Hannes Münchinger
13.07.2005
Cookies, Suchfelder und Nutzerprofile
Eine Rezension zu:
Jens Fröhle
Web Advertising, Nutzerprofile und Teledienstedatenschutz
1. Auflage
C.H. Beck, München 2003, 295 Seiten, 44,- €
ISBN 3-406-50166-4
http:/www.beck.de
In der Schriftenreihe Information und Recht des Beck-Verlags ist die Dissertation von Jens Fröhle erschienen. Diese beschäftigt sich mit einer immer aktueller werden
Thematik. Der Nutzer hinterlässt beim Surfen im Internet erhebliche Spuren und gibt gegebenenfalls sogar seine Kontaktdaten an. Aus den Daten, die der Anbieter speichert und
verwendet, können Nutzerprofile erstellt werden. Häufig werden sogar Profile erstellt, ohne dass der Surfende dies bemerkt. Der Nutzer zieht einen sog. Datenschatten hinter
sich her. Dieser ergibt sich aus den Umgebungsdaten (IP-Adresse, Browser, Land, usw.); den aufgerufenen Internetseiten sowie den eingegebenen Daten, wozu auch Eingaben in
die Suche zählen können.
Den meisten derjenigen, die im Internet surfen, wird es schon so gegangen sein, dass ihre Daten in die Webseitengestaltung eingeflossen sind. Offensichtlich wird es
beispielsweise bei einem internationale Auktionshaus, welches den Internetsurfer mit Namen begrüßt oder der Buchversandhandel, der einem immer wieder Bücher offeriert, die
aus dem bisher gekauften Bereich stammen.
Auch wenn diese Datenverwendung im Einzelfall sogar praktisch für den Kunden ist, so ist sie aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Wird der Mensch in seiner
Persönlichkeit registriert und katalogisiert, so verstößt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen seine Menschenwürde. Der Autor prüft zunächst ob
die Daten als personenbezogen im Sinne des TDDSG einzustufen sind und somit dessen Regelungsbereichs unterfallen. Dies lehnt er für die anonyme Profilbildung ab, schränkt
jedoch diesbezüglich ein, dass § 4 IV S 1. Nr. 3 TDDSG zu berücksichtigen ist. Dabei genügt es, wenn die Daten selbst anonymisiert werden. Fröhle zeigt auf, dass dem TDDSG
keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Sieht in diesem aber, wie er es bezeichnet, erhebliche Vollzugsdefizite.
Die Dissertation endet mit der Vorstellung neuer Lösungsansätze. Es wird aufgezeigt, dass der Selbstdatenschutz ein tragfähiges Instrumentarium zum Schutz der eigenen Daten
ist. Neben den gesetzlichen Regulierung sind Standardisierungsbemühungen zu unterstützen, da eine Regulierung alleine durch den freien Markt jedoch nicht zu erwarten sei. In
der Zukunft ist insbesondere das Zusammenwachsen der einzelnen Medien zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die hohen Gewinne, die sich mit dem Datenhandel erwirtschaften
lassen, fordert der Autor auch die Erhöhung des Strafschadensersatzes.
Gesamteindruck:
Zunächst bleibt festzuhalten, dass das Thema der Dissertation zunehmend für den Internetnutzer an Bedeutung gewinnen wird. Dem Autor gelingt es, die technischen Grundlagen
verständlich darzulegen und so in die Thematik einzuführen. Überzeugend ist auch die rechtliche Würdigung der einzelnen aufgeworfenen Aspekte. Das Werk hinterlässt einen
durchdachten Eindruck und kann trotz der schnellen Weiterentwicklung der Materie zur Lektüre empfohlen werden.
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