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"Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht" von Rolf Schwartmann (Hrsg.)
Stefanie Kleinmanns
08.10.2009

Medienrecht kompakt

Eine Rezension zu:

Rolf Schwartmann (Hrsg.)

Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht


1. Auflage

C.F. Müller, Heidelberg 2008, 1.044 Seiten, 118,- €
ISBN 978-3-8114-3521-6

http://www.cfmueller-verlag.de



Die vielfältigen Erscheinungsformen der Medien machen das Medienrecht zu einer komplexen Materie. Längst haben sich Rechtsanwälte auf das Medienrecht, das IT-Recht im Besonderen oder das verwandte Urheberrecht spezialisiert. Das vorliegende Praxishandbuch wendet sich genau an diese Zielgruppe und behandelt vom Rundfunkrecht über das Informationstechnikrecht bis hin zum Urheber- und Filmrecht sämtliche rechtlichen Aspekte in der Medienwelt.

Herausgegeben von Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, enthält das Werk Beiträge zahlreicher Praktiker, die als Anwälte, Lehrbeauftragte oder Syndizi in Medienunternehmen tätig und daher mit der Materie vertraut sind.

Knapp die Hälfte des Buches ist dem ersten Teil, dem Medienrecht, gewidmet. Ein Schwerpunkt ist das Rundfunkrecht, behandelt werden außerdem das Presserecht, das Telekommunikationsrecht sowie Sondergebiete des Medienrechts. Im Bereich der Sondergebiete gehen die Verfasser auf Aspekte des Kartellrechts, des Sportrechts, des Arbeitsrechts sowie des Kulturförderungsrechts ein. Der zweite Teil, das Informationstechnikrecht, erläutert die rechtlichen Grundlagen des IT-Vertragsrechts, des Internetrechts, des Vergabe- und Datenschutzrechts. Im dritten Teil, Urheberrecht und benachbarte Rechtsgebiete, der den Urheber- und Verlagsrecht, Softwarerecht sowie Kennzeichenrecht, Wettbewerbsrecht, Film- und Vertragsrecht und schließlich das Musikrecht behandelt.

Der Umfang des Buches ermöglicht es den Verfassern in die Tiefe zu gehen. Beispielsweise enthält das Kapitel zur Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Schwartmann neben der Darstellung der Rundfunkanstalten, deren Aufsicht und Programmauftrag auch Ausführungen zu Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender. In diesem Abschnitt erfährt der Leser nicht nur die rechtlichen Grundlagen, die sich z.B. aus § 11 RStV ergeben, sondern auch, was ARD und ZDF in diesem Bereich für Strategien entwickeln. Außerdem wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 hinsichtlich neuer Verbreitungsformen umfassend ausgewertet.

Der Beitrag von Obert zum Recht der Rundfunkwerbung behandelt die verschiedenen Werbebeschränkungen, die im Rundfunk zu beachten sind und bietet darüber hinaus praktische Anregungen zur zulässigen Einbindung von Werbung, einschließlich Formulierungshilfen für Werbeverträge. Die Verbreitungsinfrastrukturen stellt Janik in einem technisch anspruchsvollen Beitrag dar. Wer mit IP-TV oder DVB-H zu tun hat, wird in diesem Kapitel fündig.

Der Beitrag zum Presserecht von Schulenberg zeichnet sich vor allem durch eine breite Darstellung sämtlicher rechtlichen Aspekte der Wort- und Bildberichterstattung aus. Praxisorientiert ist vor allem der Abschnitt zum Gegendarstellungsanspruch, in dem der Verfasser Zeitpunkt, Ort und Formulierung der Gegendarstellung erörtert. Auch die Sondergebiete des Medienrechts werden nicht nur kursorisch erwähnt. So enthält der Beitrag zum Sportrecht von Frey ein ebenso umfangreiches und aktuelles Literaturverzeichnis wie die anderen Abschnitte und behandelt neben den medialen Rechten an Sportveranstaltungen und deren Vergabe die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sport und Werbung in den Medien unter Berücksichtigung des Rundfunk-, Kartell- und Werberechts. Live-Ticker, Split-Screen und Sportwetten sind nur einige Stichworte, die Erwähnung finden. Sehr ausführlich fällt auch der Beitrag zum Kulturförderungsrecht von Köstlin aus.

Jede denkbare rechtliche Frage rund um Software- und Hardwareverträge beantwortet Gennen im Kapitel über das IT-Vertragsrecht. Auch der nachfolgende Beitrag zum Internetrecht stammt von ihm. Ein Schwerpunkt liegt in der Haftung von Providern und Netzwerk-Betreibern, ein weiterer in den verschiedenen Vertragsgegenständen im Internet (z.B. Access-Providing- oder Webdesign-Vertrag). Das Domainrecht wird nur gestreift.

Dem Urheberrecht werden drei Beiträge gewidmet. Zunächst führt Kuck allgemein in das Urheberrecht und dessen Verwertung unter Berücksichtigung unbekannter Nutzungsarten ein. Anschließend beschäftigen sich Russ und Gennen/Schreiner mit urheberrechtlichen Aspekten im Verlagsrecht sowie im Zusammenhang mit Software. Russ erörtert sämtliche Regelungsgegenstände des Verlagsvertrags und geht auch auf die Vergütung in besonderen Fällen, z.B. bei Dissertationen, ein.

Der Beitrag zum Film- und Fernsehvertragsrecht von Depprich bietet mehrere Praxis-Muster, u.a. einen Muster-Lizenzvertrag sowie weitere vorformulierte Klauseln. Im Beitrag von Waldhausen zum Musikrecht werden die verschiedenen Beteiligten an einem Musikwerk bzw. deren Verwertung behandelt. Das Werk endet mit einem Muster eines GEMA-Berechtigungsvertrages.

Gesamteindruck:
Das 1.000 Seiten starke Praxishandbuch stellt eine wahre Fundgrube für jeden Medienrechtler dar. Der Preis wird sich schnell rechnen, denn sämtliche Fragen des Medienrechts werden überzeugend dargestellt und mit weiterführenden Nachweisen versehen.

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