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Artikel 4252
Ralf Hansen

Konzernrecht im Überblick

Eine Rezension zu:

Emmerich/Sonnenschein/Habersack

Konzernrecht


7. Auflage, Reihe: Juristische Kurz-Lehrbücher
Verlag C.H. Beck, München 2001, 547 S., € 32,00
ISBN 3-406-48313-5

http://www.beck.de


Die Neuauflage stellt aufgrund des frühen Todes von Jürgen Sonnenschein eine Zäsur dar, die nicht nur zum Neueintritt von Matthias Habersack als Mitautor geführt hat, sondern auch zu einer nahezu vollständig veränderten und neugeschriebenen Auflage, nachdem allerdings auch zuvor fast jede Auflage erhebliche Reformulierungen und Konzeptionsänderungen aufwies, entsprechend der Dynamik dieses Rechtsgebietes. Das Konzernrecht gilt nicht ohne Grund als eines der schwierigsten Teilrechtsgebiete. Der erste Teil führt umfassend in die Materie ein, die als Teildisziplin des Gesellschaftsrechts zu begreifen ist, auch wenn die Konzernbildung unter erheblichen steuerrechtlichen Vorgaben - insbesondere des Körperschaftssteuerrechts - erfolgt. Diese werden auch eingehend berücksichtigt. Besonders erfreulich ist, daß die Darstellung nunmehr auch die Übernahmeproblematik nach dem Scheitern des Entwurfs einer EG-Takeover-RL eingehend behandelt und auch den Gesetzesentwurf zu einem deutschen Übernahmegesetz thematisiert, über das bisher Einigkeit noch nicht erzielt werden konnte. Erfreulich ausgebaut wurde auch die Darstellung und Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte. Im Zentrum des ersten Teiles steht aber notwendigerweise die Erörterung der §§ 15 ff AktG sowie der §§ 291 - 328 AktG, die mehr oder weniger die entscheidende Basis des deutschen Konzernrechtsdarstellen darstellen, auch für den GmbH-Konzern, hier in analoger Anwendung. Das Konzernrechtsverhältnis ist von Mehrheitsbeteiligung und Abhängigkeit der beherrschten Unternehmen gekennzeichnet, weshalb auch diese Begriffe erst einmal anhand der einschlägigen aktienrechtlichen Vorschriften zu klären waren. Erst § 18 AktG enthält Bestimmungen über den Konzern, der in zwei Arten auftauchen kann: als Unterordnungs- und Gleichordnungskonzern unterhalb der Schwellen von Eingliederung und Fusion. Die Bildung des Konzerns löst aufgrund der Publizitätserfordernisse Mitteilungspflichten insbesondere nach §§ 20 ff AktG aus, die im Kontext auch der anderen relevanten Vorschriften behandelt werden. Auch die schwierige Problematik der Mitbestimmung im Konzern wird angemessen berücksichtigt. Teil 2 ist der Darstellung der Gruppenbildungs- und Gruppenleitungskontrolle gewidmet. Dieser Bereich ist von der Rekonstruktion des Konzernsrechtsverhältnisses einmal aus der Perspektive des abhängigen Unternehmens, aber auch von der Perspektive des herrschenden Unternehmens gekennzeichnet. Hier geht es insbesondere um die rechtsformspezifische Wahrung auch und gerade von Minderheitsinteressen, deren Durchsetzung immer öfter Gegenstand gerichtlicher Verfahren ist. Die Diskussion ist hier noch sehr im Fluß, wird aber sehr detailgenau nachgezeichnet, ausgehend von der Holzmüller-Entscheidung des BGH. Der umfassende Teil 3 bietet den gegenwärtig wohl kompaktesten und besten Überblick über das Aktienkonzernrecht. Besonders hervorzuheben sind die Ausführungen über den Beherrschungsvertrag. In diesem Zusammenhang wird auch die Problematik internationaler Beherrschungsverträge sehr umfassend dargestellt, da gerade das Konzernrecht erheblich durch internationale Bezüge geprägt ist, da rein nationale Konzernstrukturen eine immer geringere Bedeutung haben. Überzeugend ist jetzt auch die Darstellung der steuerrechtlichen Seite des Aktienkonzernrechts, die erheblich vertieft wurde. Etwas knapp sind die Darlegungen zur umstrittenen Umgehungsproblematik, wobei aber richtigerweise auf den wirklich gewollten Vertragsinhalt abgestellt wird. Besondere Beachtung verdienen die Darlegungen zu den Beteiligungsrechten betroffener Aktionäre. Erheblich erweitert und verbessert wurden die Ausführungen zur Abfindung der außenstehenden Aktionäre bei Übernahme der AG durch ein beherrschendes Unternehmen. Erheblich weiterentwickelt hat sich in den letzten Jahren die Dogmatik zur Leitungsmacht und zur Haftung des herrschenden Unternehmens, die im betreffenden Kapitel sehr eingehend Berücksichtigung finden. Auf besonderes Interesse dürfte die Neubearbeitung des Kapitels über faktische Konzerne führen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem einschlägigen Kapitel zum GmbH-Konzern. Das Konzernrecht der Gesellschaftsformen außerhalb der AG wird indessen eher skizzenhaft dargestellt, was unschädlich ist, weil die einschlägige Rechtsprechung die Normen des AktG und die darin enthaltenen allgemeinen Rechtsprinzipien hier weitgehend analog anwendet. Den Autoren ist eine ungemein lesenswerte Fortführung des Werkes gelungen, das lange Zeit das einzige Lehrbuch zum Konzernrecht in Deutschland war und das diese schwierige Materie auch für die Praxis überaus transparent macht.

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