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Artikel 5437
Ralf Hansen

Internetrecht kompakt

Eine Rezension zu:

Mathias Schwarz (Hrsg.)

Recht im Internet

Der Rechtsberater für Online-Anbieter und Nutzer

Stand Oktober 2001
2. Bde., Loseblatt, im Ordner
mit CD-ROM

€ 111,90
ISBN 3-931314-04-9

http://www.kognos.de
http://www.injur.de


Die Loseblattausgabe bietet eine überaus kompakte Übersicht über das Internetrecht für die Praxis. Die Übersicht ist inzwischen recht vollständig und deckt die wesentlichen Teilgebiete dieser Querschnittsmaterie ab. Hervorzuheben ist das ausgezeichnete, dem ersten Band vorangestellte Stichwortverzeichnis, das einen leichten Zugriff auf einzelne Problemfelder ermöglicht und ständig erweitert wird. Die Darstellung setzt ein mit einer ausgezeichneten Übersicht über das Urheberrecht, die auch Aspekte des Presserechts umfaßt. Hier ist etwa insbesondere die Darstellung über den sui-generis-Schutz von Datenbanken im Internet von besonderem Interesse. Sehr nützlich ist hier die Darstellung des Rechts der Verwertungsgesellschaften, deren Adressen sinnvollerweise auch angegeben sind. Die Ausführungen von Ventroni zur bisher schon umfassenden Wahrnehmung digitaler Rechte seitens der GEMA, die bereits den alten Berechtigungsvertrag teilweise überdehnt hat, sind überaus interessant und weisen insbesondere auch auf Risiken hin. Insbesondere das gewählte Fallbeispiel einer Konzertveranstalterhomepage weist auf die Risiken der Verwertung von Medien im Internet hin, wenn entsprechende Lizenzen eingeholt wurden. Nicht weniger gelungen ist die Darstellung von Lewinski zum europäischen und internationalen Urheberrecht, dessen Bedeutung immer weiter zunimmt.

Von besonderer praktischer Relevanz ist das Kapitel zum Marken-Kennzeichen- und Domainrecht, das insbesondere die Entwicklung der Rechtsprechung zuverlässig aufarbeitet. Besonders sorgfältig wird dabei auf die Bedeutung des Markenrechts hingewiesen, dessen Gefahren für die Nutzung von Domains sehr eingehend aufgearbeitet wird. Dies gilt insbesondere für die Aufarbeitung der uneinheitlichen Rechtsprechung, die nach und nach durch die Rechtsprechung des BGH konsolidiert werden wird, nachdem die ersten drei Urteile zum Domainrecht inzwischen ergangen sind. Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang das recht ausführliche Literaturverzeichnis. Für die Praxis sehr gut einsetzbar ist der Beitrag über die Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich von Krull, der die wesentlichen Entscheidungen in kurzen Übersichten aufarbeitet. Ebenso interessant ist die Aufarbeitung der Entwicklungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht im nächsten Abschnitt, unter Einbeziehung der Vergabepraxis der Denic. Auch findet sich neben einer Darstellung der Grundlagen insbesondere der §§ 1, 3 UWG eine sehr differenzierte Übersicht über die bisherige Rechtsprechung.

Ein weitausgreifender Teil der Darstellung gilt dem Zivil- und Zivilprozeßrecht. Ausgehend vom Online-Vertrag, werden anschließend die wesentlichen Haftungsaspekte thematisiert, unter Einschluß verbraucherschutzrechtlicher Aspekte und des Electronic-Cash. Sehr erfreulich ist das Kapitel über Besonderheiten des Zivilprozeßrechts. Kuhlberg/Schwerdtfeger arbeiten in diesem Rahmen die für die Praxis maßgeblichen beweisrechtlichen Fragen digitaler Willenserklärungen und Signaturen eingehend auf. Ausbaufähig ist der folgende Teil über arbeitsrechtliche Fragen, denen zunehmend praktische Relevanz zukommt, nicht nur im Zusammenhang mit der Telearbeit und den damit zusammenhängenden Mitbestimmungsfragen, deren Darstellung indessen ausgezeichnet ist.

Überzeugend ist auch die Darstellung zum Straf- und Strafprozeßrecht. Auch hier wäre indessen ein eigener Abschnitt über die Entwicklung der Rechtsprechung wünschenswert. Der geplante polizei- und ordnungsrechtliche Teil ist leider noch nicht belegt. Dieser Bereich hat durch die „Sperrungsverfügung“ der Bezirksregierung Düsseldorf erheblichen Auftrieb in der juristischen Diskussion gewonnen. Sehr souverän ist die Darstellung von Kraatz zu Fragen des Telekommunikationsrechts. Das Datenschutzrecht ist eines der dunkelsten Kapitel des von vielen Dunkelheiten geprägten Internetrechts. Gerade deswegen ist es zu begrüßen, das dem Thema Datenschutz ein sehr umfangreicher Abschnitt gewidmet ist. Dies gilt etwa für die Darstellung von Schneider zum TDDSG, die die wesentlichen Aspekte anspricht. Darüber hinaus werden die maßgeblichen Aspekte der Datensicherheit angesprochen. Im übrigen finden sich sehr lesenswerte Darstellungen zu rechtsübergreifenden Themen, etwa zum sehr aktuellen Thema Glücksspiele im Internet und auch zu steuerrechtlichen Fragen unter Einschluß umsatzsteuerrechtlicher Fragestellungen. Gerade in diesem Bereich sind indessen noch viele Fragen offen. Sehr praxisnah ist in diesem Bereich die Darstellung zur ordnungsgemäßen Buchführung, von deren Einhaltung auch bei elektronischen Buchungsformen wirtschaftlich viel abhängen kann. Die beigefügten Arbeitsmaterialien bieten die maßgeblichen Gesetzestexte im Wortlaut. Sehr hilfreich sind die Darstellungen zu den Besonderheiten ausländischer Rechtsordnungen, die indessen die USA leider noch nicht erfassen. Der letzte Teil der Darstellung gilt der Vertragsgestaltung und bietet hier vielfältige Hilfestellungen für die Praxis, etwa bei der Gestaltung von Providerverträgen.

Die beigefügte CD-ROM beinhaltet zunächst einmal eine (notwendig noch etwas unvollständige) Leitsatzkartei zum Recht des Internets, die allerdings die wesentlichen Zeitschriften und Datenbanken im Internet auswertet. Die Hyperlinks führen meist zu kostenpflichtigen Angeboten. Er erwähnen sind insbesondere die dort enthaltenen, sehr brauchbaren Vertragsmuster. Die CD-ROM ist leicht zu handhaben, da sie sich in einem Browserfenster öffnet.

Bei dieser Loseblattsammlung handelt es sich um nichts weniger als einer der für die Praxis maßgeblichen Sammlungen zum Recht des Internets, deren ständige Erweiterung und Aktualisierung es erlaubt, ständig Zugriff auf den neuesten Informationsstand zu erhalten. Nicht zuletzt ergänzend über die Nutzung der ausgezeichneten Datenbank des Verlages, der auch eine interessante Zeitschrift „INJur“ zur Entwicklung des juristischen Informationsangebotes im Internet herausgibt und die Entwicklung des juristischen Bereiches des Internets voll „im Griff“ hat (ergänzend sei auf das jährlich erscheinende Kompendium „Praktische Internetnutzung für Juristen“ des Verlages hingewiesen). Die im Erscheinen befindliche nächste Auflage wird die zahlreichen Gesetzesänderungen etwa des TDG oder TDDSG und die Entwicklung der Rechtsprechung wie gewohnt sorgfältig einarbeiten.

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