Martin Bahr
Internet-Recht mit interdisziplinärem Ansatz
Eine Rezension zu:
Michael Hohl / Stefan Leible / Olaf Sosnitza (Hrsg.)
Vernetztes Recht
Das Internet als Herausforderung an eine moderne Rechtsordnung
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart u.a. 2002, 188 S., 25,- €
ISBN 3-415-02985-9
http://www.boorberg.de
Der Band präsentiert die Ergebnisse des ersten Kongresses des Bayreuther Arbeitskreises für Informationstechnologie-Neue-Medien-Recht e.V. (@kit) aus dem Jahre 2001. Der
@kit ist im Jahre 2000 gegründet worden und hat sich zum Ziel gesetzt, das Recht der neuen Informationsmedien näher auszuleuchten und hierbei gewonnene Erkenntnisse in
praxistauglicher Form der interessierten Öffentlichkeit zu vermitteln. Besonderen Wert wird dabei auf einen interdisziplinären Ansatz gelegt.
Vernetztes Recht enthält 9 Beiträge. Es wird dabei die ganze Bandbreite des Internets angesprochen.
Wuermeling widmet sich im ersten Teil den aktuellen rechtspolitischen Vorhaben des Europäischen Parlaments. Ist der Artikel auch schon etwas älter, so ist er dennoch
sehr lesenswert. Denn der Autor verliert sich nicht in der Darstellung einzelner Umsetzungsvorhaben, sondern erläutert vielmehr die Grundzüge und Tendenzen im allgemeinen.
Gerade dieser gesamtheitliche Ansatz fördert das Verständnis des Lesers für die durch das Internet aufgeworfenen Rechtsprobleme. Drei Bereiche stehen aus Sicht des
Europäischen Parlaments im Vordergrund: (1) Verbraucher- und Datenschutz, (2) Stärkung des Binnenmarktes und (3) Computerkriminalität.
Der zweite Aufsatz stammt von Pfeiffer und geht der Frage nach, welches Recht bei grenzüberschreitenden Internet-Verträgen anzuwenden ist (vgl. zu diesem Thema
grundlegend Junker, RIW 1999, 809). Bei der anfänglichen Darstellung der in Betracht kommenden Rechtsquellen setzt sich der Autor vor allem mit der schon beinahe
legendär gewordenen Frage auseinander, ob die E-Commerce-RiL kollisionsrechtliche Bedeutung hat und wenn ja, welche. Es folgen die Erörterungen über das Vertragsstatut
(Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Form, Vertragsschluss). Entsprechend den Art. 27ff. EGBGB stellt der Verfasser zunächst das Prinzip der engsten Verbindung dar. In den
darauffolgenden Abschnitten werden die Ausnahmen von diesem Prinzip anschaulich besprochen: Rechtswahl durch Parteien, Besonderheiten bei Verbraucherverträgen, zwingendes
deutsches Recht (Art. 34 EGBGB).
Der dritte Aufsatz von Ann beschäftigt sich mit den Besonderheiten des elektronisches Vertragsschlusses im Internet. Der Verfasser setzt sich damit mit einem Problem
auseinander, das bis zur Ricardo.de-Entscheidung durch das LG Münster in der Literatur ein Schattendasein führte. In einem ersten Schritt wird die Wirksamkeit
elektronischer Willenserklärungen (Erklärungsinhalt, Erklärungsabgabe unter An- und Abwesenden, Zugang) besprochen, in einem zweiten Schritt die mögliche Anfechtung nach §§
119, 120 BGB. Erfreulicherweise hat der Autor in einem weiteren Kapitel die elektronische Vertragsform nach dem Schuldrechtsreformgesetz (§ 311f BGB n.F.) mit
eingearbeitet.
Teil 4 entspringt der Feder von Ernst und trägt den Titel: "Verbraucherschutz bei Rechtsgeschäften im Internet". Es handelt sich dabei um eine außerordentlich
praxisnahe Darstellung. Inhaltlich werden die Anforderungen nach dem AGBG und dem FernabsatzG besprochen. Die Ausführungen sind trotz des nur knappen Umfangs von 25 Seiten
sehr detailliert. So werden im Bereich des AGBG nach einer Allgemeineinführung (Einverständnis, Umfang, Positionierung, Lesbarkeit, dauerhafte Verfügbarkeit, Sprache)
einzelne Bereiche gesondert angesprochen: (1) Nachträgliche Einbeziehung von AGB, (2) Inhaltkontrolle, (3) E-Mail-Werbung, (4) Datenschutz und (5) Schriftform. Im Rahmen des
FernabsatzG erfolgt zunächst eine Abgrenzung zum VerbrKrG. Es schließen sich die Erörterungen zum Widerrufrecht (Frist, Ausnahmen, Rückgaberecht) an.
Waldenberger stellt in Teil 5 die Informationspflichten der Internet-Diensteanbieter dar. Nach einer kurzen Beschreibung der herkömmlichen Informationspflichten
(Angaben auf Geschäftsbriefen, klare und wahre Preisauszeichnung) wird auf die Besonderheiten im Bereich des Internets eingegangen. Der erste große Bereich ist der
Anbieter-Kennzeichung gewidmet. Hier werden der MDStV und das TDG gesprochen. Der Autor berücksichtigt dabei auch die inzwischen in Kraft getretenen Änderungen durch das
Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr (EGG). Der zweite große Bereich ist der Datenschutz. Hier wird neben dem MDStV vor allem auf das TDDSG und die Neuerungen durch
das EGG eingegangen. Gerade die in der letzten Zeit stark zunehmenden Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Anbieterkennung nach § 6 TDG zeigen, wie praxisrelevant dieses
Thema ist.
In Teil 6 beschäftigt sich Spindler mit dem Dauerbrenner: "Die Verantwortlichkeit von Diensteanbietern im Internet nach der E-Commerce-RiL". Spindler führt
hier seine schon früher geäußerten Ansichten (MMR 1999, 199; MMR 2000, Beil. Nr. 7/2000, 4) auf gewohnt hohem wissenschaftlichen Niveau fort. Der von ihm getroffenen
Analyse, dass insbesondere das Herkunftslandprinzip einigen Sprengstoff für die nationale Rechtsprechung und Gesetzgebung beinhaltet, ist voll und ganz zuzustimmen.
Thematisch nahtlos schließen sich die Ausführungen von Dannecker zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Diensteanbietern im Internet an. Der Verfasser stellt
zunächst ausführlich die aktuelle Rechtslage dar (§ 5 TDG) und zeigt dann auf, welche Änderungen durch die E-Commerce-RiL eintreten. Die Aufsätze von Spindler und
Dannecker ergänzen sich in fundierter Weise.
Grond begibt sich im vorletzten Aufsatz auf die Wege des Datenschutzes und der Datensicherheit. Der Autor spielt dabei zahlreiche Angriffsszenarien durch
(EMail-Bomben, DDoS-Attacken, Würmer und Viren, Trojanische Pferde) und zeigt auf, welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll und möglich sind.
Leider werden die Sicherheitsmaßnahmen sehr stark vertieft und setzen ein überdurchschnittliches technisches Wissen voraus. Hier wird vom Leser auf zu geringem Raum (3
Seiten) zu viel verlangt. Es wäre vielleicht besser gewesen, die allgemeine Ausrichtung darzustellen und lieber nur an einzelnen Stellen derart konkret zu werden.
Das Buch schließt mit den "Rechtlichen Möglichkeiten zur Gewährung von Datenschutz und Datensicherheit im Internet" von Preiß.Hoch anzurechnen ist dem Autor, dass er
die wichtige Unterscheidung von Hacker und Cracker nicht unerwähnt lässt. Diese beiden Tätertypen werden in der kriminologischen Literatur (soweit überhaupt vorhanden)
leider oftmals nach wie vor gleichgestellt, was aber in keiner Weise den Realitäten entspricht (vgl. nur Giseke, Anti-Hacker-Report, 2001, 16). Nach den Erörterungen
zum BDSG widmet sich der Autor dem Phänomen der Computerkriminalität, namentlich den Delikten §§ 202a, 303a,b StGB und §§ 17ff. UWG. Leider bleibt der Verfasser an dieser
Stelle sehr stark an der Oberfläche, auch die in den Fußnoten aufgelistete Literatur ist nur sehr mager. Dies ist weniger auf den Autor, denn auf die derzeitige
Literaturlage zurückzuführen: Nach wie vor sind zum strafrechtlichen Bereich nur vereinzelte Werke zu finden, während die Mehrheit der Publikat! ionen zivilrechtlicher Natur
ist.
Gesamteindruck:
Ein überaus erfreuliches Buch, das sich mit der ganzen Bandbreite der rechtlichen Probleme auf hohem Niveau auseinandersetzt. Gerade der überschaubare Rahmen von ca. 20
Seiten pro Aufsatz ermöglicht auch dem Anfänger einen schnellen und zugleich interessanten Zugang zu dieser Materie. Ein Kauf kann nur dringend angeraten werden. Es ist zu
hoffen, dass der 2. Band dieser Reihe (zum im März 2002 stattgefundenen Kongress "Domain, Frames & Links") diese Qualität beibehält.
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