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Artikel 10333
Stefanie Samland
21.06.2005

Tiefergehendes Lehrbuch

Eine Rezension zu:

Ulrich Hübner

Handelsrecht


5. Auflage

Reihe: schwerpunkte

C.F. Müller, Heidelberg 2004, 338 Seiten, 20,- €
ISBN 3-8114-1819-X

http://www.cfmueller-verlag.de


Die 5. Auflage hat nicht ganz so lange auf sich warten lassen wie die 4. Auflage des Handelsrechts-Buchs aus der beliebten schwerpunkte-Reihe. Das Cover kündigt dennoch eine "völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage" an. Zwar war die Handelsrechtsreform schon in der Vorauflage eingearbeitet, doch waren diesmal ebenfalls größere Änderungen zu bewältigen, so z.B. die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf das Handelsrecht. Dies führte dazu, dass der Verfasser große Teile des Buches neu geschrieben hat, u.a. den umfangreichen Abschnitt über die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Auch wurden die Fälle und Beispiele jetzt mit Euro-Angaben versehen. Trotz der Neubearbeitung fällt leider schon ganz zu Beginn des Buches auf, dass das Literaturverzeichnis keiner erneuten Korrekturlesung unterworfen war, hier finden sich einige Tipp-Fehler.

Entsprechend der Klausurrelevanz konzentriert sich Hübner in seiner gut 300 Seiten starken Darstellung auf die Kaufmannseigenschaft, das Handelsregister, das Firmenrecht, die kaufmännischen Hilfspersonen und den Handelskauf im Rahmen der Handelsgeschäfte. Die weiteren Gebiete des Handelsrechts werden in gebotener Kürze gestreift. Auch finden sich Exkurse, z.B. in das Steuerrecht, das internationale Kaufrecht oder das Versicherungsrecht.

Hervorzuheben ist die ausführliche Auseinandersetzung mit Streitständen. Die unterschiedlichen Meinungen werden jeweils erläutert und mit zahlreichen Nachweisen versehen – leider sind diese direkt im Text mit abgedruckt, was die Lesbarkeit beeinträchtigt. Ebenfalls lobenswert sind die zum Teil im Gutachtenstil ausformulierten, durchweg umfassenden Lösungen zu den grau hinterlegten Eingangsfällen.

Der Lesefluss ist insgesamt zu beanstanden. Nicht nur, dass auf Fußnoten verzichtet und alle Verweise in den Text eingebaut wurden, sondern auch die Tatsache, dass es immer mal wieder sehr lange Absätze gibt, verhindert ein zügiges Lesen und Verstehen. Hinzu kommen zahlreiche Hinweise auf die alte Gesetzeslage, z.B. im Rahmen von § 26 HGB, der 1994 neu gefasst wurde, die den heutigen Studenten beim Lernen für eine Klausur nicht mehr in dem Umfang interessieren. Ab und an kommen auch sprachliche Fehler hinzu, so wird in Rn 260 der nicht eingetragene Übergang doppelt in einem Satz genannt.

Gesamteindruck:
Für den Einstieg in das Handelsrecht geht das vorliegende Lehrbuch, was Streitstände und Literatur angeht, zu sehr in die Tiefe. Dennoch kann das Buch denjenigen Studenten empfohlen werden, die einen handelsrechtlichen Schwerpunkt belegen und Vorkenntnisse mitbringen. Diese werden auch mit der schwierigeren Leseweise zurecht kommen.

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