Jurawelt

Artikel 3310
Ralf Hansen

Medien und Rechtssystem

Eine Rezension zu:

Marian Paschke

Medienrecht


2. Auflage

Heidelberg: Springer Verlag, 2000, 452 S.
ISBN 3-540-67974-X

http://www.springer.de


Das Medienrecht ist eines der gegenwärtig wichtigsten und expansivsten Querschnittsmaterien der Rechtsordnung, mit zahlreichen Querverbindungen zum supranationalen und internationalen Recht. Griffige Lehrbücher zu diesem Bereich sind selten. Einen ersten - gelungenen - Versuch der Etablierung eines solchen Lehrbuches machte Paschke, Ordinarius in Hamburg, zu einem günstigen Zeitpunkt 1992. Acht Jahre später hat sich die Medienlandschaft erheblich verändert, so daß vom Ursprungsmanuskript wenig bleiben konnte. Der Verfasser hat das Buch vollständig neu geschrieben und wesentlich erweitert. Herausgekommen ist der wohl gegenwärtig souveränste Versuch, diese Querschnittsmaterie lehrbuchartig darzustellen, wobei der Konvergenz der Medien eingehend Rechnung getragen wird, ohne der Versuchung zu erliegen, einen bestimmten Bereich weiter zu bevorzugen als eben nötig. Der Verfasser begreift Medienrecht als Recht der Massenkommunikation und zieht durchaus mediensoziologische Erkenntnisse heran, wenn auch mit Recht behutsam. Kein Bereich des Medienwesens wird ausgeklammert, so daß der Ansatz im Presserecht liegen muß, zumal die Presse trotz der ”Neuen Medien” an Einfluß kaum verloren hat. Wer sich mit Medienrecht beschäftigen will, kann das Presserecht nicht ausklammern. Es wird bei der Vorstellung der Gegenstandsbereiche des Medienrechts als Ausgangspunkt genommen, um die Brücke über den Rundfunk, das Filmschaffen bis hin zu ”neuen Medien” zu schlagen. Ein zweiter Teil behandelt die Grundlagen des Medienrechts und setzt zunächst konsequenterweise beim Europäischen Medienrecht an, das die nationalstaatlichen Regelungen längst dominiert. Besonders gelungen ist die ausgezeichnete Darstellung der Kommunikationsgrundrechte nach dem Grundgesetz. Teil III faßt die Regelungsziele und die Grundsätze des Medienrechts übergreifend zusammen, um allgemeine Rechtsgrundsätze für alle Medien herauszuarbeiten, die das Medienrecht dogmatisch letztlich erst systematisch handhabbar machen. Der Vorteil des Buches besteht nicht zuletzt im Versuch der systematisch-dogmatischen Argumentation. In diesem Rahmen finden dann auch die Pflichten im Allgemeininteresse und mithin die Schranken der Kommunikationsgrundrechte ihre Darstellung. Recht kurz ist die Darstellung der Medienregulierung und der Medienaufsicht. Auch medienkartellrechtliche Aspekte werden angesprochen. Unbedingt lesenswerte Kapitel finden sich zu den schillernden Bereichen des Medienwettbwerbs- und Werberechts, die allerdings bei intensiverer Befassung unbedingt einer entsprechenden Vertiefung bedürfen. Eine sehr kompakte Darstellung findet sich zum Medienurheberrecht, wobei insbesondere die Verwertungsrechte vertieft behandelt werden.

Mit ”Medienzivilrecht” ist ein Kapitel übertitelt, das den zivilrechtlichen Schutz bei Rechtsverstößen durch Medien behandelt. In diesem Zusammenhang gibt der Verfasser auch einen schönen Abriß zur ”Verantwortlichkeit” nach Medienstaatsvertrag und TDG, einer nur ansatzweise gelösten Problematik. Für die Umsetzung in der Praxis sehr wichtig sind die Ausführungen über die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe, in deren Rahmen sich eine ausgezeichnete Erörterung des Gegendarstellungs- und des Berichtigungs- sowie Unterlassungsanspruchs finden. Auch der Schadenersatzanspruch mit dem besonders schwerwiegenden Problem des angemessenen Geldersatzes wird sehr strukturiert dargestellt. Es ist überaus zu begrüßen, daß der Verfasser auch Kapitel über das Medienarbeitsrecht und das Medienstrafrecht in diesen Band aufgenommen hat, da sich diese beiden Bereiche rasant entwickeln und insoweit einer grundrißartigen Darstellung gerade auch für Ausbildungszwecke bedürfen. Der recht ausführliche Strafrechtsteil behandelt dabei neben materiellrechtlichen Fragen der einzelnen in Betracht kommenden Delikte auch strafprozessuale Fragen des Ermittlungsverfahrens, die auch den Praktiker interessieren dürfen. Eher am Rande behandelt wird noch das Internetrecht, aber dies nimmt dem Band nichts von seinem Wert, da es darum geht, die Grundlagen des Medienrechts sich angemessen erarbeiten zu können und solide medienrechtliche Kenntnisse gerade für den internetrechtlich Interessierten unabdingbar sind, da das Internetrecht auf bekannten Strukturen aufbaut und nicht aus sich heraus konstruiert werden kann.

Die Neuauflage stellt eine überaus profunde, systematische Darstellung eines Rechtsgebietes dar, dessen nahezu unübersehbare Weite nur noch durch dogmatisch angeleitete Systematisierung zu bewältigen ist. Dieser Anforderung genügt dieses sehr verständlich geschriebene Buch in hohem Maße. Es ist unbedingt lesenswert!
BGH: Zur Erstattung des gesamten Pauschalreisepreises bei verspätetem Anschlussflug zum Zielort
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Prag, Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt