Hannes Münchinger
Schwerpunkt Zivilrecht, aber auch Staatsaufbau und Verwaltungsrecht
Eine Rezension zu:
Wolfgang Mincke
Einführung in das niederländische Recht
1. Auflage
JuS Schriftenreihe
C.H. Beck, München 2002, 266 Seiten, 19,50 €
ISBN 3-406-48390-9
http://www.beck.de
Mehrere deutsche Fakultäten haben inzwischen ERASMUS-/Socrates-Partnerschaften mit niederländischen Hochschulen aufgebaut. Daher war es nur eine Frage der Zeit, dass die
Reihe Ausländisches Recht der JuS Studienreihe um ein Buch zum Recht unseres Nachbarlandes ergänzt wurde. Der Verfasser hat selbst das niederländische Recht
seinerzeit durch Kontakte der Universität Münster kennen gelernt und lehrt heute in Maastricht.
Ein erster Blick in das Inhaltsverzeichnis überrascht den Leser, der bei einer Einführung lediglich Schuld- und Sachenrecht und vielleicht noch Staatsorganisationsrecht
erwartet hätte. Mincke versucht, einerseits viele Gebiete des niederländischen Rechts abzudecken – so finden sich neben den genannten auch Abschnitte zum
Verwaltungsrecht, Familien- und Erbrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Strafprozessrecht, außerdem wird das
internationale Privatrecht behandelt – aber andererseits auch Schwerpunkte zu setzen. Diese liegen klar im Bürgerlichen Recht, aber auch der Aufbau des
niederländischen Staates wird eingehend dargestellt.
Nach einem Einleitungskapitel über die Entwicklung des niederländischen Rechts und dessen Rechtsstil widmet sich der Autor zuerst dem öffentlichen Recht. Die
konstitutionelle Monarchie der Niederlande wird vorgestellt; der Leser erfährt, welche Kompetenzen die Königin, der Ministerrat oder das Parlament haben und wie Gesetze
entstehen. Die Grundrechte werden lediglich aufgezählt, mehr ist von einer Einführung aber auch nicht zu erwarten. Das Verwaltungsrecht ist eines der Beispiele für die
Aussage Minckes im Vorwort, dass die niederländische Gesetzgebung in den vergangenen Jahrzehnten viele Neuerungen erfahren hat. 1992 regelte der Gesetzgeber die Grundlage
für das Verwaltungshandeln. In diesem Abschnitt erläutert der Autor vor allem die allgemeinen Prinzipien des Verwaltungsrecht und den Rechtsschutz gegen
Verwaltungshandeln.
Das Bürgerliche Recht nimmt mit 142 Seiten mehr als die Hälfte des Buches ein. Hierbei folgt Mincke in etwa der Gesetzessystematik, welches sich im Gegensatz zum deutschen
Schuld- und Sachenrecht z.B. in Allgemeines Vermögensrecht, Sachenrecht, Allgemeines Schuldrecht und Vertragsrecht unterteilt. Er stellt die Prinzipien jeweils dem deutschen
Pendant gegenüber und untersucht zunächst, inwieweit Treu und Glauben oder Vertrauensschutz im niederländischen Recht existieren. Das Recht der Rechtssubjekte und
Rechtsobjekte sowie der Erwerb und Verlust von Vermögen bilden den Beginn des Privatrechts. Anschließend werden Grundlagen des Sachenrechts erläutert, wobei die
Eigentumsübertragung schon unter Erwerb von Vermögen problematisiert wurde. Im Schuldrecht geht es um Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe, Vertretung und das allgemeine
Vertragsrecht. Im Abschnitt über die vorvertragliche Bindung macht Mincke klar, dass es in der Rechtsvergleichung oft so ist, dass verschiedene Rechtsordnungen Probleme
unterschiedlich behandeln, aber im Endeffekt zum gleichen Ergebnis kommen. Den Mangel einer der cic im deutschen Recht entsprechenden Regelung kompensiert das
niederländische Recht z.B. mit einem flexibleren Deliktsrecht. Des Weiteren werden AGB und Leistungsstörungen besprochen. Im Vertragsrecht werden die üblichen Vertragsarten
dargestellt, darüber hinaus auch der im niederländischen Recht kodifizierte Heilbehandlungsvertrag. Auch die gesetzlichen Schuldverhältnisse fehlen nicht. Die Ausführungen
zum Personen- und Familienrecht enthalten die für die Niederlande speziellen Institute der "Handschuhehe", bei der einer der Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen
vertreten werden kann oder der registrierten Partnerschaft, die 1998 eingeführt wurde. Das Erbrecht ist ebenfalls ausführlich genug dargestellt.
Für eine Einführung werden das Zivilprozessrecht, das Insolvenzrecht, das Unternehmensrecht und das internationale Privatrecht umfassend angesprochen, so dass der Leser z.B.
einen praxisnahen vom Ablauf des zivilrechtlichen Verfahrens bekommt. Das Strafverfahren wird auf vier Seiten abgehandelt. Nähere Details können anhand der hilfreichen
Literaturhinweise zu Beginn eines jeden Abschnitts sowie in den Zeitschriften, die in der Einleitung aufgeführt werden, nachgelesen werden. Die Literaturangaben enthalten
meist auch deutsch- oder englischsprachige Werke, so dass auch kein Sprachhindernis bestehen sollte. Dennoch geht Mincke zutreffenderweise davon aus, dass gerade für
Deutsche die niederländische Sprache keine unüberwindliche Hürde ist und zitiert nahezu überall die niederländischen Fachbegriffe, was den Übergang zu Vorlesungen im Rahmen
eines ERASMUS-Aufenthaltes sehr einfach machen wird.
Gesamteindruck:
Eine gelungene Einführung in eine ausländische Rechtsordnung, die durch Benutzung von Fachtermini und Angabe nützlicher Literaturfundstellen den Einstieg in das Studium des
Rechts der Niederlande problemlos ermöglicht!
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