Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


Artikel 5074
Ralf Hansen

Der E-Commerce im Recht

Eine Rezension zu:

Hamann/Weidert (Hrsg.)

E-Commerce und Recht

Ein Leitfaden für Unternehmen

Erich-Schmidt-Verlag, Bielefeld 2002, 304 S., € 39,80
ISBN 3-503-06069-3

http://www.erich-schmidt-verlag.de


Der Leitfaden für Unternehmen stammt im wesentlichen aus dem Hause der Kanzlei Gleiss, Lutz, Hootz, Hirsch und bürgt damit bereits für einen hinreichenden Qualitätsstandard. Bereits das Vorwort verrät indessen, wie unsicher die Begriffsbildung E-Commerce wirklich ist. Globaler Austausch von Waren und Dienstleistungen via „Internet“ - in Wirklichkeit eine Zusammenfassung einzelner Medien - umfaßt letztlich vieles oder wenig. Die Enttäuschung an den Börsen hatte möglicherweise auch ein Gutes: es wurde Euphorie vernichtet, die sich letztlich nicht erfüllen konnte, weil die Medien des Internet gegenüber dem „real life“ schlichtweg überbewertet wurden. Wirtschaftlich betrachtet bietet das Internet „Ergänzungsmöglichkeiten“, die teilweise noch brachliegen, die aber teilweise Kommunikationen anderer Art kaum ersetzen werden können. Der Band bietet denn auch statt solcher Euphorie glücklicherweise nüchterne Analysen, bei knapp gehaltenem Apparat hinsichtlich der Nachweise.

Das erste Kapitel referiert die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs. In diesem Zusammenhang geht erfreulicherweise auch auf das TDDSG eingegangen. Allerdings werden dabei die aktuellen Streitfragen, die sich um § 4 VI TDDSG im Spannungsfeld zu § 6 TDDSG ranken, noch nicht berührt. Äußerst interessant ist der Beitrag über Venture Capital, der über „letter of intent“, „due diligence“ bis hin zur konkreten Gestaltung des Gesellschaftsvertrages eigentlich alle wesentlichen Informationen bietet, die für Unternehmen interessant sind. Nicht weniger gelungen sind die Ausführungen zum Thema „Arbeitsverträge in der New Economy“, deren Schwerpunkt natürlich auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen. Im Gegensatz zum US-Recht bietet das deutsche Recht hier indessen wenig Besonderheiten, was in der Darstellung auch gut zum Ausdruck kommt. Wichtiger ist insoweit der nachfolgende Beitrag zur Ausgestaltung der Arbeitsverträge, da hier auch Fragen des kollektiven Arbeitsrechts eingehend thematisiert werden. Hier werden auch konkrete Gestaltungsvorschläge gemacht, die für Personalabteilungen sehr lesenswert sind.

Kapitel 6 widmet sich dem schillernden Thema der Providerverträge und geht hier auch recht intensiv auf die vertragsrechtliche Einordnung ein. Noch wesentlich pikanter ist der nachfolgende Beitrag zu den Online-Verträgen, die zunehmend die Rechtsprechung massiv beschäftigen. Diese Verträge sind der Kern des E-Commerce und stoßen schon beim Vertragsschluß auf Probleme, nicht zuletzt beweisrechtlicher Art. Formfragen hätten hier intensiver erörtert werden können. Auch die Probleme der Einbeziehung von AGB erscheint ein wenig kurz. Intensiver erörtert werden Fragen des Verbraucherschutzes.

Sehr lesenswert ist der Beitrag über „Intellectual Property“, auch wenn man die Frage aufwerfen darf, ob es „geistiges Eigentum“ überhaupt geben kann. Hier werden in erster Linie Fragen des Urheberrechtsschutzes von Websites erörtert, aber auch die interessanten Rechtsfragen rund um die Domain, von der wir rechtlich nicht einmal hinlänglich wissen, was sie denn nun ist. Alles kurz und knapp und für die erste Lektüre sehr anregend. Überaus interessant geschrieben ist das Kapitel über „Wettbewerbsrecht und E-Commerce“, das eigentlich die wesentlichen Fragen anspricht, aber leider das Thema „Wettbewerbsrecht und Datenschutz im Internet“ noch außen vor läßt. Die beiden letzten Kapitel widmen sich Fragen der besonders wichtigen steuerrechtlichen Gestaltung und des Kartellrechts. Die Neuauflage könnte durch ein eigenes Kapitel „Datenschutz im Internet“ ergänzt werden.

Der Band bietet eine ausgezeichnete Einführung in die Rechtsprobleme des E-Commerce und ist leicht lesbar, auch für Nichtspezialisten, so daß sich ein Blick in diese Darstellung für Interessierte allemal lohnt.

Impressum | Datenschutz