Jurawelt

Artikel 9790
Florian Wörtz
21.11.2004

Pflichtlektüre zum IPR

Eine Rezension zu:

Gerhard Kegel / Klaus Schurig

Internationales Privatrecht


9. Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher

C.H. Beck, München 2004, 1.190 Seiten, 57,- €
ISBN 3-406-49587-7

http://www.beck.de


Im Zuge der Globalisierung überschreitet auch das Recht immer mehr die Landesgrenzen. Das Internationale Privatrecht, das die bundesdeutschen Regeln über das jeweils anwendbare materielle Recht bei Privatrechtsfällen mit Auslandsberührung enthält, gewinnt dadurch nicht nur als Wahlfachgruppe in den Examina oder als Forschungsgebiet, sondern auch in der beruflichen Praxis bei Anwälten und auch Richtern an Bedeutung. Nachdem dem Internationalen Privatrecht lediglich in den §§ 3 ff. EGBGB einige wenige Paragraphen zuteil geworden sind, ist das Rechtsgebiet in der weiteren Folge durch Literatur und Rechtsprechung maßgeblich geprägt worden. Dies hat zur Folge, dass bei der Beschäftigung mit dieser komplexen Materie der Gesetzestext selbst keine große Hilfe wird bieten können. Und bei der notwendigen Suche nach geeigneter Literatur zum Internationalen Privatrecht wird man um den Gedanken, das Werk von Kegel/Schurig zu erwerben, kaum herumkommen.

Gerhard Kegel kann man getrost als einen Grandseigneur des Internationalen Privatrechts bezeichnen. Der emeritierte Kölner Ordinarius war Präsident des Rates für IPR und machte sich durch zahlreiche berufliche Engagements auch im Ausland einen Namen. Seit der achten Auflage fungiert sein ehemaliger Schüler Klaus Schurig, seines Zeichens Professor in Passau, als Co-Autor. Schurig ist im Bereich des Internationalen Privatrechts ebenfalls alles andere als ein unbeschriebenes Blatt, ist er doch geschäftsführender Direktor des Passauer Instituts für internationales und ausländisches Recht, Bearbeiter im Soergel-Kommentar zu entsprechenden §§ und Autor zahlloser Veröffentlichungen auf diesem Fachgebiet.

Der erste Blick auf das Buch überrascht bereits. Die Bezeichnung "Juristische Kurz-Lehrbücher" auf dem Buchtitel mag auf dieses doch recht ansehnlich dicke Buch nun überhaupt nicht zutreffen. Diese Bezeichnung dürfte wohl noch aus den seligen Zeiten der Erstauflage stammen, als das Buch noch ein handlicheres Format besaß. In der mittlerweile 9. Auflage umfasst das Buch jedoch satte 1.190 Seiten und hat seinen Charakter etwas von einem knackigen Examensnotfall-Set hin zu einer veritablen IPR-Fibel gewandelt, die auch in Detailfragen kaum noch Fragen unbeantwortet lässt. Diese konzeptionelle Änderung beschert dem Leser eine umfassende Darstellung des Rechtsgebiets, in welches er sich auch mittels dieses Buches noch einarbeiten kann, ohne sich in dessen Tiefen zu verlieren.

Die beiden Autoren haben mit der 9. Auflage das Buch komplett überarbeitet und auf den Stand von August 2003 gebracht. Es wurden die Änderungen durch Gesetze wie beispielsweise das Lebenspartnerschaftsgesetz oder das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz berücksichtigt. Eine zweiseitige, lose Beilage bringt als Nachtrag noch einen kurzen Überblick über verschiedene Änderungen von Zuständigkeiten und Verweise auf das Schrifttum.

Das Buch selbst gliedert sich in drei Teile und einen Anhang mit Ausführungen zum Internationalen Verfahrensrecht und Internationalen Öffentlichen Recht. Der erste Teil führt in die Materie ein. Die Autoren stellen zunächst fünf historische Beispielsfälle dar, die der Anschaulichkeit für die anschließende Erläuterung von Fachbegriffe aus dem IPR, dessen Geschichte, des Verhältnisses zum Völker- und Europarecht sowie der Abgrenzung zu anderen Kollisionsrechten dienen. Bei der Lektüre des Einführungskapitels bekommt der Leser einen wertvollen Überblick über die Grundlagen und Zusammenhänge des IPR und wird auf die folgenden Teile des Buches eingestimmt. Für ein Lehrbuch eher unüblich, aber angenehm auflockernd ist die fotografische Abbildung von vier IPR-Koryphäen wie Ernst Rabel oder Friedrich Carl von Savigny. Eine Quellensammlung und Schrifttumsnachweise, die kaum ein Land dieser Welt ausnimmt und Abkommen aus allen möglichen Epochen umfasst, rundet das Kapitel ab.

Im zweiten Teil des Buches wird im Rahmen des allgemeinen Teils des IPR Fragen der Anknüpfungsnorm, der Qualifikation, der Verweisung, der Anknüpfungsmomente und des ordre public abgehandelt. Hervorzuheben ist dabei die fallbezogene, plastische und pointierte Erläuterung der Materie anstatt einer staubtrockenen Aneinanderreihung von IPR-Wissen. Schurig versteht es meisterhaft, die allgemeinen IPR-Grundlagen zunächst über die Darstellung des jeweiligen Begriffs und der problematischen Fallgruppen hin zu den jeweiligen Lösungen strukturiert zu erklären. Der dritte Teil wendet sich dem besonderen Teil des IPR zu, der die unterschiedlichen Bereiche des Privatrechts mit seinen jeweiligen selbständigen Kollisionsnormen darstellt. Kegel legt hierbei insbesondere einen Schwerpunkt auf das Familien- und Erbrecht, das durch interkulturelle Eheschließungen und die damit verbundene rechtliche Verwicklungen auch die größte praktische Relevanz besitzen. Zugleich gewährt Kegel auch den weiteren Materien des besonderen Teils, den allgemeinen Lehren des Privatrechts sowie des Schuld- und Sachenrechts, genügend Platz, um diese dem Leser verständlich zu vermitteln. Wie Schurig setzt auch Kegel die Darstellung von Fällen ein, um die Materie plastisch zu vermitteln. Dies steigert die Verständlichkeit des Werks, da dadurch die Meinungsstreitigkeiten nicht wie in manch anderem Lehrbuch um ihrer selbst willen irgendwann mehr oder weniger obsolet werden und eine Art wissenschaftliche Selbstrechtfertigung des Autors darstellen – hier bleibt stringentes Motiv vielmehr die Wissensvermittlung. Das Buch endet schließlich mit dem Anhang zum Internationalen Verfahrensrecht und Internationalen Öffentlichen Recht soweit der Zusammenhang mit dem IPR dies nahe legte. Hier zeigt sich, wie umfassend das Werk angelegt ist. Zwar fällt die Darstellung im Anhang kürzer aus als im Hauptteil, darf aber im Hinblick auf seine beschränkte Relevanz für das Internationale Privatrecht jedoch als dankbare Zugabe betrachtet werden.

Während die ersten beiden Teile des Buches mittlerweile von Schurig bearbeitet werden, stammt der dritte Teil sowie der Anhang noch aus Kegels Feder. Naturgemäß haben beide Autoren einen unterschiedlichen Schreibstil – Kegel schreibt etwas lyrischer –, aber die graphische Darstellung des Buches bleibt einheitlich. Durch Unterstreichungen, kursiv Geschriebenes und klein gedruckte Exkurse wird der Leser übersichtlich durch die Materie geführt. Am Anfang eines jeden Abschnitts präsentieren die Autoren eine Unmenge an Fundstellen, die dem geneigten Leser eine punktuell vertiefende Lektüre ermöglichen. Die einzelnen Textstellen werden von einer Vielzahl an Fußnoten begleitet, die weitere Verweise auf Rechtsprechung und ebenjene Literatur beinhalten. Sowohl Schurig als auch Kegel schreiben einen angenehm zu lesenden, einprägsamen Stil, welcher auch komplizierte Konstellationen oder Meinungsstreitigkeiten verständlich erklärt.

Gesamteindruck:
Das Werk von Kegel/Schurig darf man getrost als Pflichtlektüre zum Internationalen Privatrecht bezeichnen. Durch Aufmachung und Stil ist es für gänzlich unterschiedliche Personengruppen wie Studenten, Referendare und Praktiker gleichsam hervorragend geeignet. Auch wenn der Preis zunächst für ein Lehrbuch relativ hoch erscheinen mag, so ist doch zu bedenken, dass es sich bei diesem empfehlenswerten Werk um mehr als ein gewöhnliches Lehrbuch handelt und der Preis absolut gerechtfertigt ist. Das von den Autoren im Vorwort angesprochene Abenteuer, das mit jeder Neuauflage durch die Flut an gesetztem Recht, Rechtsprechung und Literatur verbunden ist, hat sich bei dieser Neuauflage als rundum gelungen herausgestellt.
CareerVenture jura spring am 27. April 2009 in Frankfurt
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt