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Artikel 2667
Ralf Hansen

Handels- und Gesellschaftsrecht in der Fallbearbeitung

Eine Rezension zu:

Timm/Schöne

Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht


JuS-Schriftenreihe, Bd. 70

München: C.H. Beck, 2000, S.314, ISBN 3-406-46739-3

http://www.beck.de


Die juristische Fallösung bestimmt das Ausbildungsziel der juristischen Ausbildung in Deutschland. Neben die Lektüre von systematischen Darstellungen sollte daher auch die Lektüre von Fallsammlungen treten, idealerweise nach eigener Skizzierung der Lösungswege zum Fallmaterial. Auf die Notwendigkeit entsprechender Eigenarbeit bei der Nutzung von Fallösungen wird denn auch im Vorwort des Buches deutlich hingewiesen. Die Fallösung im Handels- und Gesellschaftsrecht ist wegen häufiger Verschachtelungen komplex und nicht leicht zu erlernen (s. nur Timm, JuS 1994, 309-315). Diese Methodik anhand typischer Beispielsfälle deutlich zu machen, war von Anfang das Anliegen dieser von Dietrich Schultz in erster Auflage begründeten und von Wolfram Timm, Ordinarius in Münster, seit 1992 betreuten und erheblich veränderten Fallsammlung. Neu hinzugekommen ist nunmehr als Co-Autor Thorsten Schöne, Ordinarius an der GH-Siegen und ehemaliger Assistent des Erstverfassers. Wolfram Timm hat mit seiner kompakten Darstellung zur Examensvorbereitung für den Bereich des Handels- und Wirtschaftsrecht wohl das entscheidende Repetitorium für die Prüfungsvorbereitung in diesem Bereich geschaffen und auch didaktisch Maßstäbe gesetzt. Den Pflichtfachstoff stellt der Band „Handels- und Wirtschaftsrecht, Band I“ (2. A., 1999, JuS-Schriftenreihe, Bd. 126) dar. Band 2 (JuS-Schriftenreihe, Band 127, 1994) den Stoff der Wahlfachgruppe (eine Neuauflage ist endlich in Aussicht gestellt). Dazu gehört ein ausgezeichnetes Case-Book zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (JuS-Entscheidungen, 1995; auch hier wäre eine Neuauflage angesichts der Entwicklung der Rechtsprechung wünschenswert) und eben die hier zu besprechende Fallsammlung als integraler Bestandteil dieses harten, aber lehrreichen Vorbereitungsprogrammes. Es kann aber selbstredend auch separat benutzt werden. Interessante Ergänzungen finden sich oftmals auf der Homepage des Erstverfassers unter: http://www.uni-muenster.de//Jura.deu. Für eine integrale Nutzung sprechen indessen die zahlreichen Querverweise innerhalb des Programmes. Geboten werden auch didaktisch wertvolle Musterlösungen auf weithin aktuellem Stand nach der umfassenden Reform von 1998.

Die Auswahl der Fälle in der völlig überarbeiteten Fallsammlung ist überaus gelungen. Kein Fall konnte unüberarbeitet bleiben, wobei das Fallmaterial selbst gegenüber der Vorauflage kaum verändert werden mußte. Allerdings wurden auch die Sachverhaltsangaben entsprechend aktualisiert und die Sachverhalte angepaßt. Die Fälle 1-7 behandeln Kernprobleme des Handelsrechts, so etwa immer wieder prüfungsrelevante Fragen im Bereich etwa der §§ 15, 25 HGB. Fall 5 behandelt die schwierige Fallgestaltung einer Kontokorrentpfändung. Die Vermögensübernahme im Titel bei Fall 3 hätte man streichen können, sie taucht in der Fallösung selbstredend nicht mehr auf, da § 419 BGB 1999 im Zuge der Insolvenzrechtsreform planmäßig gestrichen wurde. Die Fallösungen zeigen stets die Rückbindung des Handelsrechts an die Privatrechtsdogmatik, die sich gerade auch im Aufbau niederschlägt. Der „Salmonellenfall“ unter Nr.6 ist denn auch primär Privatrecht in Reinkultur mit handelsrechtlichen Bezügen. Die Fälle 8-24 behandeln primär Fragen des Gesellschaftsrechts und zwar auch dankenswerterweise des Kapitalgesellschaftsrechts, das immer prüfungsrelevanter wird. Die Streitfragen zur Verpflichtungsfähigkeit der GbR „als solcher“ in Fall 8 haben sich dank der neueren BGH-Judikatur des Zweiten Senates weitgehend als überholt erweisen, auch wenn der Erste Senat es im „Ballermann-Fall“ noch anders gesehen hat. Der Fall führt intensiv in alle maßgeblichen „Brennpunkte“ des GbR-Rechts. Fall 9 hat interessante Fragen der GmbH-Vorgesellschaft im Blick. Angesichts der Examensrelevanz finden sich entsprechende Fälle zur OHG und zur KG. So findet sich im schweren Fall 15 eine ausführliche Thematisierung des Problems der Nachfolgeklauseln in Personengesellschaftsverträgen. Drei Fälle haben die - hochgradig examensträchtigen - Probleme der Kommanditistenhaftung zum Gegenstand. Sehr lesenswert ist etwa der Fall 20 zum Eigenkapitalersatz bei der GmbH in der Unternehmenskrise, da hier die schwierige Auffangfunktion der §§ 30, 31 GmbHG im Verhältnis zu den positiv normierten Regeln nahezu mustergültig behandelt wird. Auch die Thematisierung der analogen Anwendung von Anfechtungsklagen bei GmbH-Gesellschafterbeschlüssen ist überaus lehrreich. Fall 25 schließt an insolvenzrechtliche Fragestellungen an, die sich im Gesellschaftsrecht oft stellen. Die Fälle 25 und 26 behandeln primär wertpapierrechtliche Fragestellungen. Die Fallsammlung steht nach wie vor auf höchsten Niveau und ist weithin konkurrenzlos, also unbedingt lesenswert.

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