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Artikel 273
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Ralf Hansen
Maßgebliche Entscheidungen zum IPR und IZVR
Eine Rezension zu:
Haimo Schack
Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht
50 Entscheidungen für Studium und Referendariat
Reihe: JuS - Entscheidungen
2. Aufl., München: C.H. Beck, 2000, 252 S.,
ISBN 3-406-46172-7
http://www.beck.de
Das IPR wird angesichts einer fortschreitenden Internationalisierung der Lebensverhältnisse insbesondere in Europa immer wichtiger. Allerdings geht der Verfasser etwas zu
weit, wenn er im Vorwort die Auffassung vertritt, ohne solide Kenntnisse des Kollisionsrechts und des Internationalen Zivilverfahrensrechts (s. dazu Schack, Internationales
Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., München: Beck, 1996; Ders., Einführung in das US-amerikanische Zivilprozeßrecht, 2. Aufl., München: Beck, 1995), kämen Studierende heute
nicht mehr aus. Das IPR ist auch heute noch ein reines Wahlfach. Kenntnisse in diesem Bereich werden außerhalb des Wahlfaches im ersten Staatsexamen nicht belohnt, das weithin
immer noch von einer nationalstaatlichen "Oasenstellung" des deutschen Rechts ausgeht, so daß internationale Bezüge meist nur gestreift werden. Als rechtspolitische Forderung
ist die Auffassung von Schack eindeutig zu unterstützen. Eine Internationalisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums in Deutschland ist ohne Inkaufnahme von
"Standortverlusten" unausweichlich. Spätestens der Referendar gerät überdies in die "Gefahr" mit dieser Materie in der Zivilstation in "Berührung" zu kommen (knapp aber
übersichtlich, Hüßtege, Internationales Privatrecht, Examenskurs für Rechtsreferendare, 3. Aufl., München: Beck, 1999). Insoweit richtet sich dieses interessante Case-Book
eindeutig auch Rechtsreferendare, die entweder den Schwerpunkt IPR und Rechtsvergleichung gewählt haben oder aber sich für dieses vielseitige Gebiet interessieren oder eine
Vertiefung anstreben (müssen).
Seit dem Erscheinen der Vorauflage hat sich das deutsche IPR erheblich bewegt. Die Rechtsentwicklung im IPR und IZVR hat eine Dynamik entwickelt, die ständige Beobachtung der
Rechtsentwicklung erfordert, die sich selbstredend auch in der Entscheidungspraxis niederschlägt. Neben der weiteren "Durchkodifikation" des IPR, die die Reform des IPR der
außervertraglichen Schuldverhältnisse und des Sachenrechts zum 01.06.1999 betraf, hat sich insbesondere die Rechtsprechung in bemerkenswerter Weise seit Erscheinen der
Vorauflage fortentwickelt. Gegenüber der Vorauflage von 1993 mußten die Fälle 3, 10, 12, 16, 17, 22, 29, 36, 44, 49 und 50 ausgetauscht werden. Case-Books sind eine
juristische Literaturgattung, die ursprünglich aus den USA stammt, sich aber auch in Europa zunehmender Beliebtheit erfreuen. Ihr Sinn ist die Ermöglichung exemplarischen
Lernens, der einzigen noch offenstehenden Möglichkeit Komplexität angemessen zu reduzieren. Die Anregungen zur Vertiefung wurden durchgängig aktualisiert. Die
Entscheidungssammlung ist als Begleitung bei der Lektüre eines einführenden Lehrbuchs sicher ein Buch der ersten Wahl. Die "Arbeitsanleitung" des Herausgebers sollte beherzigt
werden, da es keinen Sinn hat, derartige Entscheidungen einfach nur zu "lesen" (Hinweise zur Fallbearbeitungstechnik im IPR bei, Koch/Magnus/Winkler v. Mohrenfels, IPR und
Rechtsvergleichung, 2. Aufl., München: C.H. Beck, 1996). Angesichts des Umstandes, daß deutsches Kollisionsrecht ggf. auch auf ausländisches Sachrecht verweist, ist zu
begrüßen, daß auch Entscheidungen aus der anglo-amerikanischen und französischen Entscheidungspraxis aufgenommen worden sind. Die Lektüre ist daher auch geeignet,
unterschiedliche Urteilsstile zu analysieren und Gemeinsamkeiten und Differenzen herauszuarbeiten.
Der Band enthält zunächst die bahnbrechende "Spanier-Entscheidung" des BVerfG zum "ordre public" (Fall 1). Der "ordre public" ist die äußerste Schranke der
kollisionsrechtlichen Verweisung auf eine andere Rechtsordnung. Über die Begründung entsprang eine heftige Auseinandersetzung in der Literatur, die in den sich stets an eine
Entscheidung anschließenden "Hinweisen und Anregungen" eingehend dokumentiert ist. Es werden auch zahlreiche Hinweise auf Folgeentscheidungen gegeben. Der Fragekatalog des
Bandes ist einmal ausgezeichnet zur Wiederholung und Verständniskontrolle geeignet, zum anderen auch eine ausgezeichnete Vorbereitung darauf, was in der mündlichen
Wahlfachprüfung an Fragen der Prüfer zu vergegenwärtigen ist. Insbesondere jedoch ermöglichen die Fragen eine kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungen. Besonders
reizvoll ist der (erbrechtliche, es geht um das Problem des renvoi bei der Nachlaßspaltung) Fall 2, der zwei Urteile des Cour de Cassation in Paris aus den Jahren 1878 und
1882 dokumentiert und zeigt, daß die kurze Begründungsweise französischer Urteile (deren Lektüre manchmal ein wenig an Digestenexegesen erinnern) eine lange Tradition hat. Die
eigentliche Begründung besteht oftmals aus nur einem Satz. Derartige Fälle lassen sich nur dann angemessen bearbeiten, wenn auch die nötigen Gesetzestexte, hier ein Code
Civil, zur Verfügung stehen. Der nachfolgenden Empfehlung von Schack sollte Folge geleistet werden: "Ziehen Sie, wo immer möglich, ausländische Gesetzestexte,
Gerichtsentscheidungen und Sekundärliteratur zu Rate und beschweren Sie sich bei der Bibliotheksleitung, wenn diese noch nicht einmal die elementarsten Arbeitsmittel für ein
rechtsvergleichendes Studium bereithält!". Dagegen gibt es natürlich inzwischen die Möglichkeit der Selbsthilfe (auch angesichts der Mittelknappheit), da via Internet
zahlreiche Rechtstexte (Gesetze und Urteile) öffentlich zugänglich sind, auch wenn diese Möglichkeit in zahlreichen Rechtskulturen (etwa in den USA, GB, France, usw.) weiter
fortgeschritten ist als in Deutschland. Es ist sicher zu erwägen, der nächsten Auflage eine entsprechende Linkliste anzufügen. Der bisherige Fall 3 (BGHZ 96, 262) war nicht
mehr aktuell (vorzeitiger Erbausgleich des nichtehelichen Kindes) und wurde durch eine "klassische" Entscheidung der englischen "Chancery Division" aus dem Jahr 1929 ersetzt,
der die foreign court theory zum Gegenstand hat, aber auch einen Einblick in die "globalen" Lebensverhältnisse des "British Empire" gibt. Die deutschen Gerichte
beschäftigen sich immer öfter mit "Verbraucherschutz im Ausland". Als Fall 12 (anstelle einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahr 1989 - NJW-RR 1989,496) eingefügt wurde
jetzt das Grundsatzurteil des BGH (BGHZ 135, 124) zu den interessanten Rechtsfragen der "Teilzeitwohnrechte", die ein Unternehmen, das seinen Sitz auf der "Isle of Men" hatte,
in Spanien an deutsche Urlauber vertrieben hatte, allerdings unter Wahl des Rechtes der "Isle of Men" Die Hinweise und Anregungen zeigen die gesamte Bandbreite dieser
interessanten Problematik auf.
Aktualisiert wurde auch der Fall 16, da inzwischen ein Grundsatzurteil des BGH zur Frage der Vertragsaufhebung wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung nach dem CISG
vorliegt (NJW 1996, 2364), das hier an die Stelle des vieldiskutierten Urteils OLG Frankfurt/Main, NJW 1992, 633 getreten ist. Ausgetauscht wurde auch eine Entscheidung zum
hoch praxisrelevanten Thema "Verkehrsunfall im Ausland" (Fall 17). Hier sind allerdings die Änderungen im Recht der außervertraglichen Schuldverhältnis in Art. 38 ff EGBGB
seit dem 01.06.1999 bei der Lektüre der Entscheidung zu beachten. Die Hinweise und Anregungen gehen auf die Änderungen bereits ein. Insbesondere derartige Verkehrsunfälle sind
oftmals Gegenstand des Assessorexamens. Im Fall 22 wurde der interessante Fall zum englischen, internationalen Deliktsrecht gegen den Fall BGHZ 132, 105 ausgetauscht, der
Fragen des internationalen Verlöbnis- und Deliktsrechts behandelt, insbesondere auch die interessante Frage, ob Geldleistungen an eine Verlobte nach §§ 823 Abs.2 BGB, 263
Abs.1 StGB zurückgefordert werden können, wenn die Verlobte zwei Heiratstermine hat verstreichen lassen und diese Leistungen angenommen hat, ohne den ernstlichen Willen zu
haben, die beiden bereits angesetzten Heiratstermine auch wahrzunehmen. Der Fall wurde zurückverwiesen, mit der "Segelanweisung", daß bei Anwendung deutschen Rechts die
bisherigen Feststellungen des OLG die Annahme eines Betrugstatbestandes nicht decken. Es ist bei manchen Fällen bedauerlich, daß oft nur schwer zu erfahren ist, wie die Sache
denn nach der Zurückverweisung ausgegangen ist.
Fall 44 enthält nunmehr anstelle der älteren Entscheidung BGH, NJW 1984, 568 das neuere Grundsatzurteil des BGH zur Anerkennung US-amerikanischer punitive damages (BGH,
NJW 1992, 3096), zu der Schack seinerzeit eine äußerst lesenswerte Urteilsanmerkung geschrieben hat (ZZP 1993, 105). Soweit die Fälle beibehalten wurden, sind jedoch die
"Hinweise und Anregungen" durchgehend aktualisiert worden, insbesondere sind die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur durchgehend überarbeitet worden.
Die Auswahl ist gut getroffen und umfaßt die gesamte Bandbreite dieses interessanten Rechtsbereiches. Wer mit dieser Fallsammlung arbeitet, ist für die Anforderungen dieses
Rechtsbereiches gut gerüstet.
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