Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


"Der Datenschutzbeauftragte in der Steuerberaterkanzlei" von Konrad Miller / Stephan Rehfeld
RA Stefan Zeidler
31.08.2009

Datenschutz in der Kanzlei

Eine Rezension zu:

Konrad Miller / Stephan Rehfeld

Der Datenschutzbeauftragte in der Steuerberaterkanzlei


DStl-Praxisleitfaden, Band 5

1. Auflage

Boorberg, Stuttgart/München/Hannover 2006, 174 Seiten, 42,- Euro
ISBN 978-3-4150-3466-2

http://www.boorberg.de



In die zweithöchste Sicherheitsstufe sind die rechts- und steuerberatenden Berufe im Hinblick auf den Datenschutz einzuordnen. Damit sind die Anforderungen an den Datenschutz recht hoch. Wer einen praktischen Einblick in die zu erledigenden Arbeiten nehmen will, sollte sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen, bevor es zu einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden kommt.

Der Praxisleitfaden greift genau hier ein. Er ist auf die Kanzlei des Steuerberaters maßgeschneidert, dürfte aber auch für den Rechtsanwalt hilfreich sein. Die Zielgruppe ist in allen Fällen der Praktiker, der die vielen Aufgaben des Datenschutzes umzusetzen hat. Es spielt keine Rolle, ob das der Kanzleiinhaber selbst ist, ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter. Alle werden von dem Leitfaden profitieren.

Das Werk gliedert sich in zwei unabhängige Teile, die von den Autoren getrennt bearbeitet wurden. Im ersten Teil geht es um einen rechtlich-theoretischen Teil. Er soll die Grundlagen für die Fachkunde des Datenschutzbeauftragten vermitteln. Es werden zunächst die datenschutzrechtlichen Normen erläutert und deren Systematik dargestellt. Nun folgen wichtige Grundbegriffe und Definitionen. Dies wird immer im Blick auf die Steuerberaterkanzlei bearbeitet. Das Datenschutzrecht lebt von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen, deren genaue Analyse das Werk überladen würde. Umfangreich wird auf die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten eingegangen. Von den Anforderungen an ihn über die Bestellung und Tätigkeiten bis hin zu seinen Pflichten und zum Berufsrecht werden alle wesentlichen Punkte erläutert. Am Ende des ersten Teils werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Datenschutz behandelt. Dabei wird die Haftung des Datenschutzbeauftragten, aber auch die des Kanzleiinhabers dargestellt.

Im zweiten Teil ist die Praxis vorherrschend. Gerade wegen vieler unbestimmter Rechtsbegriffe und einer großen Abstraktion, die im Datenschutzrecht besteht, ist die konkrete Umsetzung oft problematisch. Der Autor nimmt den Datenschutzbeauftragten an die Hand und führt ihn durch den Dschungel an Pflichten und Aufgaben. Es liegt eine Systematik vor, die sich als roter Faden durch den Arbeitsalltag des Datenschutzbeauftragten zieht. Beginnend mit allgemeinen Fragen im Spannungsfeld des Berufsrechts und der Haftung, folgt anschließend ein Modell des praktischen Vorgehens. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten steht am Anfang, die ihrerseits eine umfangsreiche IST-Prüfung von Ressourcen voraussetzt. Es geht anschließend um die Umsetzung eines Schulungskonzepts für die Mitarbeiter. Umfangsreich werden zwei wichtige Arbeitsfelder beleuchtet: die Zulässigkeit der Datenerhebung und Übermittlung sowie die Verteilung von Verarbeitungsprozessen an Dritte (Outsourcing). Es fehlt nicht, über die Rechte der Betroffenen (zum Beispiel der Mandanten) aufzuklären und Konzepte für ein Workflow bei der Bearbeitung von Anfragen vorzustellen.

Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld des Datenschutzbeauftragten ist die Dokumentation der Verfahren und Verarbeitung von Daten sowie das Erstellen von Arbeitsmitteln. Hier sind viele Muster bei der Umsetzung hilfreich. Schließlich folgen Erläuterungen zu Problemen bei der Darstellung der Kanzlei im Internet, zu den vom Datenschutzbeauftragten zu erstellenden Tätigkeitsberichten und zu den Prüfungen der Kanzlei durch die Aufsichtsbehörde.

Gesamteindruck:
Für den Praktiker ist dies ein rundherum gelungenes und wichtiges Werk. Der theoretische Teil vermittelt das Notwendige. Die Autoren haben bewusst solche datenschutzrechtlichen Probleme ausgelassen, die in der Kanzlei selten vorkommen, wie zum Beispiel die Problematik der Videoüberwachung. Das ist richtig, denn das Datenschutzrecht kann den juristischen Laien schnell überfordern mit der Folge, dass man sich bei der Aneignung der Fachkunde durch die ganze Materie nur durchquälen muss.

So gesehen ist die Trennung zwischen Theorie und Praxis sehr hilfreich. Es darf zwar nicht dazu verführen, die sich ständig in Bewegung haltenden Grundlagen zu missachten, aber bei der konkreten Umsetzung müssen schnelle Hilfen und Beispiele her. Das bietet dieses Werk. Es ist im praktischen Teil gut ausgestattet mit Mustern. Besonders hilfreich sind die vielen Hinweise auf Angebote im Internet in den einzelnen Fußnoten, die genau an der richtigen Stelle zum Vertiefen des Stoffes einladen.

Das Werk kann jedem Datenschutzbeauftragten der rechts- und steuerberatenden Berufe neben einem Praktikerkommentar empfohlen werden.

Impressum | Datenschutz