Jurawelt

Artikel 4408
Ralf Hansen

Grundzüge des spanischen Rechts

Eine Rezension zu:

Adomeit/Frühbeck

Einführung in das spanische Recht


JuS - Schriftenreihe Band 119
Ausländisches Recht

C.H. Beck Verlag, München 2001, 200 S., € 22,00
ISBN 3-406-47861-1

http://www.beck.de


Der Band bietet eine ausgezeichnete Einführung in das spanische Recht, mit dem sich von Deutschland aus zahlreiche Berührungspunkte (und Ähnlichkeiten) ergeben, nicht nur, aber auch, was Ferienwohnungen angeht. Zu begrüßen ist, das die Autoren den rechtlichen Ausführungen eine Einleitung vorangestellt haben, das allgemein-politische und kulturelle Informationen enthält. Die Verwandtschaft mit der deutschen Rechtsentwicklung - auch Spanien ist eine “späte Demokratie” unter einem Monarchen allerdings, der einer demokratischen Verfassung alle Ehre macht - werden sehr gut herausgearbeitet. Der erste Teil des Bandes widmet sich dem spanischen Verfassungsrecht. Es finden sich dort zahlreiche Parallelen zum deutschen Grundgesetz, nicht zuletzt bei den Grundrechten, auch wenn der Grundrechtskatalog über den Katalog der Grundrechte in Deutschland streckenweise weit hinausgeht. Die einzelnen Strukturprinzipien werden knapp, aber sehr präzise skizziert. Dies gilt nicht weniger für die weiteren Teile des Buches, so etwa für den dritten Teil, der das Zivilrecht nebst Zivilprozeßrecht behandelt. Indessen ist das spanische Zivilrecht wesentlich stärker vom römischen Recht geprägt als das deutsche Zivilrecht vor jener Kodifikation des Schuldrechts, das die Verbindungslinien zum römischen Recht weithin unter Rezeption angloamerikanischer Strukturen gekappt hat. Angesichts der vielfältigen Berührungspunkte ist das spanische IPR etwas zu kurz skizziert, auch wenn eine Vertiefung anhand der genannten weiterführenden Literatur leicht möglich ist. Der CC hat eine andere Einteilung als das BGB und orientiert sich insoweit an den Gaius-Institutionen. Daher wird zunächst das Personen- und Familienrecht behandelt. Natürlich kann eine so schillernde Materie wie das spanische Scheidungsrecht im Rahmen einer solchen Darstellung nur angerissen werden. Gut ist, daß die in Bezug genommenen Normen stets im spanischen Original und in deutscher Übersetzung wörtlich zitiert werden. Auch werden stets Vergleiche zum deutschen Recht gezogen, die etwa im Bereich des Schuldrechts überaus interessant sind. Der Überblick über die einzelnen Vertragsarten ist sehr knapp, bietet aber einen sehr übersichtlichen Überblick. Sehr römisch ist etwa das interessante spanische Hypothekenrecht, das keine Grundschuld kennt. Etwas sehr verknappt ist die Darstellung des spanischen Zivilprozeßrechts. Hier würde sich der interessierte Praktiker sicher eine etwas intensivere Darstellung, etwa zum Verfahrensablauf wünschen. Auch das Wirtschaftsrecht kann im Rahmen einer solchen Darstellung letztlich nur sehr kursorisch dargestellt werden. Gerade im Handels- und Gesellschaftsrecht finden sich vom Ansatz her viele Ähnlichkeiten zum deutschen Recht, etwa was die spanische OHG angeht. Sehr guten Hinweise finden sich zum Steuerrecht und - natürlich - zum Arbeitsrecht, ergänzt durch eine kurzweilige Analyse des “Arbeitsverhältnisses” zwischen Don Quichote und Sancho Pansa. Im Anhang ist dankenswerterweise die spanische Verfassung abgedruckt. Wünschenswert wäre eine Linkliste zu den maßgeblichen Websites zum spanischen Recht.

Das Buch bietet in schönem Stil einen ausgezeichneten ersten Einblick in das spanische Rechtssystem.
CareerVenture jura spring am 27. April 2009 in Frankfurt
"Strafrechtliche Bewertung vom Phishing und Pharming Angriffen" von David Schneider
Wahlstation in Singapore
Nachrichten zum Internetrecht





Copyright © 2000-2008 Jurawelt