Jurawelt

Artikel 4399
Ralf Hansen

Öffentliches Recht der USA

Eine Rezension zu:

Winfried Brugger

Einführung in das öffentliche Recht der USA


JuS - Schriftenreihe Band 116
Ausländisches Recht

C.H. Beck Verlag, München 2001, 306 S., € 18,00
ISBN 3-406-47704-6

http://www.beck.de


Der Band stellt - in Deutschland in dieser aktuellen Form wohl einzigartig - das öffentliche Recht der Vereinigten Staaten vor und stellt insofern eine entscheidende Grundlegung für die Rechtsvergleichung in diesem Bereich dar. Nachdem bereits die Vorauflage von 1993 überaus gelungen war, gilt dies für die Neuauflage in nicht geringerem Maße, zumal der Text nicht unerheblich erweitert und verbessert worden ist. Dies war letztlich unausweichlich, da die US-amerikanische Rechtsordnung - wie der Verfasser im Vorwort zu Recht betont - die maßgebliche Referenzrechtsordnung für die internationale Rechtsentwicklung ist, wie sich insbesondere im Wirtschaftsrecht deutlich beobachten läßt, und sich sehr dynamisch entwickelt, auch im Verfassungsrecht.

Der erste Teil des Bandes stellt das Verfassungsrecht unter nunmehr erweiterter Perspektive unter Einbeziehung der neueren Judikatur, insbesondere des Supreme Courts in Washington, dar, dessen Rechtsprechung für die Verfassungsentwicklung in den USA stets überragende Bedeutung hatte und hat, ausgehend insbesondere von dem eingehend behandelten Marbury v. Madison-Case, der die tragenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit im Spannungsverhältnis zur demokratischen Entscheidungskompetenz herausarbeitete. Sehr nachvollziehbar werden etwa die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer bundesgerichtlichen Klage skizziert. Die tragenden - und für die Verfassungsvergleichung maßgeblichen - Strukturprinzipien der US-Verfassung werden unter dem Aspekt “Föderalismus und Gewaltenteilung” in einem umfassenden Überblick dargestellt. Hier finden sich ausgezeichnete Ausführungen über die Kompetenzen des Kongresses und der Gliedstaaten, stets aufbereitet anhand der maßgeblichen Judikatur. Der Schwerpunkt dieses Teiles liegt indessen auf der Darstellung des US-amerikanischen Grundrechtsverständnisses. Gleich eingangs macht der Verfasser deutlich, daß ”allgemeine Grundrechtslehren” wie die deutsche Grundrechtsdogmatik sie entwickelt hat, in den USA kein Pendant finden, da diese Methodik der Case-Law-Methodik weitgehend fremd ist. Nichtsdestoweniger versucht der Verfasser eine solche Abstraktion, die erheblich zur Klärung von Grundfragen beiträgt, insbesondere was die Herausarbeitung eines operationlisierbaren Begriffes eines Grundrechtsadressaten angeht. Von besonderer Bedeutung für eine sinnvolle Lektüre des Buches ist die Herausarbeitung der entscheidenden Standards der verfassungsrechtlichen Kontrolle durch den allgemeineren “rational basis test” (reine Willkürkontrolle) und den spezielleren “strict scrutini test” (Darlegung eines maßgeblichen öffentlichen Interesses), die inzwischen durch den neueren “intermediate level of scrutini” als Mittelweg (erhebliches öffentliches Interesse nach Abwägung) ergänzt worden sind, wohingegen sich der “sliding scale test” (Abwägung zwischen Eingriffsintensität und Fundamentalität des betroffenen Grundrechtsinteresses) bisher in der verfassungsgerichtlichen Praxis noch nicht durchsetzen konnte, ohne das dies für die Zukunft ganz auszuschließen ist. Die Darstellung orientiert sich an den einzelnen Grundrechtsgruppen unter übergreifenden Gesichtspunkten, wie sich etwa bei den Darlegungen zum grundrechtlichen Schutz wirtschaftlicher Interessen oder bei der Darstellung des grundrechtlichen Schutzes der Privatsphäre zeigt. Hervorzuheben ist die Darstellung des Schutzes der Kommunikationsfreiheiten, die in den USA wesentlich weiter verstanden werden als in Deutschland. Ein überaus lesenswertes Kapitel über die Methoden der Verfassungsinterpretation in den USA schließt diesen ersten Teil ab. Die Lektüre wird durch den Abdruck der US-Verfassung im Anhang erheblich vereinfacht.

Der zweite Teil des Buches stellt das US-amerikanische Verwaltungsrecht dar, dessen Grundlagen aus der Verfassung nur schwer zu erschließen sind, aber vom Gewaltenteilungsgrundsatz deutlich geprägt sind. Rechtsquellen und Entscheidungsformen werden klar herausgearbeitet. Schwierig ist der Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zumal spezielle Verwaltungsgerichte weithin nicht vorhanden sind und der Ausschluß gerichtlicher Kontrolle des Verwaltungshandeln bis zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung hin grundsätzlich durch den Gesetzgeber ausgeschlossen werden kann, was auch oftmals geschieht. Dieser Rechtsschutz wird in seinen wichtigsten Facetten sehr strukturiert dargestellt, auch stets mit Blick auf das Verfassungsrecht. Besonders hervorzuheben ist die Darstellung des Prüfungsumfanges, der nicht einheitlich gehandhabt wird und unterschiedlichen Graden unterliegt. Zur ergänzenden Lektüre ist im Anhang der “Federal Administrative Procedure Act” abgedruckt. Das Buch schließt mit interessanten Ausführungen zum Studium des öffentlichen Rechts in den USA. Ergänzt werden könnte dieser Abschnitt um eine Liste von Internet-Links zu den wichtigsten Websites zum US-Verfassungsrecht.

Der Band ist in herausragender Weise geeignet sich die Grundlagen des öffentlichen Rechts der USA zu erarbeiten und sich anhand US-amerikanischer Quellen tiefer in diese Materie - etwa im Rahmen eines USA-Aufenthaltes - einzuarbeiten.
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