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"IT-Recht" von Helmut Redeker
Stefanie Kleinmanns
11.07.2008

Schwerpunkt Software-Recht

Eine Rezension zu:

Helmut Redeker

IT-Recht


4. Auflage

C.H. Beck, München 2007, 369 Seiten, 48,- €
ISBN 978-3-406-55191-8

http://www.beck.de



In der Reihe NJW Praxis erscheint das vorliegende Buch in der 4. Auflage unter dem 3. Titel. Begründet als "Der EDV-Prozess" wurde es in der 3. Auflage in "IT-Recht in der Praxis" umbenannt und nunmehr schlicht als "IT-Recht" fortgeführt. Es wendet sich insbesondere an den Kreis der neuen Fachanwälte für Informationstechnologierecht und deckt nicht nur das Internetrecht, sondern alle rechtlichen Belange der EDV ab. Der Schwerpunkt liegt im Schutz und Erwerb von Soft- und Hardware nebst vertragsrechtlichen Aspekten.

Gerade der Leser, der sich mit rechtlichen Fragen um Software zu beschäftigen hat, wird in diesem Buch alles Wissenswerte erfahren und zudem zahlreiche Hinweise zum Weiterlesen finden. Allein das Literaturverzeichnis ist mit 21 klein bedruckten Seiten mehr als beeindruckend, in den Fußnoten findet sich entsprechend noch die Rechtsprechung.

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit dem Schutz von Software und umfasst neben den Anspruchsvoraussetzungen auch die prozessuale Durchsetzung der Schutzrechte. Im zweiten Kapitel werden Rechtsprobleme um den Erwerb von Soft- und Hardware behandelt. Hier überzeugt der Verfasser mit praxisnahen Beispielen, z.B. zur Frage, wann Software mangelhaft ist. Zudem wird ein Schwerpunkt auf die Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln gelegt. Hinsichtlich des Erwerbs von Hard- und Software auf Zeit untersucht der Verfasser die anwendbaren Problemstellungen aus dem Mietrecht. Im dritten Kapitel erfährt der Leser Wissenswertes über spezielle Probleme des Rechenzentrumsvertrages, des Vertriebsvertrages und der Produkthaftung.

Mit etwa 100 Seiten fällt das letzte Kapitel zu den Rechtsproblemen von Internet und Telekommunikation eher knapp aus. Ein Fokus liegt auf Willenserklärungen und Informationspflichten, aber auch Themen wie Werbung im Internet werden angesprochen. Wettbewerbsrechtliche Probleme finden sich allerdings nur knapp angerissen. Statt dessen werden wiederum vertragsrechtliche Fragestellungen, die Diensteanbieter betreffen, thematisiert.

Dem Verfasser gelingt es, die Materien des EDV- und Internetrechts anschaulich darzustellen. Obwohl es weder Übersichten noch abgesetzte Beispiele gibt, ist der Text sehr gut verständlich und orientiert sich eng am Gesetz. Der aufmerksame Leser wird sich daher schnell in den Spezialgesetzen, aber auch in der Anwendung der Normen von BGB und ZPO zurechtfinden.

Gesamteindruck:

Ein sehr wertvolles Handbuch für alle, die im EDV-Bereich und speziell in der Vertragsgestaltung tätig sind!

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