Stefanie Samland, mit Unterstützung von Przemyslaw Marchlewicz
Eine Rezension zu:
Gerhard Köbler
Rechtspolnisch
Rechtswörterbuch für jedermann
Vahlen, München, 305 S., 27,80 DM
ISBN 3-8006-2720-5
www.vahlen.de
Nach Rechtsenglisch, -französisch, -italienisch, -spanisch und -russisch ist nun auch ein Rechtspolnisch-Wörterbuch von Prof. Gerhard Köbler auf dem Markt. Dieses setzt sich
aus zwei Teilen zusammen, einem deutsch-polnisch und polnisch-deutschen Wörterbuch mit 11000 Rechtsbegriffen sowie einer kurzen Einführung in das polnische Recht. Der Autor
richtet sich an „jedermann“, Ziel ist, daß der Nutzer die polnische Rechtssprache versteht und sich selbst in der fremden Sprache mit Fachtermini ausdrücken
kann.
Die Einführung ist sehr knapp gehalten. Nach einer umfassenden Darstellung der polnischen Geschichte werden die einzelnen Rechtsgebiete angerissen. Unter „Öffentliches
Recht“ lernt der Leser z.B. Zusammensetzung und Wahlmodalitäten der Regierungs- und legislativen Organe kennen. Der Aufbau der Verfassung wird nicht näher erläutert,
hinzu kommt, daß das Datum der Verfassung falsch ist, diese wurde nicht am 25. Mai, sondern am 2. April 1997 in Kraft gesetzt. Die Aussagen zum Privat- und Strafrecht geben
dem Leser einen guten Einblick in die Unterschiede zum deutschen Recht. Schließlich erläutert Köbler auf einer Seite die polnische Juristenausbildung. Dieser Teil ist
eindeutig zu kurz gehalten, denn für deutsche Jurastudenten wäre eine genauere Darstellung sehr interessant gewesen. Auch die Literaturhinweise, die zu jedem Teil ansonsten
sehr ausführlich sind, geben an dieser Stelle nicht genügend her, denn die zitierten Aufsätze über die Juristenausbildung sind aus den 60er- und 70er-Jahren, die neueren
Beiträge umfassen nur Erfahrungsberichte von Praktikanten. Außerdem enthält dieser Bereich ebenfalls unrichtige Aussagen. So gibt es z.B. an der Universität Gdansk nur einen
Monat Pflichtpraktikum, erwähnt wird im vorliegenden Buch, daß in Polen drei Monate abzuleisten sind. Im Folgenden wird für die praktische Ausbildung eines Rechtsberaters
eine Zeit von zwei Jahren bei einem Anwalt angegeben, in der Realität ist es jedoch so, daß die praktische Zeit angehender Rechtsberater 3,5 Jahre dauert, wobei an einem Tag
in der Woche Kurse der Anwaltsvereinigung anstehen sowie ein Tag pro Woche in einer Kanzlei oder am Gericht gearbeitet wird. Insgesamt kann gesagt werden, daß der
einführende Teil einzelne Fehler enthält und insgesamt für denjenigen, der sich wirklich mit polnischem Recht befassen möchte, zu kurz ist.
Der Umfang des Vokabulars im Wörterbuch läßt nicht zu wünschen übrig, von Verfassungsbeschwerde (skarga konstytucyjna) bis Recht am eigenen Bild (prawo do wlasnego
wizerunku) findet man einen umfangreichen Wortschatz an Fachtermini vor. Dennoch ist die Arbeit mit dem vorliegenden Buch für den Polnisch-Anfänger nicht einfach. Manche
Worte sind falsch zusammengesetzt, so ist Tochtergesellschaft mit córka-spólka übersetzt, es wird jedoch von den Polen als spólka-córka benutzt. Ein anderes Beispiel ist,
daß die Übersetzung von Italien mit Italia nicht in der Realität gebraucht wird, sondern es heißt Wlochy. Zu den Aussprachehinweisen ist zu sagen, daß die Aussprache von d¿
nicht aufgeführt wurde. Schließlich fehlen Hinweise zur polnischen Grammatik. Wenn man über keinerlei Kenntnisse der polnischen Sprache verfügt, ist es nahezu unmöglich,
sich einen polnischen Rechtstext zu erschließen. Am Beispiel eines Umweltrechts-Textes wurde erkennbar, daß es für den deutschen Nutzer nicht klar ist, bei œrodki
(Mittel, Maßnahmen) nicht unter s, sondern in einer separaten Liste unter œ nachzuschlagen. Auch findet man solche Plural-Wörter nicht vor, statt dessen wird nur der
Singular (œrodek) genannt. Insofern werden zur Nutzung des Wörterbuchs Vorkenntnisse in polnischer Sprache und Grammatik benötigt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß dieses Werk geeignet ist, einzelne Worte zu erschließen und einen ersten Einblick in das polnische Rechtssystem zu erlangen.
Für die zweite Auflage sollten jedoch einige Dinge überarbeitet und eine Einführung in die Grammatik vorangestellt werden.
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