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Artikel 3312
Ralf Hansen

Schutz im Internet durch Internetrecht

Eine Rezension zu:

Zimmerling/Werner

Schutz vor Rechtsproblemen im Internet

Handbuch für Unternehmen

Heidelberg: Springer Verlag, 2001, 224 S.
ISBN 3-540-65366-X

http://www.springer.de


Das Internet, bzw. seine einzelnen Medien, werfen elementare, schwer zu beherrschende Rechtsprobleme auf, die zudem durch internationale Kollisionsfragen noch kompliziert werden. Der nur vermeintlich „rechtsfreie Raum“ Internet ist von Rechtsfragen geradezu durchdrungen und beschäftigt insbesondere die Eingangsinstanzen der deutschen Gerichte in hohem Maße. Die Verfasser wenden sich nicht an Juristen, sondern an Unternehmen, die sich im Internet bewegen und mit jeder Plazierung eines Projektes im Netz rechtliche Risiken eingehen. Diese Risiken versuchen die Verfasser zu benennen, nachdem sich längst herumgesprochen haben dürfte, daß das Internet ein rechtsfreier Raum nicht ist. Dazu definieren sie den undefinierbaren Bereich des „Cyperspace“ - der immer nur Ausdruck des realen Lebens sein wird, wenn auch mit „überschießender Innentendenz“ - als öffentlichen Ort. Manche Ausführungen sind zweifelhaft und sehr fragmentarisch, beschreiben aber den Zustand des Internetrechts, da sich Rechtssicherheit auch angesichts der internationalrechtlichen Fragen kaum gewinnen läßt, wenn sich auch durchaus Entwicklungstendenzen aufzeigen lassen, die derartige Rechtsstreitigkeiten berechenbarer werden lassen. Über Einzelheiten läßt sich streiten. So etwa auch über die Ausführungen zur Funktion der „Polizeistreifen im Netz“, die bei öffentlich zugänglichen Sites einer gesetzlichen Ermächtigung nicht bedarf, da ein Eingriff in Freiheitsrechte insoweit nicht erfolgt. Hier wird das Problem präventivpolizeilicher Aktion letztlich nicht ausreichend diskutiert (s. dazu etwa Germann, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet, 1999). Zutreffend ist ihre Position, daß es Datenschutz im Internet de facto nicht gibt. Interessant sind die Darlegungen zur staatlichen Kontrolle der Kommunikationen im Internet, wobei allerdings ein radikal-liberales Modell favorisiert wird, das kollektiven Sicherheitsbedenken wenig Raum gibt und diese Perspektive weithin ausblendet. Der angemessene Mittelweg ist hier noch gefunden worden, wobei die Tendenz gegenwärtig eindeutig in Richtung Ausweitung der Kontrollfunktionen geht, ohne das eine angemessene „Kontrolle der Kontrolleure“ gesichert ist, nicht einmal auf der Ebene der parlamentarischen Kontrolle. Es besteht kein Anlaß die Kommunikationsfreiheiten im Modell eines neuen „Sicherheitsstaates“ unter den Vorbehalt staatlicher Kontrolle zu stellen, nicht zuletzt auch angesichts des globalen Charakters des Internets. Die Entwicklung möglicher Kontrollmechanismen macht allerdings rasante Fortschritte. Allerdings bedarf das Problem der „inneren Sicherheit“ im Internet gegenwärtig einer breiten öffentlichen Diskussion, die durch die betreffenden Ausführungen mit angestoßen werden kann, da der inzwischen weltweite „Regulierungswettbewerb“ die Entwicklung des Internets zur Besorgnis Anlaß gibt, allen Mißbrauchsmöglichkeiten zum Trotz.

Ein zweiter Teil beschäftigt sich mit Fragen des Domain - Rechts, das die weitaus häufigsten Rechtsstreitigkeiten entbindet. Das Unterkapitel „Schutz von Kennzeichen, Marken und Namen“ ist überaus gelungen. Insbesondere die Grundlagen der markenrechtlichen Problematik werden recht allgemeinverständlich erklärt, wobei die vier Typen der Kollisionsfälle einzelnen durchgespielt werden. Damit wird eine erste kompakte Information an die Hand gegeben, die im Problemfall aber nicht ausreicht, so daß die Einschaltung spezialisierter Rechtsanwälte stets geboten ist, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Das Fallaufkommen zeigt aber deutlich wie sehr das Domain - Recht im Zentrum des Internetrechts steht. Der Schwerpunkt wird indessen etwas zu sehr auf die vollidentische Zeichenbenutzung gelegt. Dargestellt werden elementare Strukturen, ohne sich im Detail zu verlieren, was in diesem Bereich leicht geschehen kann, so daß manche die Praxis bewegende Frage oft nur angerissen wird. Eingehender zu behandeln gewesen wäre der Bereich des markenrechtlichen Titelschutzes wie auch das Problem der Pfändung von Domains.

Noch sehr umstritten und weitgehend ungeklärt ist der Bereich der Gestaltung von Websites, dem ein eigenes Kapitel gewidmet ist, das auch sehr gelungen ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Haftung für Hyperlinks, das Framing und die Meta-Tag-Problematik. Eingegangen wird auch auf die wesentlichen Aspekte des Urheberrechtsschutzes von Web-Sites. Das wohl interessanteste Kapitel des Buches ist übertitelt: „Vom Link zur Abmahnung“. Es behandelt die Grundlagen der „Abmahnwellen“, die seit geraumer Zeit das Netz unsicher machen und für viel Verwirrung gesorgt haben. Gleichwohl geben einige neuere Entscheidungen von Oberlandesgerichten Grund zur Hoffnung. Die Ausführungen richten sich nicht zuletzt an Betroffene, da ihnen ein Fahrplan an die Hand gegeben wird, wie sie sich im Falle des Falles sinnvollerweise verhalten sollten, wenn die gebührenpflichtige Abmahnung eingetroffen ist. Im Unterkapitel „Markenrechtsstreitigkeiten im Internet“ werden insbesondere die Fälle „Webspace“ und „Ftp-Explorer“ aufgearbeitet. Allerdings haben sich gerade die „Ftp-Explorer-Fälle“ rasant entwickelt, so daß Informationen darüber am ehesten im Netz selbst verfügbar sind, was den Ausführungen nichts von ihrem Wert nimmt, da die Problematik der markenrechtlichen wie wettbewerbsrechtlichen Linkhaftung bisher bestenfalls ansatzweise gelöst ist. Sehr kompakte Ausführungen finden sich auch zu den Bereichen Werbung im Internet, E-Commerce und „Datenschutz“, den es de facto nicht gibt, was die Entwicklung des E - Commerce nachhaltig behindert und sich auch schon auf die Börsennotierungen der betreffenden Unternehmen ausgewirkt hat, neben anderen wirtschaftlichen Einflüssen. Recht gut zusammengestellt ist das ergänzende Verzeichnis zu den Internet-Quellen der Rechtsprechung zum Online-Recht. Hier fehlt es nicht zuletzt an einer zentralen Rechtsprechungsdatenbank, die bei jurawelt.com indessen im Aufbau ist.

Insgesamt liegt damit eine allgemeinverständliche Einführung in das Internetrecht vor, deren „Handbuchcharakter“ durchaus in Frage steht, da die Ausführungen jedenfalls aus juristischer Sicht einiger Ergänzungen bedürfen. Für eine erste kompakte Information betroffener Unternehmen ist es indessen eine gelungene und sehr brauchbare Darstellung. Eine Online-Ergänzung wäre sinnvoll.

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