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Artikel 5034
Ralf Hansen
GmbHG für die Praxis

Eine Rezension zu:

Bartl / Fichtelmann / Schlarb / Schulze

Heidelberger Kommentar zum GmbH-Recht


5. neu bearbeitete Auflage, Heidelberg: C.F. Müller, 2002, 1140 S., 106,95 €
ISBN 3-7910-1942-2

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Das Recht der GmbH ist seit langem erheblich in Entwicklung. Es läßt sich ohne intensive Kenntnis insbesondere der dynamischen Rechtsprechung des zweiten Senates des BGH und selbstredend der Oberlandesgerichte kaum angemessen handhaben. Die Aufarbeitung dieser Entwicklung der Rechtsprechung war seit je eines der maßgeblichen Anliegen dieses Kommentars, der auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet ist und daher auf die Referierung sog. "Mindermeinungen" weitgehend verzichtet, die, pragmatisch betrachtet, keine Aussicht auf Durchsetzung bieten. Im Vorwort warnen die Autoren mit guten Grund vor der GmbH. Die Wahl der oft gewünschten Haftungsbeschränkung ist im Rechtssystem die Ausnahme und wird mitunter teuer erkauft. Der "Preis" ist die Beachtung von Rechtsnormen, die sich dem juristischen Laien kaum erschließen, so daß intensive Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern die Folge sein müßte. Diesbezüglich sind die Kosten für viele Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, die nur eine "schnelle" Haftungsbeschränkung wünschten, zu hoch. Unter diesen Umständen schleichen sich - bewußt oder oft auch unbewußt - Fehler ein, die schließlich in der Krise der GmbH zum Bumerang werden. Nicht zuletzt für die GmbH-Geschäftsführer, die oftmals aufgrund derartiger Fehler persönlich haften. Der Schutz des "Haftungsmantels" der GmbH ist längst sehr durchlässig geworden. Die Autoren gehen daher davon aus, daß sich die GmbH, so wie sich heute im Spiegel der Rechtsprechung darstellt, weit von ihrer ursprünglichen Basis entfernt hat. Den Kommentatoren kann nur bescheinigt werden, daß sie die Gefahren, die im Bereich der GmbH lauern, sehr eingehend zum Gegenstand der Darstellung gemacht haben, was sich auch in den im Anhang beigefügten Mustern niederschlägt, die sich praktisch gut verwerten lassen. Im folgenden kann nur auf wenige Facetten dieses äußerst gelungenen Kommentars eingegangen werden.

Auch bei der GmbH hängt viel von der richtigen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages ab. Dies gilt schon bei Fragen der Geschäftsführerbestellung in Ausfüllung des § 6 GmbHG. Die Kommentierung rät intensiv und mit guten Gründen davon ab, einen Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag zu bestellen, die vielmehr in einem Beschluß erfolgen sollte, als dem wesentlich flexibleren Gestaltungsinstrument. Um keine Probleme aufkommen zu lassen, wird gleich ein Muster für einen solchen Beschluß vorgeschlagen. Mitunter bedarf der Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit behördlicher Genehmigung. Liegt diese nicht vor, muß die Eintragung in das Handelsregister zurückgewiesen werden. Um dies schon im Vorfeld zu vermeiden, wurde eine Tabelle entwickelt, die diese genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten auflistet. Angesprochen werden etwa auch Versicherungsfragen, sowohl was die Tätigkeit der Geschäftsführer angeht als auch auf eine etwaige Versicherung von Sacheinlagen. Es bedarf keiner Erwähnung, daß die Sacheinlagenproblematik sehr eingehend berücksichtigt wird, zumal die spezifischen Risiken einer Sachgründung sich herumgesprochen haben dürften.

Die Beliebtheit der GmbH als Rechtsform beruht im wesentlichen auf § 13 II GmbHG. Angesichts der Möglichkeiten der "Durchgriffshaftung" bei Unterkapitalisierung, Vermögensvermischung, Sphärenvermischung, Institutsmißbrauch und Treuwidrigkeit ergeben sich beim "Betrieb" der GmbH schon erste Risiken, die zu einer Einhaltung insbesondere der Buchführung- und Bilanzierungsvorschriften drängen. Die Darlegungen dazu sind angesichts der restriktiven Tendenz der Rechtsprechung, die hohe Anforderungen stellt, recht knapp, referieren aber alles wesentliche. Kernstück des GmbH-Rechts ist indessen der Erhalt der Stammeinlagen als dem Mindesthaftungspotential für die Gläubiger des Unternehmens. Die Kommentierungen zu §§ 19, 30 GmbHG sind denn auch sehr intensiv und erfassen alle wesentlichen Momente. Besondere Probleme bereiten in der Praxis die §§ 30 - 32 b GmbHG, die erst in der Krise der GmbH relevant werden. Bei § 30 GmbHG wird etwa die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung intensiv erörtert. Ursprünglich glaubte der Gesetzgeber zur Durchsetzung der Kapitalerhaltung mit §§ 30, 31 GmbHG auskommen zu können, was sich als illusorisch erwies angesichts des Erfindungsreichtums der Praxis. Ursprünglich entwickelte der BGH das Recht der Eigenkapitalersatzleistungen analog §§ 30, 31 GmbHG bis der Gesetzgeber in mehreren Reformschritten §§ 32 a und b GmbH einführte. Diese Normen sind bis heute lebhaft umstritten geblieben, so daß hier ein erheblicher Kommentierungsbedarf besteht. § 32 a I GmbHG verwendet erstmals den schillernden Begriff "Krise der Gesellschaft", der auf die nur bilanziell zu ermittelnde Tatsache der Überschuldung oder Unterkapitalisierung verweist. Die Kommentierung erfaßt nennt insoweit die neuere Rechtsprechung, setzt sich damit aber nicht intensiv auseinander. Auch werden die Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform noch nicht in jeder Hinsicht intensiv erfaßt (§ 32 a/b, Rn.1 verweist noch auf die KO). Die Bezüge zum Bilanzrecht könnten stärker herausgestellt werden. Insgesamt allerdings lassen sich hier die maßgeblichen Fundstellen für die praktische Arbeit leicht auffinden.

Besonders in Bewegung geraten ist die Geschäftsführerhaftung. § 35 GmbHG findet eine besonders sorgfältige Kommentierung, die sehr intensiv auf Fragen des Anstellungsvertrages eingeht. Dies gilt ebenso für die Kommentierung des § 38 GmbHG, die auf alle wesentlichen Fragen der Abberufung des Geschäftsführers unter Einschluß der Erwirkung einstweiliger Verfügungen eingeht. Besondere Probleme wirft § 43 GmbHG auf, dessen sehr strukturierte Darstellung insbesondere bei der Darlegung der Haftung gegenüber Dritten überzeugt. Etwas sehr knapp wirkt die Kommentierung des § 64 GmbHG, da die Tatbestandsvoraussetzungen regelmäßig schwer festzustellen sind und gerade im Bereich des § 84 GmbHG zu erheblichen Problemen führen.

Hinzuweisen ist auf den ausführlichen Anhang. Er bietet zu einem wesentliche Gesetzestexte aus dem Bereich des Unternehmensrecht. Zu anderen jedoch auch profunde Übersichten, etwa zur GmbH im Konzern. Besonders hinzuweisen ist auf die sehr lesenswerte Übersicht über die Besteuerung der GmbH, die alle relevanten Aspekte anspricht. Besonders erwähnenswert sind die Muster. Sie umfassen von der Errichtung der GmbH über die Abtretung von Geschäftsanteilen, die Kapitalerhöhung, Umwandlungsfragen bis zur Euroumstellung alle wesentlichen Aspekte für die Vertragsgestaltung im Bereich des GmbH-Rechts.

Der Praktiker wird diesen leicht verständlich geschriebenen Kommentar gern zur Hand nehmen und für die tägliche Arbeit regelmäßig verwenden.

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