon der erste große Teilbereich
der Arbeit: Die rechtliche Einordnung der Überlassungsverträge.
Von
Busse bestimmt zunächst den Leistungsgegenstand (die alte Frage:
Sind Computerprogramme Sachen i.S.d. § 90 BGB?) und geht dann über zu
den Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit Software
urheberrechtlichen Schutz genießt. Im Rahmen der Erforderlichkeit der
Einräumung von Verwertungsrechten wird zwischen den unterschiedlichen
Software-Typen (Freeware, Shareware, Public Domain) differenziert.
Auf leicht nachvollziehbare Art und Weise arbeitet der Verfasser
dann die rechtliche Einordnung der verschiedenen Überlassungstypen
heraus. Aufgrund der systematischen Gliederung kann der Leser den
Ausführungen stets gut folgen. Dem Autor ist an einer differenzierten
Betrachtung sehr gelegen, so dass er sehr umfassend und sehr tiefgehend
die unterschiedlichen Problembereiche und Ansichten herausarbeitet und
präsentiert. Diese Ausführungen dürften nicht nur für den Juristen,
sondern auch für den Laien, insbesondere für den Urheber eines
Programms, außerordentlich interessant sein, zeigen sie doch in
anschaulicher Form die möglichen Stolpersteine bei der Vermarktung des
eigenen Produktes auf.
Der Autor hat erfreulicherweise - wenn
auch nur in editorischen Hinweisen in den Fußnoten - die Änderungen
durch die Schuldrechtsreform (weitgehend) mit berücksichtigt.
Nach diesem Bereich beschäftigt sich
von Busse mit der Gültigkeit
häufig verwendeter AGB-Klauseln. Er konzentriert sich dabei auf die
typischen Problemfelder: Weitergabe nur ohne Änderungen, Beschränkung
des Wiederverkaufs, Beschränkung auf privaten Gebrauch,
Alleinvertriebsrecht, Verbot des Weiterverbreitens auf CD-ROM,
Weitergabe nur als Originalarchiv und Open Source.
Ebenso
interessant sind die Ausführungen im folgenden, die sich mit dem
Aufhebung der Freeware- bzw. Shareware-Eigenschaft eines Programms
beschäftigen. Einen breiten Raum nehmen auch die Regelungen zum
Leistungsstörungsrecht ein. Hier geht u.a. um die Frage, in welcher Art
und Weise der Programmierer für ein Programm haftet, das er
unentgeltlich vertreibt.
Gesamteindruck:
Der Band von
von Busse stellt eine echte Bereicherung der
softwarerechtlichen Literatur dar. Der Autor schneidet nicht durch die
gängigen Probleme an, sondern geht in seinen Ausführungen erfreulich in
die Tiefe und berücksichtigt zahlreiche Detailfragen (z.B. die
urheberrechtliche und gewährleistungsrechtliche Betrachtung von sog.
Crippleware). Ein überaus empfehlenswerter Band für alle
Software-Interessierten, unabhängig von ihrer juristischen Vorbildung.