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Artikel 1003
Ralf Hansen

Stellvertretung im Außenprivatrecht der Unternehmen

Eine Rezension zu:

Reimar Spitzbarth/Nicola Preuss

Vollmachten in Unternehmen
Handlungsvollmacht - Prokura - Generalvollmacht


4., völlig neubearbeitete Auflage
Erich Schmidt Verlag, Berlin, Bielefeld

http://www.erich-schmidt-verlag.de


Die jetzt völlig überarbeitete Neuauflage bietet eine für die unternehmerische Praxis bestimmte Darstellung aller handelsrechtlichen Vollmachten hinsichtlich ihres Umfangs, ihrer Bedeutung und ihrer Rechtsfolgen. Der Band wird nunmehr von Nicola Preuss bearbeitet, die das Manuskript durchgehend erneuert und aktualisiert hat. Zweifelsfragen werden indessen in gewohnter Weise ausgiebig anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Die Stellvertretung im Unternehmen hat angesichts sich verflachender Hierarchien einen noch höheren Stellenwert als bisher schon üblich.

Handelsrecht als Unternehmensrecht ist Privatrecht. Die handelsrechtlichen Vollmachten sind nicht eigenständig geregelt, sondern schließen an §§ 164 ff BGB an. Konsequenterweise werden daher diese Grundregeln zunächst abrißartig behandelt. Probleme ergeben sich stets aufgrund einer Differenz der eingeräumten Kompetenzen zwischen Innen- und Außenverhältnis. Etwa die Fußnote 31 zeigt sehr deutlich, wie umstritten die Fragen der Rechtsscheinvollmacht sind. Eingearbeitet sind nunmehr alle relevanten Bezüge zum Insolvenzrecht. So werden jetzt auch die Fragen des Erlöschens der Vollmacht nach § 117 InsO im Überblick behandelt. Die Verfasser untersuchen etwa auch die rechtliche Bedeutung der Zeichnung "i. A.", wobei deren rechtliche Qualifikation aber letztlich offen bleibt. Überzeugend sind die Ausführungen zu § 56 HGB, wo darauf hingewiesen wird, daß nur geschäftstypische Verkäufe, nicht hingegen jedoch auch Ankäufe vom Normzweck gedeckt sind.

Lesenswert sind auch die Ausführungen zur Prokura. Aufgrund der Publizitätswirkungen des Handelsregisters, in das die Prokura nach § 53 Abs.1 HGB einzutragen ist (mit den oft problematischen Folgen des § 15 HGB), erhöht die Prokura den Vertrauensschutz gegenüber dem Rechtsverkehr gegenüber bürgerlichrechtlicher Vollmacht und Handlungsvollmacht erheblich. Die Erteilung einer Prokura durch den Insolvenzverwalter dürfte nunmehr nach § 160 Abs.1 InsO von der Zustimmung der Gläubigerversammlung abhängen, da es sich um eine für das Verfahren bedeutsame Rechtshandlung handelt. Diese Auffassung wird jetzt auch in diesem Buch vertreten, sofern die Prokura nicht nur für insolvenzspezifische Aufgaben erteilt wird. Die Möglichkeiten der Prokuraerteilung, ihre einzelnen Formen und ihre Grenzen werden eingehend behandelt. Die früher im Zusammenhang mit der Prokura ausführlich dargestellten Rechtsprobleme bei den einzelnen Handels- und Kapitalgesellschaften finden sich jetzt in einem eigenen Kapitel über "Sonderbestimmungen über die Stellvertretung". Diese Umstrukturierung ist zu begrüßen, schafft sie doch größere strukturelle Klarheit.

Interessante Ausführungen finden sich nach wie vor zur - rechtlich nicht unproblematischen - Figur der "Generalvollmacht", die mangels handelsrechtlicher Ausgestaltung allein auf §§ 164 ff BGB beruht. Die Generalvollmacht muß da ihre Grenzen finden, wo Selbst- und Fremdorganschaft Vertretung nur durch die dazu gesetzlich und gesellschaftsvertraglich berufenen Stellvertreter zuläßt. Darüber hinausgehende "Generalvollmachten" sind in Generalhandlungsvollmachten umzudeuten, deren Umfang eine Prokuristenstellung durchaus überschreiten kann. Maßgeblich für die Zurechnung ist hingegen auch hier der zurechenbar erzeugte Rechtsschein. Die Besonderheiten für die einzelnen Rechtsformen des Gesellschaftsrechts werden hinreichend beachtet.

Die früher enthaltenen Ausführungen zur rechtsvergleichenden Betrachtungen sind mit der Neuauflage leider entfallen. Dies ist bedauerlich. Insoweit behält die Vorauflage ihren Wert. Geblieben ist hingegen der ausgezeichnete Formularteil. Dies ändert nichts daran, daß die Neuauflage insbesondere für Betriebspraktiker einen hohen Nutzen entfaltet.

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