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Artikel 3439
Ralf Hansen

Neues zum IPR

Eine Rezension zu:

Kurt Siehr

Internationales Privatrecht

Deutsches und europäisches Kollisionsrecht für Studium und Praxis

Reihe: JURATHEK Praxis
Heidelberg: C.F. Müller, 2001, 648 S.
ISBN 3-8114-5035-2

http://www.huethig.de

Die ganz neue, sehr umfassende Darstellung von Kurt Siehr, Ordinarius in Zürich, war lange erwartet worden. Sie ist seinen Hamburger Lehrern Dölle, Neuhaus, Raape und Zweigert gewidmet. Ursprünglich einmal als Fortführung des Grundrisses von Dölle bei UTB angekündigt, ist nun ein Kompendium vorgelegt worden, das diese Materie überaus praxisnah erläutert, verstehbar macht und zudem einen vollständigen Überblick bietet, der auch die Justiz- und Anwaltspraxis anspricht. Alle maßgeblichen Gesetzestexte sind in den Text integriert, möglicherweise um ihre Lektüre nahezu unausweichlich zu machen, wahrscheinlich aber um unnötiges Nachschlagen überflüssig zu machen. Siehr hat dabei einen Aufbau gewählt, der für ein IPR-Lehrbuch überaus unorthodox ist, vergleicht man ihn mit dem üblichen Lehrbuchaufbau, denn er stellt zunächst die besonderen Lehren des IPR dar, nicht etwa - wie sonst üblich - die allgemeinen. Er beginnt gleich mit dem Hauptanwendungsbereich des IPR in der Praxis, dem Familien- und Erbrecht. Didaktisch soll dies wahrscheinlich den Zweck haben, das die Materie anwendungsbetont erlernt werden soll, um quasi eine Intuition für die Fallanwendungspraxis zu bekommen. Dies gelingt aufgrund der zahlreichen eingestreuten Fälle recht gut, zumal bei Bedarf in zweiten Teil nachgeschlagen werden kann, der die allgemeinen Lehren behandelt. Keineswegs muß die Lektüre eines Textes immer linear verlaufen. Die Ausführungen sind sehr strukturiert, auch der Satz des Buches ist für den Leser wohltuend großzügig und augenschonend. Dieser Aufbau nötigt indessen - allem Anschein nach aus didaktischer Absicht - zu Wiederholungen. So wird etwa bei der Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile notwendigerweise gleich § 328 ZPO behandelt, dessen Strukturen im dritten Teil, dem internationalen Verfahrensrecht, noch einmal vertieft erläutert werden. Durch diese Wiederholungen prägt sich der Stoff gut ein. Gleichzeitig kann man die einzelnen Teile des besonderen Teiles des IPR unabhängig voneinander handbuchartig nutzen.

Sehr lesenswert sind die Ausführungen zum Kindschaftsrecht. Insbesondere der neugefaßte Art. 19 EGBGB wird einer kritischen Auslegung unterzogen. Siehr legt eine - m.E. überzeugende - Lesart dieser Norm vor, die er dankenswerterweise auch zusammengefaßt formuliert, indem er die alternative und wandelbare Anknüpfung erheblich konkretisiert, was angesichts der Formulierungsschwäche der Neufassung auch naheliegt, um die Beseitigung wohl überlegter abstammungsrechtliche Zuordnungen durch diese zu weit geratene Norm angemessen zu begrenzen, indem insbesondere andere Rechtsordnungen nur hilfsweise berufen werden und die einmal festgestellte Abstammung nicht durch Statutenwechsel ausgehebelt werden kann. Ein interessanter Ansatz, der aber sicher nicht unumstritten bleiben wird. Der Text dürfte die Diskussion ohnehin beleben, da manche Gedanken erfrischend kritisch sind.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß das internationale Zivilprozeßrecht gleich mitgelernt wird. Die Darstellung hat damit insbesondere auch für Praktiker hohen Wert, die dieses Werk mit großem Gewinn als Nachschlagewerk nutzen können. Besonderen praktischen Nutzen haben in diesem Zusammenhang die hervorragenden Darlegungen zum Minderjährigenschutz, dessen Regelung im IPR durch zahlreiche Staatsverträge überlagert wird, deren Verhältnis zueinander hier sehr klar dargelegt wird und in einem vorzüglichen Schema zusammengefaßt wird. Energisch sind die Ausführungen zur Kindesentführung, die die strukturellen Mängel in diesen Verfahren schonungslos offen legen und insbesondere die Verfahrensdauer anprangern, die in der Tat ein halbes Jahr nicht übersteigen sollten.

Es wäre verfehlt an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen. Sehr lesenswert sind jedoch die Darlegungen zum internationalen Vertragsrecht. Hier werden auch die Materien des internationalen Verbraucher- und des Arbeitsrechtes eingehend behandelt. Es ist auch sehr zu begrüßen, das dem internationalen Versicherungsrecht ein eigenes Kapitel gewidmet ist, da diese Materie eine erhebliche Praxisrelevanz aufweist. Rechtsanwälte und Richter können damit schon bei einem einfachen Verkehrsunfall mit internationalem Bezug konfrontiert werden. Die Einzelheiten lassen sich hier schnell nachschlagen. Besonders erfreulich ist das sehr instruktive Kapitel über das internationale Immaterialgüterrecht, das in der Praxis etwa des gewerblichen Rechtsschutzes immer wichtiger wird. Hier gibt sehr zunächst einmal eine Übersicht über die sehr unübersichtlichen Rechtsquellen, da hier zahlreiche völkerrechtliche Verträge existieren. Besonders interessant sind die Ausführungen zum internationalen Markenrecht. In seiner kritischen Würdigung hebt Siehr die prägende Rolle des immaterialgüterrechtlichen Kollisionsrechtes hervor, das von Anfang an einen anderen Weg ging wie das "eigentliche" IPR, da es stets fremdenrechtlich und territorial ausgelegt war. Ein Ansatz, der oftmals zu wenig sachgerechten Ergebnissen führt. Gerade im Internetrecht - und hier etwa im Markenrecht - läßt sich dies noch heute beobachten. Siehr hofft unter europarechtlichem Einfluß auf weitere Lockerungen des Terrirorialitätsprinzips. Nicht weniger interessant sind aber die Ausführungen zum internationalen Gesellschafts- und sonstigen Wirtschaftsrecht. Behandelt werden sowohl Kapitalmarktrecht als auch Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Der allgemeine Teil vertieft die bisherigen Ausführungen, nicht zuletzt unter Einbeziehung völkerrechtlicher Perspektiven. Hier finden sich auch interessante Überblicke über ausländisches IPR und ein lesenswerter Exkurs zur Geschichte des IPR. Natürlich werden die systematischen Fragen der Verweisung, der Anknüpfung, der Qualifikation, des Renvoi, etc., eingehend erörtert. Buch 3 beschäftigt sich vertieft mit dem internationalen Prozeßrecht. Sehr klar sind etwa die Darlegungen zur internationalen Zuständigkeit und zu den Prozeßvoraussetzungen, die inzwischen erheblich durch europaische Abkommen - im Rahmen ihres Anwendungsbereiches - überlagert sind. Sowohl das internationale Insolvenzrecht als auch das immer wichtiger werdende internationale Schiedsgerichtsbarkeit werden vertieft behandelt. Der Anhang enthält zunächst ein Glossarium, aber auch eine für Wahlfachstudenten sehr interessante Typologie von IPR-Fällen nebst einem ausführlichen Quellenregister.

Das lange Warten hat sich gelohnt. Siehr hat ein Werk vorgelegt, daß sowohl als Handbuch wie auch als Lehrbuch hervorragend geeignet ist, da keine wichtige Informationen fehlen dürfte und alle Informationen sehr strukturiert aufbereitet sind. Wer hier sucht, wird auch in der Eile der Mandatspraxis schnell fündig.

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