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Artikel 4434
Martin Bahr

Interessante Einführung zum Recht bei Online-Auktionen

Eine Rezension zu:

Thomas Hoeren / Andreas Müglich / Michael Nielen

Online-Auktionen

Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte

Erich Schmidt Verlag, Berlin 2002, 387 S., 48,60 €
ISBN 3-503-06098-7


Bis zur ricardo-Entscheidung des LG Münsters Anfang 2000 (NJW-CoR 2000, 167) führte der Bereich der Internet-Auktionen in der Rechtsliteratur eine Art Dornröschen-Schlaf. Dies änderte sich schlagartig mit der LG-Entscheidung. Das Verfahren wurde aufmerksam verfolgt: Zunächst das OLG-Urteil (NJW 2001, 1142) und zuletzt die abschließende Stellungnahme des BGH (NJW 2002, 363).

Dank dieser Aufmerksamkeit begann auch die Wissenschaft sich mit diesem Themenbereich zu beschäftigen (z.B. Burgard, WM 2001, 210; Grapentin, GRUR 2001, 713; Hager, JZ 2001, 786; Hartung/Hartmann, MMR 2001, 278; Sester, CR 2001, 98; Spindler, ZIP 2001, 809; Ulrici, NJW 2001, 1112; Wiebe, MMR 2001, 109). Es ist daher wenig verwunderlich, dass neben dem C.H.Beck-Verlag (Spindler/Wiebe, Internet-Auktionen) nunmehr auch der Erich Schmidt-Verlag ein eigenes Buch zu diesem Spezialgebiet vorlegt.

Die einzelnen Beiträge des Buches gehen auf eine Seminar-Kooperation zwischen dem Institut für Informations-, Medien- und Telekommunikationsrecht der Universität Münster (Prof. Hoeren) und der FH Gelsenkirchen (Prof. Müglich) zurück. Der Grundstein des Seminars wurde Anfang des Jahres 2000 gelegt, noch vor Bekanntwerden des LG Münster-Urteils.

Das Werk umfasst 11 Seminarbeiträge zu den unterschiedlichsten Teilbereichen von Online-Auktionen.

Insgesamt ist das Niveau der Beiträge recht unterschiedlich.

Kapitel 1 beschäftigt sich mit den technischen Vorgaben und dem tatsächlichen Ablauf eines Auktionsvorgangs. Eine sehr ordentliche und anschauliche Schilderung.

Kapitel 2 setzt sich mit der Frage auseinander, ob Online-Auktionen als Versteigerungen i.S.d. § 34 b GewO anzusehen sind. Der Aufsatz besticht einerseits durch einen klaren Gedankengang und eine nachvollziehbare Argumentation. Leider bleibt dadurch das deskriptive Element, d.h. die Darstellung der derzeitigen Rechtsprechung (insb. LG Hamburg, MMR 1999, 678) zu stark im Hintergrund. Hier wäre es besser gewesen, zunächst kurz die aktuelle Rechtsprechung zu präsentieren und erst in einem anschließenden zweiten Teil die eigene Lösung niederzulegen. Für Personen, die sich bisher überhaupt nicht mit dieser Materie beschäftigt haben, werden zwar die einzelnen Problempunkte klar, aber nicht, welche Ansicht die Gerichte dazu vertreten.

In Teil 3 wird versucht, die Online-Auktion vertragstypologisch einzuordnen.

Teil 4 dürfte beim Praktiker zunächst das meiste Interesse wecken, nämlich die Vereinbarkeit von typischen AGB-Inhalten mit dem geltenden Gesetz. Als Beispiel dienen die AGB von Ricardo.de und EBay. Sehr erfreulich ist auch, dass die Ausführungen schon die Änderungen durch die Schuldrechtsreform berücksichtigen.

Im weiteren werden der Verbraucherschutz (Teil 5), die wettbewerbsrechtlichen (Teil 6) und datenschutzrechtlichen Aspekte (Teil 7) und die mögliche Einordnung des Internet-Auktionshauses als Provider (Teil 8) besprochen. Diese vier Teile sind sehr durchwachsen. Z.T kratzen die Aufsätze in manchen Bereichen nur an der Oberfläche, in manchen anderen Punkten dagegen wiederum gehen sie zu sehr in die Tiefe und erörtern Einzelprobleme.

Das klare Highlight bilden Teil 9 (Online-Auktion nach französischem Recht) und Teil 10 (Online-Auktionen nach US-amerikanischen Recht). Hier erfährt der Leser wirklich Interessantes über die ausländischen Rechtsordnungen. Insbesondere die französische Variante könnte für eine mögliche deutsche Gesetzesregelung gewinnbringend nutzbar gemacht werden. In unserem Nachbarland bestand bis vor kurzem praktisch ein Versteigerungs-Monopol. Dies hat sich aber durch ein moderndes Gesetz aus dem Jahre 2000 grundlegend geändert. So gibt es in Frankreich ausdrückliche Regelungen hinsichtlich Internet-Auktionen.

Richtig enttäuschend dagegen ist der letzte Teil: Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB. Hier werden erst seitenweise Ausführungen zum EuGVÜ und zur EG VO 44/01 (ab 01.03.2002 in Kraft getreten) gemacht und dann wird auf nicht mal einer halben Seite lapidar festgestellt, dass eine Rechtswahl nicht möglich ist. Unabhängig davon, ob das Ergebnis zutreffend ist, hätte man sich hier doch eine ausführlichere Behandlung des eigentlichen Themas gewünscht. Der Rechtswahl-Abschnitt dagegen ist gut gelungen, es werden § 12 AGBG (komischerweise wird in diesem Teil nicht die Schuldrechtsreform berücksichtigt, sondern noch von der alten Gesetzeslage ausgegangen) und die Art. 27ff. EGBGB erörtert.

Gesamteindruck:
Eine empfehlenswerte Einführung für alle Personen ohne Vorkenntnisse, die sich über den Bereich der Internet-Auktionen einmal informieren wollen. Leuten mit Vorkenntnissen oder mit Interesse an Detail- oder Spezialfragen dagegen ist das Buch nur eingeschränkt anzuraten.

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