Drei Jahre nach der sehnlich erwarteten Vorauflage ist nun mit der 8. Auflage eine weitere Bearbeitung des von
Spiros Simitis herausgegebenen BDSG-Kommentars
erschienen. Dass das Werk nun in die 8. Auflage geht und zudem erneut um rund 200 Seiten angewachsen ist, ist eines von vielen Indizien für die weiter steigende Bedeutung
des Datenschutzrechts. Dabei trifft der Kommentar auch auf einen sich weiter verändernden Markt der Literatur im Datenschutz. In den letzten Jahren sind z.B. mit der
?Zeitschrift für Datenschutz (ZD)? und der ?Privacy in Germany (PinG)? zwei auf das Datenschutzrecht spezialisierte Zeitschriften neu aufgelegt worden. Dem Rechtssuchenden
stehen außerdem eine größere Zahl an (teilweise erst kürzlich in Erstauflage erschienenen) Kommentaren zum BDSG, eine Vielzahl an Werken zum
bereichsspezifischen Datenschutz sowie Spezialwerke mit Behandlung des jeweilig zugehörigen Datenschutzrechts zur Verfügung. Auf der anderen Seite nehmen Interesse und
Bedarf an kompetentem Rat im Bereich des Datenschutzes kontinuierlich zu. Wo vor wenigen Jahren die datenschutzrechtliche Beratung häufig in der Analyse der juristischen
Probleme und der damit verbundenen tatsächlichen Risikosituation sein Bewenden fand, sind aufgrund zunehmender Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden, eine
erhöhte Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit und die immer stärkere Durchdringung der Gesellschaft mit datenbasierten IT-Systemen (Stichwort ?Big Data?)
praktikable, aber dennoch datenschutzrechtlich unbedenkliche Lösungen gefragt, die vertieftes Spezialwissen und die Kenntnis von technischen und rechtlichen Zusammenhängen
erfordern. Zusätzlich setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass ein wirksamer Datenschutz auch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bedeutet, was sich auch an
der zunehmenden Fallzahl beim vzbv zeigt. Generell muss dabei für Dienste, bei denen bereichsspezifische Regelungen zum Datenschutz bestehen, doch immer wieder auf die
(teilweise nicht subsidiären) Regelungen des BDSG oder zumindest die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlagen zurückgegriffen werden. Auch vor dem Hintergrund der
dargestellten Veränderungen führt daher weiterhin kein Weg am neuen Kommentar von
Simitis vorbei.
Stand der Bearbeitung des
Simitis ist Dezember 2013, besonders wichtige Entscheidungen haben bis Mai 2014 Berücksichtigung gefunden. So sind beispielsweise die
Urteile des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung und zum Recht auf Vergessenwerden oder des BGH zum Scorewert der SCHUFA eingearbeitet worden.
Die Zusammensetzung der Autoren ist mit der bei der 7. Auflage identisch. Auch der Aufbau hat sich gegenüber der 7. Auflage nicht verändert: Nach dem Volltext des BDSG
folgt eine über 100 Seiten umfassende Einleitung zu Geschichte, Zielen und Prinzipen des Datenschutzrechts. Anschließend folgt die klassische Kommentierung der
einzelnen Normen des BDSG. Weiter enthält der Kommentar am Ende ein umfassendes Fundstellenverzeichnis, das besonders hilfreich ist, wenn man schnell die Verortung einer
bestimmten Entscheidung sucht, ferner über 120 Seiten Literaturverzeichnis. Das Werk gibt damit einen sehr guten U?berblick u?ber Beitra?ge zum Datenschutzrecht. Es folgt
eine Liste der wichtigsten Internetadressen im Datenschutzrecht, insbesondere der deutschen Aufsichtsbehörden, aber auch von weiterführenden Portalen. Das umfangreiche
Sachverzeichnis am Ende bietet einen hilfreichen Einstieg in die schnelle Recherche.
Das Werk enthält ? wie bisher ? eine umfassende Darstellung aller Fragen rund um das Datenschutzrecht. Für den Ratsuchenden ist es als Nachschlagewerk, aufgrund der
jeweiligen Einführungen bei den einschlägigen Paragraphen aber auch zur Einführung in einzelne Problembereiche hervorragend geeignet. Dabei konzentriert sich das Werk im
Wesentlichen auf den Schutzbereich des BDSG, geht aber an einzelnen Punkten auch auf Regelungen des bereichsspezifischen Datenschutzes ein, z.B. bei E-Mails in Unternehmen
auf diejenigen des TKG, bei Werbung und Marktforschung u.a. des TKG und TMG.
Die aktuelle Auflage berücksichtigt an vielen Stellen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitung u.a. im Internet. Nur beispielhaft seien die Behandlung von
Daten durch soziale Netzwerke (u.a. § 29 Rn. 96) und beim Cloud Computing (u.a. § 29 Rn. 101 ff.) genannt, die gegenüber der Vorauflage jeweils ergänzt wurden. Bei der
Frage der territorialen Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf soziale Netzwerke wurden u.a. die aktuellen Urteile von VG und OVG Schleswig-Holstein eingearbeitet (§ 1 Rn.
207 ff.). Das Buzzword ?Big Data? hingegen findet sich eher selten im Werk, was aber hauptsächlich daran liegt, dass die relevanten Rechtsfragen schon in den Vorauflagen
unter dem Stichwort ?Data Mining? kommentiert und hier jeweils neue Diskussionen und Literatur eingearbeitet worden sind. Die seit 2011 ergangenen relevanten Entscheidungen
zur Zulässigkeit von Videoaufzeichnungen haben im Rahmen der Kommentierung von § 6b umfassend Berücksichtigung gefunden. Beim Arbeitnehmerdatenschutz werden in der
Kommentierung zu § 32 BDSG auch die Debatte um die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes sowie deren aktueller Stand dargestellt (§
32 Rn. 3 ff.). Teilweise werden die Regelungen des letzten Entwurfs auch ?de lege ferenda? vorgestellt (z.B. § 32 Rn. 95).
Der neue
Simitis erscheint letztlich auch in einer Zeit des noch immer bevorstehenden Wandels der gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzrechts: Seit Jahren wird
über die europäische Datenschutzgrundverordnung diskutiert. Dabei mehren sich mittlerweile sich die Zeichen, dass die Verordnung im Jahr 2015 verabschiedet werden soll.
Wer die Diskussion der letzten Jahre verfolgt hat, weiß aber, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein dürfte. Die möglichen Veränderungen im Regime des
Datenschutzrechts durch die europäische Datenschutzgrundverordnung werden in der Einleitung eingeführt (Einl. Rn. 252 ff.) und bei den jeweiligen Normen unter
verschiedenen Überschriften (bspw. zu § 11 unter ?Geplante Reform?, zu §§ 33 und 34 unter ?Europäische Rechtsentwicklung?, zu § 28a unter
?EU-Datenschutz-Grundverordnung?) oder in einer separaten Randnummer (bspw. § 32 Rn. 95a) berücksichtigt und anhand des aktuellen Entwurfsstandes kommentiert. Letztlich
ist bei der Entscheidung für einen aktuellen BDSG-Kommentar auch zu berücksichtigen, dass die Datenschutzgrundverordnung nach aktuellem Stand viele Grundsätze und
Regelungen aus der Datenschutzrichtlinie von 1995 übernehmen und der Simitis damit wenigstens als Referenzwerk nicht an Bedeutung verlieren wird.
Gesamteindruck:
Durch die praxisnahe und gleichzeitig tiefe Darstellung richtet sich das Werk an Praktiker wie Rechtsanwa?lte, Inhouse-Juristen, Betriebsra?te, betriebliche und beho?rdliche
Datenschutzbeauftragte ebenso wie Wissenschaftler. Auch in der aktuellen Auflage kann die Einschätzung zur
Rezension
der 5. Auflage hier bei Jurawelt daher uneingeschränkt aufrecht erhalten werden: Bei den Kommentaren zum BDSG steht der
Simitis klar an erster Stelle und
gehört auf jeden Fall ins Buchregal.
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