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Artikel 4385
Ralf Hansen

Konzernrecht in der Fallbearbeitung

Eine Rezension zu:

Kuhlmann/Ahnis

Konzernrecht


7. Auflage
Reihe: Lernbücher Jura

Verlag C.H. Beck, München 2001, 479 S., € 25,00
ISBN 3-406-47794-1

http://www.beck.de


Die Reihe ist neu, das Buch folglich auch. Was bringt es also, etwa im Vergleich zu Emmerich/Sonnenschein/Habersack? Es handelt sich um eine völlig andere Konzeption, mit anderen didaktischen Zwecken. Zunächst einmal liegt der Schwerpunkt auf der Fallbearbeitungspraxis, so daß sich das Buch an Wahlfachstudenten der Wahlfachgruppe Handels- und Gesellschaftsrecht/Wirtschaftrecht richtet. Es soll aber auch Referendare und Praktiker ansprechen, da die Fallösung im Vordergrund steht, was etwa bei Emmerich u.a. in dieser Form nicht der Fall ist, deren Anliegen eher die dogmatische Systematisierung ist. Damit hat das Buch einen guten Sinn, da Hinweise zur richtigen Fallbearbeitung im Konzernrecht rar sind. Behandelt werden sinnvollerweise nur der Aktienrechtskonzern und der GmbH-Konzern. Die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht werden nicht vorausgesetzt, sondern eingehend besprochen. Dennoch sollten wenigstens Grundkenntnisse on diesem Bereich vorhanden sein, die eher schon etwas vertieft sein sollten. Das Buch verbindet in durchaus beeindruckender Weise Lehrbuch und Fallsammlung. Damit wird eine interessante Lücke geschlossen, da es an einer Fallsammlung zum Konzernrecht - soweit ersichtlich - fehlt. Die Autoren wählen eine interessante Vorgehensweise, indem sie nach Darlegung des Konzernbegriffs in seinen maßgeblichen Facetten zunächst die Strukturen des faktischen Konzern erörtern und sich erst danach dem Vertragskonzern in seinen typischen Erscheinungsformen widmen. Unter didaktischen Aspekten hat diese Darstellungsform einiges für sich, zumal die Darstellung hier auch von interessanten optischen Übersichten und Graphiken unterstützt wird. Leitsätze fassen die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen. Besonders interessant sind die zahlreichen Beispiele, die dem Stoff viel von seiner gefürchteten Abstraktheit nehmen. Hinter rechtlichen Abstraktionen verbergen sich aber letztlich immer wieder nur Fälle aus denen sie gewonnen wurden. Da andere Darstellungen auf Aufbauschemata verzichten, ist die Aufnahme solcher Schemata nur zu begrüßen. Besonders überzeugend ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der maßgeblichen Judikatur, die fallbezogen aufgearbeitet wird. Dies zahlt sich für den Leser besonders bei der schwierigen Materie des faktischen GmbH-Konzerns aus. Hier finden sich etwa sehr anregende Ausführungen zur Treuepflicht. Die Zusammenhänge dürften selten so plastisch erklärt worden sein. Den Charakter einer Hausarbeit in der Wahlfachgruppe hat etwa das Fallbeispiel „Stufensanierung“. Sehr anregend sind etwa auch die Ausführungen zum „qualifizierten faktischen Konzern“, der vorliegt, wenn ein intensives Abhängigkeitsverhältnis trotz fehlenden Vertrags besteht und das Ausgleichssystem der faktischen Konzernregelungen versagt, die ohnehin nur rudimentär gesetzlich geregelt sind. Hier findet sich auch ein brauchbares Schema der Haftungsvoraussetzungen, wobei die Streitpunkte zum Mißbrauchstatbestand und zum Verschulden berücksichtigt werden. Auch die Rechtsfolgen finden eine überzeugende, praxisnahe Lösung. Auch hierzu finden sich wieder interessante Fallbeispiele. Nicht weniger zuverlässig sind die Ausführungen zum Vertragskonzern. Das Buch dürfte auch den tiefsten Skeptiker überzeugen und schließt eine schmerzliche Lücke in der konzernrechtlichen Ausbildungsliteratur. Es hat sehr intensive Beachtung im Adressatenkreis verdient.

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