Ralf Hansen
Recht und Multimedia
Eine Rezension zu:
Oliver Merx / Ernst Tandler / Heinfried Hahn (Hrsg.)
Multimediarecht für die Praxis
Erstauflage
Heidelberg: Springer - Verlag, 2002, 289 S., € 44,95,-
ISBN 3-540-66974-4
http://www. springer.de
Der Band eröffnet die neue Verlagsreihe der X.media.press zur praxisorientierten Gestaltung von Digital- und Printmedien. Auch wenn der Begriff "Multimedia" weit über das
Internet hinausgreift, sind die Beiträge hier weitgehend auf das Internetrecht focussiert. Die Beiträge versuchen ein Kommunikationsproblem zu lösen, das nicht zuletzt auch
und gerade das Internetrecht betrifft. Es geht um die Verständigung (oder Nichtverständigung) zwischen Web-Technikern, Web-Hostern, Web-Usern und Juristen. Enthalten sind 13
Kapitel, die sich dem Gegenstand aus unterschiedlicher Perspektive nähern, um dieses Defizit abzubauen. Walter versucht zunächst einmal eine rechtliche Einordnung der
Multimedia-Dienste zwischen Rundfunk und Teledienst. Interessant sind hier etwa die Ausführungen zum Teledienst, die aber letztlich auf die Diskussion der brisantesten
Abgrenzungsfragen zur privaten Homepage als weder Teledienst noch Mediendienst und zur Abgrenzung von letzterem weitgehend verzichtet. Grieger gelingt eine
allgemeinverständliche Einführung in das Domainrecht. Die möglichen Freigabeansprüche werden gut erklärt, die sich aus marken- und wettbewerbsrechtlichen wie auch aus
namensrechtlichen Ansprüchen ergeben können. Erstgenannte setzen Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus, dessen normative Anforderungen so gering sind, daß man in der Tat
die Frage aufwerfen kann, ob es die private Homepage noch geben kann. Bei den markenrechtlichen Ansprüchen wird den Unternehmenskennzeichen recht wenig Beachtung gewidmet.
Auch die Probleme der Gattungsbegriffe werden nur gestreift. Luhmer widmet sich Fragen des elektronischen Handels, beleuchtet sehr intensiv die Vorteile, schweigt aber zu
den Nachteilen und Restriktionen, die sich bisher im Absatzbereich gezeigt haben. Die möglichen Marketinginstrumente und damit verknüpfte Rechtsfragen werden aber sehr
übersichtlich abgehandelt. Hahn beschreibt die verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen an Internetprojekte und stellt insbesondere die relevanten Rechtsgrundlagen wie das
Fernabsatzgesetz vor. In einem sehr interessanten Beitrag geht Klimek auf die Gestaltung von Providerverträgen ein, der es zunächst einmal erlaubt, die wichtigsten Probleme
rechtlich einzuordnen, um sodann auf Einzelprobleme der Vertragsgestaltung einzugehen. Imhof geht auf Rechtsprobleme der Agenturverträge ein. Angesichts der vielschichtigen
Probleme etwas kurz geraten ist der Beitrag von Johansson über rechtliche Fragestellungen in der Start-Up-Phase, der im Bereich der Finanzierung ausgereifter sein könnte.
Merx geht in einem recht ausführlichen Beitrag näher auf die Organisation von Multi-Media-Agenturen aus rechtlicher Sicht ein, wobei allerdings sehr nachvollziehbar auch auf
betriebswirtschaftliche Fragen eingegangen wird, da diese den mit der Organisation verbundenen Rechtsfragen letztlich zugrundeliegen, so daß im Zusammenhang mit diesen
Strukturen auf Führungsfragen und arbeitsrechtliche Fragen sehr strukturiert eingegangen werden kann. Jedenfalls wird die Verzahnung dieser Aspekte sehr transparent.
Heiderich thematisiert die Kernfragen der Begleitung von Internetprojekten. Der Beitrag ist trotz seiner Kürze recht umfassend und zeigt die möglichen Alternativen auf, die
Mediation gerade bei Streitigkeiten im Internetbereich zu bieten hätte, deren Möglichkeiten etwa bei Domainstreitigkeiten viel zu wenig genutzt werden. Unbedingt lesenswert
ist der Beitrag von Dressel/Scheffler über möglichen Rechtsschutz gegen Piraterie, wobei die Autoren allerdings einen recht weiten Begriff von digitaler Piraterie verwenden,
so daß darunter sniffing, hacking, d.o.s., Angriffe auf Websites und weitere Phänomene fallen, die allerdings sehr kenntnisreich erläutert werden, so daß einerseits das
angemessene Gefahrenbewußtsein geweckt wird, andererseits rechtliche Lösungsmöglichkeiten kompetent vorgestellt werden, deren Reichweite indessen begrenzt ist. Kudlich
wendet sich anschließend in passendem Kontext dazu strafrechtlichen Fragen im Internet zu, die allerdings im Rahmen der Privilegierungen durch das TDG noch die alte Fassung
zugrundelegen, das im Herbst 2001 erheblich verändert wurde. Die Skizze ist knapp, gibt aber einen recht vollständigen Überblick. Recht speziell wird es im letzten Kapitel,
in dem Tandler die Vergabe öffentlicher Bauleistungen im Internet behandelt.
Der Band gibt Usern einen recht interessanten Einblick in die Rechtsprobleme des Internets und schafft Problembewußtsein, auch wenn manche Darstellungen dem Zweck der
Veröffentlichung entsprechend eher skizzenhaft sind, so daß individuelle Beratung unabdinglich ist.
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