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Artikel 7608
Dipl.-Kfm. Christoph Menzel

IAS Go!

Eine Rezension zu:

Adler / Düring / Schmaltz

Rechnungslegung nach Internationalen Standards
Teillieferung 1

bearbeitet von Gelhausen, Hans-Friedrich/ Pape, Jochen/ Schruff, Wienand/ Stolberg, Klaus

Kommentar

Schaeffer Poeschel Verlag, 2002, 120,- €
ISBN 3-8202-2600-1

http://www.schaeffer-poeschel.de


Bereits im Juni 2000 wurde der Grundstein für eine Neuordnung des europäischen Bilanzrechts gelegt. Die EU-Kommission hatte zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagen die International Accounting Standards (IAS) in das europäische Bilanzrecht aufzunehmen – verpflichtend zunächst nur für den konsolidierten Abschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen. Erklärtes Ziel ist, ein einheitliches, international anerkanntes Rechnungslegungssystem in Europa zu etablieren, um die Vergleichbarkeit und Transparenz von Jahresabschlüssen zu verbessern. Eine sukzessive Anpassung der 4. und 7. EU-Rechnungslegungsrichtlinie geht damit einher. Mit der Verabschiedung der IAS Verordnung vom 19.07.2002 in europäisches Bilanzrecht sind mittlerweile kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem Jahr 2005 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den Regeln der IAS aufzustellen. Das von der EU geplante Vorhaben ist zwar noch nicht in allen Einzelheiten geregelt, aber schon jetzt steht fest, dass auch der Vorjahresabschluss (zum 31.12.1994) nach den IAS bilanziert werden muss. All dies erfordert von den Unternehmen entsprechende Vorbereitungen, um eine möglichst reibungslose Umstellung auf IAS zu vollziehen. Dies kann im Vorfeld z.B. dadurch geschehen, dass man eine Nebenbuchführung in Form von Excel Tabellen erstellt, oder aber sofort eine Integration in der laufenden Buchführung vornimmt (sog. Embedded Approach).

Bei der Bewältigung der Umstellung auf IAS werden zukünftig Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gefordert sein, zumal gravierende Unterschiede zwischen der traditionellen deutschen Rechnungslegung nach HGB und der nach IAS bestehen. Im ersten Schritt der Umstellung ist dabei die Bilanzierungsfähigkeit von Assets und Liabilities zu prüfen. Offen sind derzeit noch u. a. Ausweisfragen und Umgruppierungen von Bilanzpositionen. Grund genug sich also mit den IAS eingehend zu beschäftigen, um den zukünftigen Anforderungen, die zwangsläufig an den Berater gestellt werden, gewachsen zu sein. Im Schäffer Poeschel Verlag ist der von Adler/Düring/Schmaltz begründete und von Gelhausen, Pape, Schruff, Stolberg et. al. bearbeitete Kommentar (Teillieferung 1) zu den IAS im Jahre 2002 erschienen.

Dem Werk vorangestellt wird ein Inhalts- sowie ein Abkürzungsverzeichnis. Die Kommentierung einzelner IAS-Vorschriften erfolgt in Abschnitten. Abschnitt 1, Konzeptionelle Grundlagen, gibt eine Vorbemerkung zu den IAS. Im Vordergrund steht dabei das Framework (Rahmenkonzept). Das Rahmenkonzept legt die konzeptionellen Grundlagen für die Rechnungslegung nach den Internationalen Vorschriften dar. Es verdeutlicht insbesondere dessen Aufgaben, welche darin gesehen werden, auf die Zwecke von Unternehmensabschlüssen hinzuweisen, den in der Aufstellung dieser Jahresabschlüsse zugrundeliegenden Annahmen zu erläutern, qualitative Anforderungen festzulegen und Definitionen von Abschlußposten und Prinzipien für den Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden (Assets bzw. Liabilities) zu geben. Die Aufgabe des Frameworks ist darin zu sehen, dem Bilanzierenden in Fragen von Bilanzierungs-, Bewertungs- oder Ausweisregeln Hilfestellung zu geben.

Folgende Unterschiede (verkürzt!) konzeptioneller Art bestehen zwischen der nationalen Rechnungslegung nach HGB und der nach IAS:
  • Adressaten sind nach IAS die Investoren, also die breite Öffentlichkeit - nach HGB die Anteilseigner
  • das das HGB dominierende Vorsichtsprinzip gibt es nach IAS Rechnungslegung faktisch gar nicht. Die Ziele eines IAS Abschlusses gehen weit über die nationalen Rechnungslegungsvorschriften hinaus. Die Informationsfunktion steht als oberstes Ziel über allen anderen
  • die Rechnungslegung nach IAS ist in die Zukunft gerichtet; diese Ausrichtung ist einem HGB Abschluß allenfalls dem Anhang/Lagebericht zuzuordnen

In Teillieferung 1 dieses IAS Kommentars werden insgesamt 10 Vorschriften besprochen. Eine hervorzuhebende Stärke des Kommentars ist die überaus anschauliche Darstellung von Bilanzierungssachverhalten. Insbesondere zu nennen ist die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 1), des Sachanlagevermögens (IAS 16, IAS 23, IAS 36) sowie der Bilanzierung von Vorräten (IAS 2, IAS 23). Den einzelnen Abschnitten ist jeweils ein umfangreicher Literaturapparat vorangestellt. Der Kommentar ist nicht als Loseblattwerk konzipiert, vielmehr sollen Aktualisierungen ganze Teilbereiche betreffen.

So wichtig im Rahmen der Vergleichbarkeit und Transparenz von Jahresabschlüssen auf internationaler Ebene auch Anpassungen in der Rechnungslegung sein mögen, so interessant und folgenschwer sind die Fragen nach Auswirkungen dieser Anpassungen auf Abschlüsse der übrigen Rechtsformen. Bisher ist die Bilanzierung nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen verbindlich. Wie also wird sich der deutsche Gesetzgeber im Hinblick auf Einzelabschlüsse verhalten? Die weitere Entwicklung darf mit Spannung verfolgt werden.

Dem Kommentar wird der gleiche Erfolg, wie schon der von Adler/Düring/Schmaltz begründete Kommentar zur Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (bezieht sich auf die für deutsche Unternehmen maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften, welche mittlerweile in der 6. Auflage verlegt wurden), beschieden sein!

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