Jurawelt

Artikel 9165
Stefanie Samland
09.05.2004

IPR kompakt

Eine Rezension zu:

Dirk Looschelders

Internationales Privatrecht – Art. 3-46 EGBGB


1. Auflage

Springer Praxiskommentare

Springer, Berlin/Heidelberg 2004, 691 Seiten, 59,95 €
ISBN 3-540-40712-X

http://www.springer.de


Die Springer-Praxiskommentare starteten 2002 mit dem Kommentar "Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit" von Ohler. Nun ist mit dem Kommentar zum IPR ein zweiter hinzugekommen, ein Werk zum "Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)" ist für Juni 2004 angekündigt. Allen gemeinsam ist, dass die behandelten Materien eher Praktiker als Studenten ansprechen werden, und so sind sie auch konzipiert. Dennoch wird der vorliegende IPR-Kommentar auch für Studenten der Wahlfachgruppe zum Internationalen Privatrecht interessant sein, so lässt er sich z.B. hervorragend zur Vorbereitung eines Seminars nutzen und aufgrund des handlichen Formats dorthin auch bequem mitnehmen. Ein anderer Kommentar, der sich nur dem IPR widmet, ist bisher auch noch nicht auf dem Markt, als Alternative kommt bislang z.B. der IPR-Teil des Staudinger in Frage, den aber wohl kein Student zu Hause stehen haben wird.

Mit dem Düsseldorfer Professor Dirk Looschelders hat der Springer-Verlag einen der führenden Autoren zum Internationalen Privatrecht gewinnen können. Zahlreiche Aufsätze, z.B. zum ordre public, sind von ihm in der deutschsprachigen Literatur zum IPR zu finden. Das Buch befindet sich auf dem Stand August 2003 und bezieht auch schon Fundstellen aus dem Ende 2002 erschienenen Bamberger/Roth ein, dagegen wird allerdings z.B. das ebenfalls im Springer-Verlag im März 2003 erschienene Grundrechts-Lehrbuch von Sachs bei Art. 6 EGBGB noch in der Vorauflage zitiert.

Nach einer kurzen Einführung in die Thematik ist zunächst einmal der Gesetzestext ohne jegliche Kommentierung abgedruckt. Anschließend folgen die Kommentierungen der §§ 3-46, 220, 230, 236 EGBGB. Zu jedem Artikel bietet Looschelders nach einem nochmaligen Abdruck des Gesetzestextes eine kurze Literatur- und eine Rechtsprechungsübersicht. Es folgen eine Gliederung und der eigentliche Erläuterungstext. Zuweilen gibt es auch mal einen Anhang, so ein Anhang zu Art. 5 EGBGB über das Staatsangehörigkeitsrecht. Auf Fußnoten wurde verzichtet, Nachweise finden sich direkt im Text. Da die Autoren in Kapitälchen hervorgehoben sind und außerdem noch Fett- und Kursivdruck verwendet wird, sieht das Druckbild zuweilen etwas "bunt" aus. Hinzu kommt, dass immer mal wieder ein Fehler im Druckbild auftaucht, der sich in einem Zwischenabstand zwischen dem ersten Buchstaben und dem Rest eines Wortes äußert. Rechtschreibfehler, wie z.B. ein doppelter Buchstabe in der Überschrift zu Art. 6 Rn 19, sind dagegen selten.

Die Kommentierungen orientieren sich stark an der Praxis und nehmen praktische Anwendungsfälle des Internationalen Privatrechts in den Fokus. Bei Art. 6 EGBGB werden z.B. nach den theoretischen Fragen eine Menge Einzelfälle genannt, allen voran sicherlich das internationale Ehe- und Familienrecht, bei denen der ordre public eine Rolle spielt. Im Kindschaftsrecht geht Looschelders auch auf Urteile unterer Gerichte ein, die häufig mit Adoptionsstreitsachen beschäftigt werden. In einem Anhang zu Art. 10 EGBGB werden Grundzüge des internationalen Gesellschaftsrechts vorgestellt, selbstverständlich enthält das vorangestellte Rechtsprechungsverzeichnis auch die Entscheidungen Centros und Überseering des Europäischen Gerichtshofs. Die Meinungen zu Sitz- und Gründungstheorie werden gegenübergestellt und die EuGH-Rechtsprechung mit diesen in Zusammenhang gebracht, insb. bezüglich der Frage, wie sich die Urteile des EuGH auf die zukünftige Praxis auswirken. Das Gesellschaftsrecht spielt auch in der Kommentierung zu Art. 11 EGBGB eine nicht unbedeutende Rolle. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es dem Verfasser sehr anschaulich gelingt, Meinungsstreits aufzuzeigen – hier z.B. zur Wirksamkeit von gesellschaftsrechtlichen Verträgen nach der Ortsform – und zu würdigen. Sehr ausführlich fallen auch die Ausführungen zu Art. 13 EGBGB aus, da internationale Ehen immer häufiger werden und gerade die Anwälte vor Probleme stellen, wenn sie sich nicht mit dem IPR und ggf. der Rechtsordnung des nichtdeutschen Ehepartners auskennen. Im besonderen Teil des IPR wird z.B. Art. 29 EGBGB zu den Verbraucherverträgen umfassend behandelt.

Gesamteindruck:
Handlich, kompakt, praxisorientiert und für Studenten verständlich – so lässt sich der neue IPR-Kommentar von Looschelders in wenigen Worten beschreiben. Wenn die wenigen Mängel im Druckbild in der nächsten Auflage behoben werden, ist dieser Kommentar im modernen Springer-Design erst Recht erste Wahl für das Internationale Privatrecht.
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