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"Datenschutzrecht" von Bergmann / Möhrle / Herb
RA Stefan Zeidler
21.09.2009

Datenschutzrecht komplett

Eine Rezension zu:

Lutz Bergmann / Roland Möhrle / Armin Herb

Datenschutzrecht

Loseblattsammlung
Stand Januar 2009

Boorberg, Stuttgart/München/Hannover 2009, ca. 3.080 Seiten, 84,- €
ISBN 978-3-415-00616-4

http://www.boorberg.de



Die vollständige Kommentierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist das Ziel des dreibändigen Werkes. Die Autoren Dr. jur. Lutz Bergmann (Regierungsdirektor a.D.), Roland Möhrle (Dipl.-Verwaltungswirt (FH)) und Professor Dr. jur. Armin Herb (Rechtsanwalt) schlagen eine Brücke zwischen wissenschaftlicher Auseinandersetzung und praktischem Nutzen.

Band 1 beinhaltet die ersten drei Teile. Teil I ist die systematische Darstellung des Datenschutzrechts. In einer Einführung wird auf die Problematik hingewiesen, die Parallelen zu dem Roman "1984" von George Orwell ausweise. Von der allgemeinen gegenwärtigen Situation verzweigt die Darstellung durch Vorstellung von Gerichtsentscheidungen zu immer weiteren Spezialgebieten des Datenschutzes. Darunter die Videoüberwachung, die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung, um nur einige zu nennen. Dabei wird die Entwicklung des Datenschutzes anhand vieler Entscheidungen aufgezeigt.

Es folgt die systematische Darstellung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darin die Entstehung und Weiterentwicklung des BDSG, in der übersichtlich die bisherigen "Baustellen" des Gesetzgebers aufgezeigt werden. Diese sind gleichbedeutend mit den Problemfeldern des deutschen Datenschutzes. Ergänzt wird diese Übersicht durch einige grafische Darstellungen und Tabellen. Sodann wird auf die einzelnen Rechte und Pflichten eingegangen. Wobei die kurzen Absätze den Gesetzestext in Umgangssprache übersetzen und die Rechte und Pflichten an dieser Stelle "unkommentiert" und abstrakt beschreiben.

Schließlich folgt ein nicht unwichtiger Abschnitt: die bereichspezifischen Datenschutzregelungen von Bund und Länder. Gemeint sind Bundes- und Landesgesetze, die mit ihren Regelungen dem BDSG vorgehen. Die Autoren weisen auf die faktisch bereits eingetretene Gefahr hin, dass das Datenschutzrecht durch zunehmende Spezialgesetze ausgehöhlt und letztlich zahnlos wird. Zwar mag die Existenz von Spezialgesetzen darauf hindeuten, dass die Materie an sich umfangreich geregelt ist. Doch zusammen mit einer mehr und mehr an Umfang gewinnenden Rechtsprechung entwickelt sich eher ein unübersichtliches Gestrüpp an Normen. Noch dazu befinden sich diese auf den verschiedenen Ebenen zwischen Bund und Ländern. Insofern ist der Hinweis auf Spezialgesetze in einem Kommentar notwendig, gerade weil es für den Nutzer einen frühen Ausstieg aus dem Studium des BDSG und die Vertiefung in andere Gesetze bedeuten kann. Zumindest die Texte der wichtigsten Spezialgesetze werden in Band 3, Teil VII behandelt.

Teil II beinhaltet den Text des BDGS mit Synopse. Herauszustellen ist, dass mit dem Vergleich der Texte des BDSG von 1990 und von 2001 ein wichtiger Beitrag für die Verständlichkeit von gerichtlichen Entscheidungen geleistet wird. Durch die umfangreichen Änderungen, die das Gesetz erfahren hat, kann eine Entscheidung von vor 2001 nicht ohne weiteres auf den aktuellen Gesetzestext angewendet werden. Die Verfasser tragen zudem zur Verständlichkeit bei, in dem sie bei den Entscheidungen das jeweilige Datum angeben.

In Teil III findet sich der Kommentar zum BDSG. Erwartungsgemäß finden sich in den Definitionen der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zahlreiche Querverweise und Entscheidungen. Zwar sind diese nicht in Fußnoten organisiert, der Text bleibt aber dennoch flüssig lesbar, da sich die Autoren auf die wichtigen Entscheidungen und interne Verweise innerhalb des Werkes konzentrieren. Aufgelockert wird der Text durch Schaubilder und Tabellen, die zu einer schnellen Verständlichkeit von wichtigen Prinzipien dienen. So werden die Wege von der Datenverarbeitung zur möglichen Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (§ 4d BDSG) oder zur Pflicht der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der Privatwirtschaft (§ 4f BDSG) durch Flussdiagramme dargestellt. Anhand der zwischen Start und Ziel liegenden unbekannten Faktoren kann sich der Praktiker schnell und sicher einen Überblick verschaffen oder sogar seine Entscheidung bereits treffen.

In Band 2 wird zunächst der Kommentar zum BDSG fortgesetzt. Zusätzlich befindet sich Teil V darin, der die Länderdatenschutzgesetze sowie die Datenschutzgesetze der Kirchen darstellt. Sortiert nach Bundesländern findet sich zu Beginn jeweils eine Synopse zwischen dem BDSG aus 2001 und dem Landesdatenschutzgesetz. Hier erfährt man Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf übersichtliche Weise. Anschließend folgen die Texte der Landesdatenschutzgesetze und Datenschutzordnungen der Landtage, soweit vorhanden. Gleiches gilt für die Datenschutzregeln der evangelischen und katholischen Kirche, die sich am Ende der Zusammenstellung befinden.

Band 3 besteht aus dem Teilen VI bis VIII. In Teil VI geht es um Multimedia und Datenschutz. Nach einer kurzen Einführung zu Thema Multimedia folgt die Darstellung und Abgrenzung der nun einschlägigen Gesetze. Dies sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV). Die Abgrenzung ist in Teilen sehr schwer zu treffen. Probleme, wie Video-on-demand oder das vielseitige "Web 2.0" werden angesprochen. Dass gerade letzteres für den Datenschützer ein weites, scheinbar unbearbeitetes Feld ist, dürfe jedem klar sein, der sich mit der Materie beschäftigt. Daher werden hier nur in der nötigen Kürze die Problemfelder aufgezeigt. Anschließend werden die drei Gesetze, TKG, TMG und RfStV, näher betrachtet. Zu jedem wird eine kleine Einleitung über Entstehung und Entwicklung gegeben. Es folgt ein Überblick über den Inhalt der Normen, beispielsweise über die Legaldefinitionen oder Datenschutzregeln. Aber auch handfeste Argumente liefert diese Einführung. So etwa zu der Problematik der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen des TKG. Zuletzt werden die Texte der drei Normen abgedruckt.

Teil VII widmet sich dem Datenschutz im Sozialgesetzbuch. Kommentiert werden datenschutzrechtliche Normen der Sozialgesetzbücher SGB X (Schutz der Sozialdaten), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Pflegeversicherung) sowie einzelne Paragraphen aus SGB I (Allgemeiner Teil), SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB IV (Gemeinsame Vorschriften über die Sozialversicherung). Gerade das SGB X ist mit seinem umfassenden und spezialgesetzlich vorgehenden Normen wichtige Anlaufstelle für den Datenschützer. Die Widergabe und Kommentierung beschränkt sich jeweils auf die einschlägigen Normen. Wie auch bei der Kommentierung zum BDSG finden sich Querverweise und einige wenige graphische Übersichten. Hervorzuheben ist die Übersicht zur elektronischen Gesundheitskarte. Der Normtext dazu (§ 291a SGB V) füllt allein über 6 Seiten des Werkes. Dies macht die zweiseitige Übersicht in Form eines Diagramms geradezu notwendig.

Die Ländermeldegesetze sind in Teil VIII zu finden. Dargestellt sind die Grundzüge des Melderechtrahmengesetzes (MRRG) und die Meldegesetze der einzelnen Länder.

Schließlich endet der 3. Band mit dem Sachregister. Dieses befindet sich zusätzlich auf CD-ROM und kann somit bequem durchsucht werden. Es liegt dort als PDF-Dokument vor. Ferner sind auf der CD-ROM enthalten der Maßnahmenkatalog zu § 9 BDSG sowie die Rechtsgrundlagen zur Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG (beide Dokumente befinden sich auch abgedruckt in der Kommentierung). Als Dokumentenvorlage sind weiter Texte der Verpflichtungserklärung, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten.

Gesamteindruck:
Die Loseblattsammlung "Datenschutzrecht" ist für jeden Datenschützer geeignet. Durch die umfangreiche Darstellung des Themas findet der Datenschützer im privaten Bereich ebenso Hilfen wie der Datenschützer im öffentlichen Bereich. Gerade für letztere Berufsgruppe ist der sehr umfangreiche Teil landesspezifischer Gesetze eine vollständige Sammlung von vorrangigen Spezialgesetzen. Mit diesem Umfang setzt sich der Kommentar äußerst positiv von den Mitbewerbern ab. Der Praktiker bekommt mit dem Sachregister eine unentbehrliche Hilfe an die Hand, mit der er sich im Dschungel der Paragrafen zurechtfinden wird. Der für ihn spannende praktische Teil ersetzt aber kein "Lehrbuch". Der Wissenschaftler bewegt sich mit der klassischen Kommentierung auf gewohntem Terrain. Die zahlreichen Querverweise sind Wegweiser für sinnvolle Vertiefung. Gut gelungen ist die beigelegte CD-ROM, welche die Suche nach Stichworten erheblich erleichtert. Die Muster sind ebenso hilfreich, wenn auch etwas knapp.

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