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Artikel 9443
Stefanie Samland
31.07.2004

Antworten auf jede Frage

Eine Rezension zu:

Jan Kropholler

Internationales Privatrecht

einschließlich der Grundbegriffe des Internationalen Zivilverfahrensrechts

5. Auflage

Mohr Siebeck, Tübingen 2004, 719 Seiten, 39,- €
ISBN 3-16-148316-2

http://www.mohr.de


Das Mohr Lehrbuch zum Internationalen Privatrecht erscheint seit 1990 unter der Autorenschaft von Kropholler, der alle drei bis vier Jahre eine Neuauflage vorgelegt hat. Obgleich das deutsche internationale Privatrecht nur relativ wenige Artikel im EGBGB umfasst, gibt es zu diesem – auch Kollisionsrecht genannten – Rechtsgebiet eine Menge zu wissen. In Krophollers Lehrbuch finden sich ca. 300 Seiten zum Allgemeinen Teil des IPR, anschließend ca. 270 Seiten zu Fragen des Besonderen Teils des IPR und anschließend noch einmal 100 Seiten zum Internationalen Zivilprozessrecht.

Vor allem durch Einflüsse der Europäischen Union wird das IPR ständigem Wandel unterzogen, auf die wichtigsten Eckpfeiler der letzten IPR-Änderungen macht der Autor schon im Vorwort aufmerksam. Zu nennen sind z.B. die EuGH-Rechtsprechung in den viel zitierten Entscheidungen Überseering und Inspire Art, die EuGVO oder das Projekt Rom II, einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Alle Neuerungen wurden von Kropholler in die aktuelle Auflage eingearbeitet, so dass diese sich auf dem Stand 2004 befindet.

Der Umfang des Lehrbuches deutet es schon an: Kropholler behandelt nahezu alle sich stellenden Fragen im IPR, auch geschichtliche und rechtsvergleichende Aspekte werden nicht ausgespart. Der zweite Abschnitt des Buches beschäftigt sich ausführlich mit dem Tatbestand der Kollisionsnormen, die sich von den herkömmlichen Normen des deutschen Rechts im Aufbau unterscheiden, sowie der Qualifikation. Der Student, der bisher nur mit dem deutschen Recht zu tun hatte, wird zu Beginn enttäuscht sein, im IPR keine unmittelbaren Antworten auf ein Rechtsproblem zu finden, sondern lediglich auf die richtige Rechtsordnung verwiesen zu werden, nach der dann immer noch die eigentlich Rechtsfrage zu entscheiden ist. Auch der ordre public wird ausführlich dargestellt und mit Beispielen versehen. Anschließend werden die wichtigsten Anknüpfungen behandelt.

Im Besonderen Teil wird das Recht der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse von Kropholler sehr umfangreich besprochen. Auch das UN-Kaufrecht erhält ein eigenes Kapitel. Aktuell interessant ist auch das Gesellschaftsrecht, wo die Entscheidung zwischen Gründungstheorie und Sitztheorie immer noch international umstritten ist. Der Verfasser stellt beide Theorien zunächst vor und geht dann auf die neuesten Entwicklungen im Europäischen Gemeinschaftsrecht ein. Die sich hier vollziehende Abkehr von der Sitztheorie wird anhand verschiedener Entscheidungen des EuGH verdeutlicht.

Den Bereich des Internationalen Zivilprozessrechts, welches laut Untertitel des Buches in seinen "Grundbegriffen" dargestellt werden soll, füllen vor allem die Themen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile aus. Im Anhang finden sich schließlich hilfreiche Gesetzes- und Sachregister.

Auch die Gestaltung des Buches lässt nicht zu wünschen übrig. Den Leser erwartet ein ansprechendes Druckbild, in den Fußnoten werden zahlreiche tiefergehende Verweise geboten. Der Verfasser benutzt Fett- und Kursivdruck sehr restriktiv, auch die im Kleindruck beigefügten Beispiele sind deutlich erkennbar. Einziges Manko sind die fehlenden Randnummern, so dass das Zitieren immer eine längere Zeichenkette erfordert.

Gesamteindruck:
Das Lehrbuch von Kropholler zum Internationalen Privatrecht ist sicher keines, welches man am Stück durchliest. Es handelt sich eher um ein umfangreiches Nachschlagewerk zum IPR, welches Antworten auf jede erdenkliche Frage geben kann, die z.B. dem Student in der IPR-Wahlfachgruppe während seines Studiums begegnen können. Aber auch Praktiker, die hin und wieder mit internationalen Sachverhalten zu tun haben, werden ihre Freude mit dem "Wälzer" haben.
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