Hannes Münchinger 13.07.2005
Cookies, Suchfelder und
Nutzerprofile
Eine Rezension zu:
Jens Fröhle
Web Advertising, Nutzerprofile und Teledienstedatenschutz
1. Auflage
C.H. Beck, München 2003, 295 Seiten, 44,- €
ISBN 3-406-50166-4
http:/www.beck.de
In der Schriftenreihe Information und Recht des Beck-Verlags ist die
Dissertation von Jens Fröhle erschienen. Diese beschäftigt sich mit
einer immer aktueller werden Thematik. Der Nutzer hinterlässt beim
Surfen im Internet erhebliche Spuren und gibt gegebenenfalls sogar seine
Kontaktdaten an. Aus den Daten, die der Anbieter speichert und
verwendet, können Nutzerprofile erstellt werden. Häufig werden sogar
Profile erstellt, ohne dass der Surfende dies bemerkt. Der Nutzer zieht
einen sog. Datenschatten hinter sich her. Dieser ergibt sich aus den
Umgebungsdaten (IP-Adresse, Browser, Land, usw.); den aufgerufenen
Internetseiten sowie den eingegebenen Daten, wozu auch Eingaben in die
Suche zählen können.
Den meisten derjenigen, die im Internet surfen, wird es schon so
gegangen sein, dass ihre Daten in die Webseitengestaltung eingeflossen
sind. Offensichtlich wird es beispielsweise bei einem internationale
Auktionshaus, welches den Internetsurfer mit Namen begrüßt oder der
Buchversandhandel, der einem immer wieder Bücher offeriert, die aus dem
bisher gekauften Bereich stammen.
Auch wenn diese Datenverwendung im Einzelfall sogar praktisch für den
Kunden ist, so ist sie aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Wird
der Mensch in seiner Persönlichkeit registriert und katalogisiert, so
verstößt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
gegen seine Menschenwürde. Der Autor prüft zunächst ob die Daten als
personenbezogen im Sinne des TDDSG einzustufen sind und somit dessen
Regelungsbereichs unterfallen. Dies lehnt er für die anonyme
Profilbildung ab, schränkt jedoch diesbezüglich ein, dass § 4 IV S 1.
Nr. 3 TDDSG zu berücksichtigen ist. Dabei genügt es, wenn die Daten
selbst anonymisiert werden.
Fröhle zeigt auf, dass dem TDDSG keine verfassungsrechtlichen Bedenken
entgegenstehen. Sieht in diesem aber, wie er es bezeichnet, erhebliche
Vollzugsdefizite.
Die Dissertation endet mit der Vorstellung neuer Lösungsansätze. Es wird
aufgezeigt, dass der Selbstdatenschutz ein tragfähiges Instrumentarium
zum Schutz der eigenen Daten ist. Neben den gesetzlichen Regulierung
sind Standardisierungsbemühungen zu unterstützen, da eine Regulierung
alleine durch den freien Markt jedoch nicht zu erwarten sei. In der
Zukunft ist insbesondere das Zusammenwachsen der einzelnen Medien zu
berücksichtigen. Im Hinblick auf die hohen Gewinne, die sich mit dem
Datenhandel erwirtschaften lassen, fordert der Autor auch die Erhöhung
des Strafschadensersatzes.
Gesamteindruck:
Zunächst bleibt festzuhalten, dass das Thema der Dissertation zunehmend
für den Internetnutzer an Bedeutung gewinnen wird. Dem Autor gelingt es,
die technischen Grundlagen verständlich darzulegen und so in die
Thematik einzuführen. Überzeugend ist auch die rechtliche Würdigung der
einzelnen aufgeworfenen Aspekte. Das Werk hinterlässt einen durchdachten
Eindruck und kann trotz der schnellen Weiterentwicklung der Materie zur
Lektüre empfohlen werden.
|