Ronald Moosburner
21.11.2004
Eine grundsolide Einführung
Eine Rezension zu:
Mathias Reimann
Einführung in das US-amerikanische Privatrecht
2. Auflage
C.H. Beck, München 2004, 378 Seiten, 23,50 €
ISBN 3-406-51364-6
http://www.beck.de
Acht Jahre nach Erscheinen des Werkes hat Mathias Reimann seine Einführung in das US-amerikanische Privatrecht in gründlich aktualisierter Form in die zweite Auflage
überführt. Der Autor ist Professor of Law an der University of Michigan in Ann Arbor. Den Abschnitt zum US-Arbeitsrecht hat erneut der Kölner Rechtsanwalt Hans-Peter Ackmann
beigesteuert.
Diese Arbeitsteilung zeigt schon, dass der Autor die Darstellung keineswegs auf Kerngebiete des bürgerlichen Rechts beschränken wollte, wenngleich diese deutlich mehr als
die Hälfte des Buches ausmachen. Neben dem bereits angesprochenen Arbeitsrecht werden vielmehr auch die Grundzüge des Wirtschaftsrechts der Vereinigten Staaten erörtert.
Handels- und Gesellschaftsrecht, Aktienrecht sowie das Kartell- und Wettbewerbsrecht sind die Bereiche, die hier ausführlich vorgestellt werden, einen kurzen Abschnitt nimmt
auch die ökonomische Analyse des Rechts ein, die bisher auch vor allem in den Vereinigten Staaten als eigene Disziplin Anerkennung gefunden hat.
Wer zu Beginn des Buches aus rechtsvergleichendem Interesse auf eine umfassende Darstellung des Regelungssystems im US-amerikanischen bürgerlichen Recht gehofft hatte, wird
schnell damit konfrontiert, dass die Rechtsquellenlage dort einen solchen systematischen Zugang an sich gar nicht ermöglicht. Anstatt sich mit ermüdenden Erklärungen zu
diesem Thema aufzuhalten, tut der Autor an dieser Stelle das einzig Richtige, er liefert die Systematik gleich selbst. Die Einführung zur Einführung ist daher wohltuend kurz
gehalten, man lernt das amerikanische System sozusagen inzident an den jeweils relevanten Bruchstellen zwischen Gesetzes- und Richterrecht kennen. Der kodifikationsverwöhnte
Kontinentaleuropäer überwindet so ganz schnell die Skepsis gegenüber dieser ungewohnten Denkweise, man gewöhnt sich dank der anschaulichen Erklärungen schon nach wenigen
Seiten daran, dass man sich nicht allein auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage stützen kann.
Diese Unkompliziertheit der Darstellung zeichnet auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den besprochenen Fragen aus. Gewandt werden die einzelnen Punkte abgehandelt,
besonders schwierig zu verstehende Fragen werden gekennzeichnet, um den Leser nicht zu frustrieren. Auch aus europäischer Sicht schwer zu akzeptierende Widersprüchlichkeiten
versucht der Autor nicht etwa umständlich zu erklären, sondern lässt sie gerne auch einmal mit Verweis auf den amerikanischen Pragmatismus als solche stehen. Dabei nutzt er
die Tatsache, dass er mit den Rechtstraditionen des deutschen wie des amerikanischen Privatrechts vertraut ist, im für den Leser günstigsten Sinne. Typische
Verständnisprobleme werden wie selbstverständlich aufgegriffen, dann aber nicht mit schiefen Vergleichen zum deutschen Recht erklärt, sondern ganz aus der amerikanischen
Rechtslage heraus.
Gesamteindruck:
Als Einführung in das US-amerikanische Privatrecht ist dieses Buch ganz ausgezeichnet geeignet. In den Kerngebieten des bürgerlichen Rechts kann man sich auch bereits ein
recht brauchbares Grundlagenwissen aneignen, die Abschnitte zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht ermöglichen eher ein erstes Hineinschnuppern in die Materie. Wer dieses Buch
als ersten Zugang zu der Materie nutzen möchte, ist sicher glänzend bedient.
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