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Artikel 4440
Christoph Menzel

Empfehlenswertes Werk zum Presserecht

Eine Rezension zu:

Soehring, Jörg/ Hoeren, Thomas

Presserecht, Recherche, Darstellung und Haftung im Recht der Presse, des Rundfunks und der Neuen Medien


Schäffer-Pöschel-Verlag, Stuttgart, 742 S., 152,00 DM
ISBN 3-7910-1616-4

http://www.schaeffer-poeschel.de


Das Werk Presserecht von Jörg Soehring und Thomas Hoeren ist in der AfP Praxisreihe des Schäffer Poeschel Verlages in mittlerweile 3. Auflage erschienen. Es richtet sich zunächst an Praktiker in Verlagen und Rundfunkunternehmen, darüber hinaus an mit presserechtlichen Fragestellungen beschäftigte Gerichte und Anwälte. Dieser Zielgruppe entsprechend verzichtet es auf allzu ausführliche Theoriediskussionen und liefert durchweg brauchbare "handliche" Informationen für die immer wieder auftauchenden Standardprobleme in der Praxis. Die bewährte Gliederung der 2. Auflage ist beibehalten worden. Seiner Praxisorientierung entsprechend gliedert sich das Werk in die drei Teile "Material und Recherche", "Das Recht der Darstellung" und "Haftung und Ansprüche".

Im ersten Teil Material und Recherche stehen, nach einer kurzen Einführung, vor allem die Möglichkeiten der Presse, die für ihre Berichterstattung erforderlichen Informationen zu erhalten, im Vordergrund. Erläutert werden Rechtsfragen aus dem Bereich der Auskunftsansprüche, der Akten- und Registereinsicht, des Zutritts zu Veranstaltungen, recht ausführlich auch die rechtlichen Aspekte der Arbeit mit Informanten. In diesem ersten Teil der Darstellung werden aber auch die Grenzen der Recherche erörtert, wie sie sich aus dem Strafrecht und dem Zivilrecht ergeben. Dieses ist sowohl für Opfer der zeitgenössischen Presseexzesse interessant, wie auch für Journalisten, die im immer härter werdenden Kampf um packende Informationen, der auch Grenzgänge erfordert, für sich selbst Rechtssicherheit suchen.

Der zweite Teil "Das Recht der Darstellung" nimmt diesen Aspekt auf, indem er die allgemeinen Gesetze als Schranke der Berichterstattung skizziert. Die Problematiken der Tatsachenbehauptungen und Meinungsäusserungen, ihre Abgrenzung und Einzelprobleme aus diesem Bereich werden ausführlich erläutert. Erörterung findet auch das Recht der Wirtschaftsberichterstattung und Produktkritik, sowie der redaktionellen Empfehlungen und Ratschläge. Der dritte Teil widmet sich unter der Überschrift "Haftung und Ansprüche" ausführlich den Folgen einer verfehlten Berichterstattung in straf- und zivilrechtlicher Sicht. Hierbei liegt nach der Natur der Sache der Schwerpunkt auf dem Recht der Gegendarstellung. Zu loben ist überall die große Klarheit und Übersichtlichkeit der Stoffaufbereitung.

Hervorzuheben sind die reichhaltigen Literatur- und Rechtsprechungshinweise, die die Vertiefung der betreffenden Probleme ermöglichen. Kritisch anzumerken ist, dass das Satzbild durch die sicherlich gut gemeinte Hervorhebung von wichtigen Textstellen durch Fettdruck etwas leidet und dadurch nicht lesefreundlicher wird. Das Werk ist in seiner dritten Auflage erstmals eine Gemeinschaftsarbeit von Soehring mit Herrn Prof. Thomas Hoeren, der für die Behandlung des Rechts der neuen Medien verantwortlich zeichnet. Es ist sehr zu begrüßen, dass dieses aktuelle Thema Eingang in dieses bewährte Standardwerk gefunden hat. Es kann allerdings im Rahmen einer einbändigen handbuchartigen Darstellung nur in Grundzügen angesprochen werden und auch nur dort, wo sich, wie etwa zum Thema "Redaktionelle Arbeit und Werbung" oder "Strafrechtliche Haftung", Anknüpfungspunkte ergeben. Wer tiefgehend zum Recht der Neuen Medien zu arbeiten hat, wird auf einschlägige Werke zurückgreifen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass das vorliegende Werk nicht groß empfohlen werden muss. Es empfiehlt sich dem Praktiker durch seine konzise, praxisorientierte Darstellung selbst.

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