Florian Hummel
Ein gutes Doppel für das IPR
Eine Rezension zu:
Thomas Rauscher
Internationales Privatrecht
2. Auflage
Reihe UTB im C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2002, 511 S., 29,90 €
ISBN 3825223442
http://www.utb.de
sowie
Fälle und Lösungen: Internationales Privatrecht
Erstauflage
C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2002, 211 S., 16,- €
ISBN 3811418157
http://www.cfmueller-verlag.de
Das vom C.F. Müller - Verlag in der Reihe UTB herausgegebene Lehrbuch „Internationales Privatrecht“ von Thomas Rauscher ist Ende letzten Jahres in seiner zweiten
Auflage neu erschienen und damit das wohl aktuellste Lehrbuch zum Internationalen Privatrecht am Markt. Rauscher hat in diesem Buch die Verordnungen Brüssel I und Brüssel II
(EuGVO und EheVO) berücksichtigt, was die Arbeit vor allem mit dem zweiten Teil des Buches, der sich mit dem Internationalen Zivilprozeßrecht beschäftigt, sehr erleichtert.
Denn die gegenüber den Vorgängerübereinkommen geänderte Nummerierung, sowie inhaltliche Änderungen werden nun berücksichtigt.
Zunächst einige allgemeine Anmerkungen zum Inhalt des Buches. Der Aufbau folgt der im IPR üblichen Einteilung in Einführung, IPR allgemeiner Teil, IPR besonderer Teil und
IZPR. Erfreulich ist hier vor allem die gegenüber anderen Lehrbüchern kurze Einführung. Hier verzichtet Rauscher (zu meiner Freude, und wohl der vieler Studenten und
Praktiker) auf eine lange historische und dogmatische Beschreibung der Entstehungsgeschichte des IPR, und geht schnell über zu den allgemeinen Lehren des IPR.
Die allgemeinen Lehren des IPR werden im zweiten Abschnitt des Buches ausführlich dargestellt, wobei dem Praktiker viele der begrifflichen Abgrenzungen zu theorielastig
erscheinen können. Denn diese ist in der Fallbearbeitung in der Regel nicht nötig. Für den Studenten aber ist die Genauigkeit gerade im Hinblick auf die mündliche Prüfung
hilfreich, da hier beispielsweise eine exakte dogmatische Abgrenzung verschiedener Arten der Kollisionsnormen verlangt wird.
Den Schwerpunkt des Buches bildet schließlich der dritte Abschnitt, der den besonderen Teil des IPR behandelt. Hier gelingt Rauscher eine außergewöhnlich gute Darstellung
der verschiedenen Themenbereiche. Leider hat Rauscher im internationalen Gesellschaftsrecht noch nicht die neue BGH Rechtsprechung zur BGB-Gesellschaft berücksichtigt. Diese
wird sich wohl ganz entscheidend auf die Rechts- und Parteifähigkeit ausländischer juristischer Personen auswirken. Jedoch ist die (Teil-) Rechtsfähigkeit der GBR derzeit
leider auch noch in keinem anderen Lehrbuch berücksichtigt. Nicht zufriedenstellend ist dagegen die Darstellung des Art 29 EGBGB (Verbraucherverträge). Denn Rauscher
eröffnet - ohne Literaturnachweise und ohne Berücksichtigung der h.L. - den persönlichen Anwendungsbereich unabhängig von der Unternehmereigenschaft des Verkäufers. Diese
Lücke mindert aber nicht die gute Verständlichkeit und Lesbarkeit des zentralen Teils, der besonders im internationalen Familien- und Kindschaftsrecht gelungen ist.
Im letzten Abschnitt seines Lehrbuchs behandelt Rauscher schließlich in umfassender Weise das Internationale Zivilprozeßrecht. Hier ist die bereits eingangs erwähnte
Berücksichtigung der VO-Brüssel I und VO-Brüssel II zu betonen. Deren Berücksichtigung erspart dem Leser den aufwendigen Vergleich von EuGVÜ und EuGVO, da auch inhaltliche
Änderungen stattfanden.
Abschließend sollte noch die insgesamt gute Verständlichkeit und Lesbarkeit des Buches betont werden. Denn Rauscher hat durch sinnvolle Schwerpunktsetzung und seinen
angenehmen Schreibstil eine Detailüberfrachtung vermieden, und gleichzeitig den gesamten examensrelevanten Stoff umfassend dargestellt. Nicht zuletzt weil es das einzige
aktuelle Lehrbuch am Markt ist, das EuGVO und EheVO enthält, ist das Lehrbuch besonders empfehlenswert. Der positive Gesamteindruck wird nur durch die auch in diesem Werk
enthaltenen kleinen Fehler getrübt.
Das ebenfalls von Thomas Rauscher veröffentlichte Fallbuch zum IPR, „Internationales Privatrecht Mit internationalem Verfahrensrecht“, erschienen beim Verlag C.
F. Müller in der Reihe „Fälle und Lösungen“, stellt eine sinnvolle Ergänzung zum oben besprochenen Lehrbuch dar. Das Fallbuch ist erst im Frühjahr diesen Jahres
erschienen und basiert schon auf der EuGVO und der EheVO. Es ist das neueste Fallbuch am Markt.
Der Autor behandelt in seinem Fallbuch die verschiedenen Bereiche des besonderen Teils des IPR jeweils separat. Dabei geht er auf alle examensrelevanten Problemkreise ein,
und behandelt sie ausführlich. Gut ist dabei die Gliederung der Fälle in Zulässigkeit und Begründetet, so daß Probleme des Prozeßrechts mit denen des materiellen Rechts
kombiniert werden.
Insgesamt gelingt dem Autor meist ein verständlicher Aufbau der Fälle, der es dem Leser in der Regel leicht macht, aufgeworfene Probleme zu begreifen. Zur besseren
Verständlichkeit trägt auch die gut bemessene Länge der Fälle bei. Besonders hervorzuheben ist auch bei diesem Buch die sehr verständliche Darstellung der
Problemfälle.
Die streng nach Themenbereichen getrennte Darstellung führt allerdings zu einer Vereinfachung der Sachverhalte. Denn Thomas Rauscher behandelt in seinen familienrechtlichen
Fällen im Schwerpunkt nur Familienrecht, in erbrechtlichen Fällen nur Erbrecht, usw. Dies ermöglicht aber keine Fallösung auf Examensniveau, da es hier gerade auf die
Verschränkung von Problemen aus unterschiedlichen Bereichen ankommt (z.B. Vorfrage - Teilfrage). Andererseits kann durch die schwerpunktmäßige Behandlung immer nur eines
Teilbereichs dieser klarer dargestellt werden, und so Wissen besser vermittelt werden.
So kommt es denn darauf an, zu welchem Zweck das Fallbuch verwendet werden soll. Will sich der Leser durch das Lösen der Fälle auf das erste juristische Staatsexamen
vorbereiten, so sind die Fälle dabei von Umfang und Schwierigkeitsgrad nur eingeschränkt zu verwenden. Will man aber den gelernten Stoff systematisch anhand von Fällen
wiederholen, so ist das Fallbuch von Prof. Rauscher dazu bestens geeignet, da es in Kombination mit dem Lehrbuch momentan wohl die einzige Möglichkeit bietet sich unter
Berücksichtigung aller wichtigen neuen Gesetze vorzubereiten.
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