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Artikel 5581
Ralf Hansen

Gesellschaftsrecht im Überblick

Eine Rezension zu:

Ulrich Eisenhardt

Gesellschaftsrecht

Reihe: Grundrisse des Rechts

10. ergänzte und überarbeitete Auflage

München: C.H.Beck, 2002, 538 S., € 19,50,-
3-406-49126-X

http://www.beck.de


Das Buch von Ulrich Eisenhardt bietet seit langem eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich die Grundlagen des Gesellschaftsrechts zu erarbeiten. Die Materie ist schwierig, wird aber durchgehend gut erklärt. Hierbei sind auch die zahlreichen kleinen Fälle eine erhebliche Hilfe, die in den Text eingestreut sind. Im ersten Teil werden die Grundlagen erklärt, wobei Eisenhardt zwar die Möglichkeiten eines allgemeinen Teiles des Gesellschaftsrechts erwähnt, andererseits aber angesichts der Beschränkung auf einen Grundriß - bei dem die Verständlichkeit für den gesellschaftsrechtlichen Anfänger in Rede steht - auf die Entfaltung solcher allgemeinen Grundprinzipien weitgehend verzichtet, selbstredend aber berücksichtigt, daß sich alle Organisationsformen des Gesellschaftsrechts entweder auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Personenvereinigung oder den Verein als juristische Person zurückführen lassen.

Besonders in Bewegung ist seit einer Reihe von Jahren das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung, auch wenn der Gesetzgeber die HGB-Reform von 1998 nicht genutzt hat, die seit langem geforderte Überarbeitung der durchaus problematischen Normenstruktur der §§ 705 ff BGB vorzunehmen. Diese Rechtsentwicklung dokumentiert aber eindringlich die wirtschaftliche Bedeutung dieser Gestaltungsform. Dieses Kapitel wurde denn auch in erheblicher Weise überarbeitet. Die Entwicklungen betrafen dabei weniger das Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander als die Rechtsbeziehungen der BGB - Gesellschaft zu Dritten. Die Partei- und Rechtsfähigkeit der GbR ist inzwischen durch den BGH vollständig anerkannt worden. Dies wird zum Anlaß genommen dem Leser praktisch zu zeigen, was dies bedeutet, wobei allerdings die Abgrenzung zwischen rechtsfähigen Personenvereinigungen und juristischen Personen entlang des vom BGH in Bezug genommenen § 14 II BGB schärfer konturiert werden könnte. Besonders praxisrelevant sind die Veränderungen der Rechtsprechung im Bereich der Haftung gegenüber Dritten. Eisenhardt interpretiert die betreffende BGH - Entscheidung treffend als Verabschiedung der Doppelverpflichtungstheorie zugunsten der Akzessorietätstheorie, so daß sich letztlich eine analoge Anwendung des § 128 HGB durchgesetzt hat, mit der Folge der Anwendung auch des § 129 HGB für einen betroffenen Gesellschafter. Was dies praktisch für die Fallbearbeitung bedeutet, zeigt der Verfasser anhand der verschiedenen problematischen Anspruchsgruppen, insbesondere der ungerechtfertigen Bereicherung und der unerlaubten Handlung. Endgültig vom Tisch ist (seit BGHZ 142, 315) die "GbRmbH" (sofern es sie überhaupt je gab), allerdings hat der BGH kürzlich für die vor diesem Urteil ergangene Vertragsgestaltungen eine Schutzzone errichtet, deren Berechtigung durchaus bezweifelt werden kann.

Seit je lesenswert ist die Darstellung des Rechts des eingetragenen Vereins, die alle wesentlichen Fragen anspricht. Einbezogen werden könnten allerdings Probleme der Abberufung eines unfähigen Vereinsvorstandes durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Recht intensiv ist die Erörterung des nichtrechtsfähigen Vereins, der letztlich rechtspolitisch verfehlt der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwar gleichgestellt ist, letztlich aber weitgehend dem Vereinsrecht unterworfen wird. Bei der Stiftung hätte es sich angeboten, die aktuelle Reform wenigstens im Planungsstadium in die Darstellung einzubeziehen. Wer die Kapitel zu OHG, Partnerschaftsgesellschaft und KG intensiv durcharbeitet, wird in die Lage versetzt, mit diesen Rechtsformen angemessen am Fall zu operieren. Besonders examensrelevant ist hier die sehr gut dargestellte Haftungsverfassung der OHG; hier wird § 128 HGB sehr verständlich erläutert, der richtigerweise in der Tat keinen Vermögensgegenstand eines Gesellschafters von der unbeschränkten Haftung ausnimmt. Gern geprüft und recht intensiv dargestellt wird sowohl die Auswechselung von Gesellschaftern mit ihren haftungsrechtlichen Folgen als auch die sehr wichtige fehlerhafte Gesellschaft, die ihre Parallele beim fehlerhaften Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht findet. Bei der Darstellung der KG könnte die viel geprüfte Darstellung der Kommanditistenhaftung noch etwas erweitert werden, etwa um eine Vertiefung der Probleme des Mißbrauches der Kommanditistenstellung oder hinsichtlich der Probleme der Teilaufbringung der Kommanditeinlage.

Sehr kompakt auf ca. 100 Seiten wird das Recht der Aktiengesellschaft dargestellt, das seit einigen Jahren - maßgeblich unter europarechtlichem Einfluß - erheblich in Bewegung geraten ist. Besonderes Augenmerk verdient hier etwa die Darstellung zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, da in diesem Rahmen die stark in die Diskussion geratenen Aktionärsrechte gegen derartige Beschlüsse und der Minderheitenschutz erörtert werden. Eine intensivere Erörterung hätte der Einfluß des Wertpapierüberlassungsgesetzes verdient. Im Vergleich zur Gewichtung in Prüfung und Praxis ist das GmbH-Recht etwas sehr kompakt geraten, auch wenn wirklich alle wesentlichen Gesichtspunkte erörtert werden. Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang die sehr strukturiert dargebotene Erörterung der Haftung im Vorgründungsstadium, unter besonderer Berücksichtigung des Innenhaftungskonzeptes bei der Vor-GmbH seit BGHZ 134, 333. Mit dieser sehr wichtigen Entscheidung stellte der BGH die Haftungsverfassung der Vor-GmbH von einer unbeschränkten Außenhaftung auf eine der Unterbilanzhaftung folgende, beschränkte Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter um, die viele Fragen aufwirft, die im Rahmen eines Grundrisses nur knapp angeschnitten werden konnten. Eisenhardt selbst hält diese Begründung mit gewichtigen Argumenten nicht für zwingend, da sie nach seiner Auffassung im Gesetz keine Stütze findet, zumal der BGH bei insolventen Gesellschaften dieses Konzept selbst durchbrochen sehen will. Ausbaufähig erscheinen aufgrund der praktischen Bedeutung die sehr knappen Ausführungen zur Geschäftsführerhaftung, deren Praxisrelevanz nicht überschätzt werden kann. Knappe Darstellungen finden sich erfreulicherweise sowohl zum Umwandlungsrecht als auch zum Konzernrecht. Sehr lesenswert ist hier als Einführung der Abschnitt über das GmbH-Konzernrecht.

Die Einführung von Eisenhardt ist bestens geeignet, sich die Grundstrukturen des Gesellschaftsrechtes anzueignen und nach dieser Lektüre weiter zu vertiefen.

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