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Artikel 10399
Hannes Münchinger
13.07.2005

Cookies, Suchfelder und Nutzerprofile

Eine Rezension zu:

Jens Fröhle

Web Advertising, Nutzerprofile und Teledienstedatenschutz


1. Auflage

C.H. Beck, München 2003, 295 Seiten, 44,- €
ISBN 3-406-50166-4

http:/www.beck.de


In der Schriftenreihe Information und Recht des Beck-Verlags ist die Dissertation von Jens Fröhle erschienen. Diese beschäftigt sich mit einer immer aktueller werden Thematik. Der Nutzer hinterlässt beim Surfen im Internet erhebliche Spuren und gibt gegebenenfalls sogar seine Kontaktdaten an. Aus den Daten, die der Anbieter speichert und verwendet, können Nutzerprofile erstellt werden. Häufig werden sogar Profile erstellt, ohne dass der Surfende dies bemerkt. Der Nutzer zieht einen sog. Datenschatten hinter sich her. Dieser ergibt sich aus den Umgebungsdaten (IP-Adresse, Browser, Land, usw.); den aufgerufenen Internetseiten sowie den eingegebenen Daten, wozu auch Eingaben in die Suche zählen können.

Den meisten derjenigen, die im Internet surfen, wird es schon so gegangen sein, dass ihre Daten in die Webseitengestaltung eingeflossen sind. Offensichtlich wird es beispielsweise bei einem internationale Auktionshaus, welches den Internetsurfer mit Namen begrüßt oder der Buchversandhandel, der einem immer wieder Bücher offeriert, die aus dem bisher gekauften Bereich stammen.

Auch wenn diese Datenverwendung im Einzelfall sogar praktisch für den Kunden ist, so ist sie aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Wird der Mensch in seiner Persönlichkeit registriert und katalogisiert, so verstößt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen seine Menschenwürde. Der Autor prüft zunächst ob die Daten als personenbezogen im Sinne des TDDSG einzustufen sind und somit dessen Regelungsbereichs unterfallen. Dies lehnt er für die anonyme Profilbildung ab, schränkt jedoch diesbezüglich ein, dass § 4 IV S 1. Nr. 3 TDDSG zu berücksichtigen ist. Dabei genügt es, wenn die Daten selbst anonymisiert werden. Fröhle zeigt auf, dass dem TDDSG keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Sieht in diesem aber, wie er es bezeichnet, erhebliche Vollzugsdefizite.

Die Dissertation endet mit der Vorstellung neuer Lösungsansätze. Es wird aufgezeigt, dass der Selbstdatenschutz ein tragfähiges Instrumentarium zum Schutz der eigenen Daten ist. Neben den gesetzlichen Regulierung sind Standardisierungsbemühungen zu unterstützen, da eine Regulierung alleine durch den freien Markt jedoch nicht zu erwarten sei. In der Zukunft ist insbesondere das Zusammenwachsen der einzelnen Medien zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die hohen Gewinne, die sich mit dem Datenhandel erwirtschaften lassen, fordert der Autor auch die Erhöhung des Strafschadensersatzes.

Gesamteindruck:
Zunächst bleibt festzuhalten, dass das Thema der Dissertation zunehmend für den Internetnutzer an Bedeutung gewinnen wird. Dem Autor gelingt es, die technischen Grundlagen verständlich darzulegen und so in die Thematik einzuführen. Überzeugend ist auch die rechtliche Würdigung der einzelnen aufgeworfenen Aspekte. Das Werk hinterlässt einen durchdachten Eindruck und kann trotz der schnellen Weiterentwicklung der Materie zur Lektüre empfohlen werden.

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