Dr. Thorsten Kuthe
Grundlagen des Kapitalersatzrechts
Eine Rezension zu:
Oliver Schouler
Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechts
Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main, 326 S.
ISBN 3-631-37766-5
http://www.peterlang.de
Das Recht der kapitalersetzenden Leistungen spielt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis des deutschen Gesellschaftsrechts eine große Rolle. Zahlreiche Entscheidungen
belegen die praktische Bedeutung. Ebenso ist das Schrifttum kaum mehr zu übersehen. Allein an Dissertationen gibt es jährlich in den letzten 25 Jahren mindestens eine
Neuerscheinung. Warum also noch eine Dissertation zu dem Thema? Um diese Frage zu beantworten, muß man nur einen beliebigen Kommentar zum GmbH-Recht zur Hand nehmen und sich
dort mit den Grundlagen des Kapitalersatzrechts beschäftigen. Schnell wird man feststellen, daß dort alles andere als Klarheit herrscht. Diesem Zustand entgegenzuwirken hat
sich das vorliegende Werk zur Aufgabe gemacht.
Schouler stellt zunächst in einer Einführung Grundlagen und Entwicklung des Kapitalersatzrechts dar. Nach diesem zwar notwendigen, aber wenig spannenden Teil - Ähnliches
kann man, ohne daß dies dem Autor vorzuwerfen wäre, an zahlreichen Stellen lesen - wendet er sich der Überprüfung der Grundlagen des Kapitalersatzrechts zu. Ausgangspunkt
der Überlegungen ist hierbei, daß nach einhelliger Auffassung das Kapitalersatzrecht dem Gläubigerschutz dient. Diesem Grundansatz stimmt Schouler - insofern wenig
überraschend - zu. Dabei kommt er zu dem zutreffenden Ergebnis, daß aus Sicht der Gesellschafter in der Krise im wesentlichen der Grundsatz der Risikoverringerung dafür
spricht, die Gesellschaft weiter mit Fremdkapital und nicht mit Eigenkapital zu finanzieren. Dies geht einher mit einer Risikosteigerung für die Gläubiger. Da Gesellschaften
aus ökonomischen Gründen einen gewissen Anteil an Eigenkapital benötigen, erhöht eine (über ein Mindestmaß wie das Mindestkapital hinausgehende) Finanzierung durch
Fremdmittel das wirtschaftliche Ausfallrisiko. Dieses Mißverhältnis von Risiken und Chancen arbeitet Schouler ebenso überzeugend wie zutreffend als Legitimation für das
Kapitalersatzrecht heraus.
Anschließend beschäftigt Schouler sich mit der Frage, ob die sogenannten Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatzrecht dogmatisch zulässig sind, es sich also um eine
zulässige Rechtsfortbildung handelt. Hierbei kommt er zunächst zutreffend zu dem Ergebnis, daß eine Regelungslücke nicht besteht. Überraschenderweise bejaht er anschließend
trotzdem die Zulässigkeit der Rechtsfortbildung. Wie an anderer Stelle (Kuthe, Die Änderungen im System der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen, S. 35 ff) im
einzelnen dargelegt, kann dem nicht gefolgt werden.
In einem weiteren Schritt wird untersucht, inwiefern sich verschiedene Erweiterungen und Begrenzungen des Grundtatbestandes mit der ratio des Kapitalersatzrechts vereinbaren
lassen.
Die Beschränkungen des Kapitalersatzrechts durch das Kleinbeteiligtenprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG und das Sanierungsprivileg in § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG werden als
systemwidrig abgelehnt. Beides vermag im Ergebnis nicht zu überzeugen (vgl. dazu ausführlich Kuthe, Die Änderungen im System der eigenkapitalersetzenden
Gesellschafterdarlehen).
Konsequent wird die Übertragung auf andere Rechtsformen wie die AG, wobei es in diesem Rahmen nicht zu überzeugen weiß, daß bei der AG der Herausnahme von
Kleingesellschaftern zugestimmt wird, während dies für die GmbH abgelehnt wurde. Zuzustimmen ist der Ablehnung der von Karsten Schmidt vertretenen Auffassung, das
Kapitalersatzrecht auch bei der OHG und auf Komplementäre einer KG anzuwenden. Der Autor stellt überzeugend heraus, daß dies mit der ratio dieses Rechtsinstituts nicht zu
vereinbaren ist, weil bei den entsprechenden Gesellschaftern eben keine Haftungsbeschränkung eingreift, die zu einem Mißverhältnis der Chancen und Risiken führen kann.
Insgesamt bereichert die behandelte Dissertation die umfangreiche Literatur zum Kapitalersatzrecht um ein interessantes Werk, welches die Grundlagen einmal in einer bisher
aus deutscher Sicht noch nicht vorliegenden Weise beleuchtet. Stringent und klar verständlich geschrieben, regt es den an der Vertiefung der Materie und der Beleuchtung der
Grundlagen interessierten Leser zu eigenen Überlegungen an.
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