Jurawelt

Artikel 3037
Stefanie Samland

Eine Rezension zu:

Tim Kuschnerus / Katharina Wegner

Zum Beispiel: Menschenrechte


Süd-Nord-Reihe, Lamuv, Göttingen 1998, 2. Auflage, 143 S., DM 16,00
ISBN 3-88977-529-2


“Heute ist jeder zweite Erdbewohner von Menschenrechtsverletzungen betroffen.“ – Mit dieser unerwarteten Aussage des UN-Menschenrechtszentrums in Genf empfangen Tim Kuschnerus und Katharina Wegner ihre Leser schon auf der Titelseite. Ihr Buch „Menschenrechte“ ist Teil der Süd-Nord-Reihe des Lamuv-Verlages, welche das Verhältnis zwischen der „Dritten Welt“ und den Industrienationen anhand verschiedenster Themen deutlich macht. Kennzeichnend für die Reihe ist, daß die „Zum Beispiel“-Bücher einführende Lektüre sind und dem Leser anhand konkreter Situationen Einblick in die behandelten Thematiken geben.

Menschenrechte – Ein weites Feld und nicht unbedingt alltäglicher Pflichtstoff eines Jurastudenten. Welche Fragen stellen sich einem Leser ohne Vorkenntnisse? Wo sind Menschenrechte festgelegt und welche Rechte umfassen sie? Wer setzt sich für die Menschenrechte ein? Wo werden Menschenrechte verletzt?

Genau an diesen Fragen setzen die Autoren 50 Jahre nach der Verabschiedung der Erklärung der Menschenrechte an. Sie lenken zunächst die Aufmerksamkeit auf die Verletzung von Menschenrechten, indem sie Beispiele aus verschiedenen Ländern praesentieren. Jeder Beitrag enthält einen Artikel aus einer Menschenrechtserklärung oder einem Abkommen sowie authentische Fälle. Am Beispiel von Algerien werden Folter, Entführungen, und Massaker gegen die Zivilbevölkerung Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen gegenuübergestellt. In Mexiko werden den indigenen Gemeinschaften, z.B. den Tarahumara, ihre Ländereien abgesprochen, obwohl sie legale Eigentümer sind. Benachbarte Grundbesitzer holzen Wälder ab und besetzen die Grundstücke, so daß den Tarahumara die Lebensgrundlage genommen wird. Ein anderer Bericht beschäftigt sich mit der Benachteiligung von Frauen. „Die Vertragsstaaten verurteilen jede Form der Diskriminierung der Frau“ – sagt Art. 2 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 18.12.1979 aus. Dennoch zählen die Autoren verschiedenste Beispiele auf, die eine Bevorzugung von Männern belegen.

Bei dem Begriff Menschenrechtsverletzungen denken viele zunächst an Länder der Dritten Welt, Armut oder Krieg. Kuschnerus und Wegner zeigen, daß auch in den Industrienationen, direkt vor unserer Haustür, Menschenrechte mißachtet werden. Dabei gehen sie auf die Todesstrafe in den USA sowie Gewalt gegen Ausländer in Deutschland ein.

Im Kapitel „Internationaler Menschenrechtsschutz“ gehen die Autoren ausführlich auf Menschenrechts-Abkommen und Institutionen, die sich für die Durchsetzung der Menschenrechte einsetzen, ein. Zunächst ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 abgedruckt, danach folgt eine Auflistung weiterer Abkommen. Anschließend werden Organe der UN zum Menschenrechtsschutz in einem Organigramm dargestellt. Den Aufgaben der Menschenrechtskommission sowie der Hochkommissarin für Menschenrechte sind einzelne Beitraege gewidmet. Für Europa stellen die Autoren Ziele des Europarates und der OSZE vor. Als aktuelles Beispiel erfährt der Leser etwas über die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes, welcher Kriegsverbrechen und Völkermord zur Verantwortung ziehen soll. Weiterhin wird die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen vorgestellt.

Besonders hervorzuheben sind zwei Beiträge dieses Kapitels, die sich mit Hemmnissen in der Durchsetzung von Menschenrechten beschäftigen. Es wird verdeutlicht, daß bei internationalen Versammlungen zu Menschenrechten nicht alle an einem Strang ziehen. So sind Ansichten über den Mensch als Individuum Gedankengut der westlichen Welt, der sich Dritte-Welt-Länder nicht uneingeschränkt anschließen. Zudem verfolgen z.B. Regierungen in China oder Indonesien zunächst das Ziel, Entwicklungsstandards zu erreichen, bevor politische und bürgerliche Rechte verwirklicht werden können. Auch Religionen können Menschenrechtsschutz behindern, am Beispiel der Auslegung und Auslebung des Islams wird dies ebenfalls dargestellt.

Auf über 20 Seiten werden die Leser am Ende selbst angesprochen. „Aktionen“ nennen Kuschnerus und Wegner dieses Kapitel über Möglichkeiten des Einsatzes für Menschenrechte. Hier werden Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen oder Protestbriefe an Regierungen genannt, aber auch Kampagnen wie der „Global March against Child Labour“ vorgestellt. Den Abschluß des Buches bilden Adressenlisten von Menschenrechtsorganisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Literaturempfehlungen zum Weiterlesen. In einer Neuauflage könnten hier auch die Internetadressen der Einrichtungen angegeben werden.

Das „Menschenrechte“-Buch der Süd-Nord-Reihe gibt einen ebenso einfachen wie mitreißenden Einstieg in die überaus bedeutende Thematik der Menschenrechte, 50 Jahre nach der Menschenrechtserklärung. Durch die zahlreichen Beispiele und umfassenden Informationen erreichen es die Autoren, ihre Leser für die Menschenrechte zu sensibilisieren. Wer anfängt, in diesem Buch zu lesen, bleibt bis zum Ende dabei!
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