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Artikel 7252
Ralf Hansen

Eine umfassende Darstellung des internationalen Straßenverkehrsunfallrechtes

Eine Rezension zu:

Robert Sieghörtner

Internationales Straßenverkehrsunfallrecht


Mohr Siebeck, Tübingen 2002, 512 S., 84,- €

ISBN 3-16-147707-3

http://www.mohr.de


Die sehr lesenwerte Erlanger Dissertation beinhaltet eine der derzeit umfangreichsten wissenschaftlichen Durchdringungen des internationalen Straßenverkehrsunfallsrechts, einer schwer zugänglichen und komplexen Materie, die in diesem Band aber sehr übersichtlich dargestellt wird. Der Straßenverkehrsunfall ist der häufigste Anwendungsfall des internationalen Deliktsrechts. Es handelt sich um ein Massenphänomen, das der Internationalisierung der Lebens- und Verkehrsverhältnisse geschuldet ist und noch im 19. Jahrhundert eine sehr geringe Rolle spielte. Im Ersten Teil entwickelt der Verfasser eine Typologie des Straßenverkehrunfalls, maßgeblich unter den Aspekten der personalen Beziehungen zwischen den Beteiligten (Fremdunfall, Konstellationen des Mitfahrerunfalls) und nach einer territorialen Betrachtung (Platzunfall, Konstellationen des Distanzunfalles). Diese Typologie spielt für die Anknüpfung eine erhebliche Rolle, die allgemein Gegenstand des folgenden Kapitels ist. Seit Sayigny folgt die kontinentale Lehre der Anknüpfung der Doktrin von der "engsten Verbindung", für die sich entsprechende Kriterien ausdifferenziert haben. Sehr eingehend setzt sich der Verfasser mit der US-amerikanischen Gegenbewegung auseinander, folgt aber im Ergebnis der klareren sachrechtsorientierten Anknüpfung kontinentaler Prägung, die auf der Ebene der Auffindung einer passenden Anknüpfung rechtsvergleichend sachbezogen orientiert ist, ohne aber das jeweils anwendbare Sachrecht vor der kollisionsrechtlichen Prüfung bereits zu präjudizieren. Um diese Prüfungsstufe transparenter zu machen, führt der Verfasser anschließend eine interessante Sachrechtsvergleichung des Delikts- und Versicherungsrechts unter Einschluß der Ansätze des Europarechts durch, die interessante Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervortreten läßt, auch was gemeinsame Entwicklungslinien des Verkehrszivilrechts angeht und schon für sich interessant zu lesen ist. Da der Haftpflichtanspruch beim internationalen Verkehrsunfall nicht isoliert vom versicherungsrechtlichen Schadensausgleichbetrachtet werden kann, behandelt Teil II sehr ausführlich das System der "grünen Karte", das in Europa die Durchsetzung des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers erheblich vereinheitlich hat, wobei auch die Haftung der versicherungsersetzenden Entschädigungsfonds sehr eingehend berücksichtigt wird.

Teil IV behandelt erschöpfend die maßgeblichen Probleme der Haftungsansprüche nach dem Tatortgrundsatz gemäß Art. 40 I EGBGB, geht allerdings auch auf frühere Kontroversen zwischen Rechtsprechung und Literatur ein. Die Darstellung geht zunächst vom "Platzunfall" aus. Mit Einführung des Art. 40 I 1 EGBGB ist die Tatortortregel des Unfallortes für das deutsche Recht immer zur Anwendung berufen. Der Erfolgsort des Art. 40 I 2 EGBG spielt daneben insoweit keine Rolle. Im folgenden Kapitel untersucht der Verfasser Besonderheiten bei der Gefährdungshaftung, die von der Neuregelung nicht ausdrücklich erfaßt sind. Dennoch wird überzeugend die Auffassung vertreten, daß insoweit der Ort maßgeblich ist, am dem das Fahrzeug "außer Kontrolle gerät", was regelmäßig der Unfallort sein wird. Der Verfasser arbeitet unter Darstellung aller maßgeblichen Detailfragen sehr überzeugend heraus, daß Art. 3 Haager StVA wesentlich geeigneter ist, die Probleme der "unechten Distanzunfälle" zu lösen, da Art. 40 EGBGB insoweit keinen eigenständigen Lösungsansatz bereit hält. Allerdings ist er der Auffassung, daß diese Probleme mit der vom ihm vorgeschlagenen Auslegung der Art. 40, 41 EGBGB zu beseitigen sind.

Teil V widmet sich den zahlreichen Auflockerungen des Tatortgrundsatzes, die hier sehr überzeugend systematisiert werden. Er unterscheidet dabei zunächst Fälle der akzessorischen von der nichtakzessorischen Auflockerung des Tatortgedankens. Unter "akzessorischer Auflockerung" ist dabei gemeint, daß das Unfallstatut als Nebenstatut vom dazugehörigen Hauptstatut abhängig ist, so daß dieses über die Anknüpfung entscheidet, so daß mithin unselbständig angeknüpft wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten bereits ein anderes Rechtsverhältnis besteht, das einer bestimmten Rechtsordnung unterstellt ist. Auch hier wird zunächst wieder die Regelung des StVA (hier: Art 4) untersucht, das für diesen Fall grundsätzlich an das Recht des Zulassungsortes anknüpft. Seit 1999 enthält Art. 40 II EGBGB insoweit eine gesetzliche Regelung. Indessen wird auch die frühere Rechtslage erschöpfend dargestellt, die für das Verständnis des heute geltenden Rechts letztlich unabdingbar ist, zumal zahlreiche Theorien in der Literatur auch unter der Geltung des neuen Rechts weiter vertreten werden können. Diese Regelung sieht als Anknüpfungstatbestand die lex domicilli communis vor, mit der Ausweichklausel des Art. 41 I EGBGB, deren Angemessenheit der Verfasser insbesondere für "Mietwagenfälle" mit interessanter Begründung in Zweifel zieht. Er ist der Auffassung, daß eine Regelung, die an den Zulassungsort des Schädigerkraftfahrzeuges und an den gewöhnlichen Aufenthalt des Geschädigten anknüpft, angemesser gewesen wäre, auch wenn dies über Art. 41 EGBGB letztlich ebenso hergeleitet werden kann. Die akzessorische Auflockerung der Anknüpfung an die Tatortregel stellt sich hingegen eher bei "Mitfahrerunfällen" und wird von der deutschen Rechtsprechung und nach eingehender Analyse auch vom Verfasser abgelehnt. Ein weiteres, sehr interessantes Kapitel enthält Überlegungen zur Rechtswahl nach Art. 42 EGBGB, während Teil V sich mit den schwierigen Problemen des renvoi beschäftigt und davon ausgeht, das aufgrund Art. 4 EGBGB die Anwendung ausländischen Rechts stets in Betracht zu ziehen ist, da es sich bei Art. 40, 41 EGBGB um Gesamtverweisungen handelt.

Das Werk stellt die derzeit wohl intensivste Gesamtbetrachtung der Probleme des internationalen (deutschen) Straßenverkehrsunfallsrechtes dar und sollte in entsprechenden Fällen zur Problemlösung stets herangezogen werden. Eine Überarbeitung des Werkes nach einem gewissen Zeitabstand wäre allemal wünschenswert, nicht zuletzt aufgrund der Praxisrelevanz der Darstellung.
"Der Aktenvortrag im Strafrecht" von Michael Schmitz, "Der Aktenvortrag im Zivilrecht" von Claudia Theesfeld und "Der Aktenvortrag im Öffentlichen Recht" von Holger Janssen
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