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Artikel 8851
Hannes Münchinger
17.02.2004

Verständlich, praktisch, gut – einfach nützlich!

Eine Rezension zu:

Lenz / Borchardt (Hrsg.)

EU- und EG-Vertrag

Kommentar

3. Auflage

Bundesanzeiger Verlag, Köln 2003, 2.590 Seiten, 178,- Euro;
ISBN 3-89817-274-0

http://www.bundesanzeiger.de


Das vorliegende Werk ist von besonderer Güte. Schon die Gestaltung des Einbandes spricht an: Weiße Schrift auf blauem Grund und auch die 12 goldenen Sterne fehlen nicht. Spätestens sie verraten – hier geht es um Europa. Kommentiert wird nicht nur der EG-Vertrag, sondern darüber hinaus erstmalig auch der EU-Vertrag. Zusätzlich werden auf den letzten 120 Seiten auch die einzelnen Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in groben Zügen näher erläutert.

Der Leser wird regelrecht an die Hand genommen und in konzentrierter, gut verständlicher Sprache durch die drei wichtigsten Rechtstexte der Europäischen Union geführt. Mit jedem Blick hinein schließt sich einem das Europäische Vertragswerk ein Stück mehr auf. Von der ersten Seite an wird einem klar, hier ist nicht ein Buch geschaffen worden, das seinen Platz nur in Universitätsbibliotheken und so mancher Professorenkammer findet, sondern das auf den Tisch jedes Praktikers gehört, dessen Tätigkeit europarechtlichen Bezug hat. Aber auch dem Studenten, der sich mit dem Europarecht beschäftigt, kann das Nachlesen einzelner Kommentierungen zu zentralen Europarechtsnormen eine große Verständnishilfe sein.

Schon auf der ersten Seite zeigt sich, dass es den Verfassern ein Anliegen ist, sich auf das Wesentliche zu beschränken, dies aber klar, strukturiert und verständlich darzustellen. So umfasst die Vorbemerkung zum EU-Vertrag gerade mal im Ganzen eine gedruckte Seite mit 5 Randziffern. Durch diese Beschränkung auf's wirklich Wichtige wird dem Leser, der sich schnell und dennoch fundiert in einen Bereich eindenken will, die Arbeit abgenommen zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden. Dies ist bereits geschehen. Wer darüber hinaus tiefer in einem Bereich schürfen will, kann dann auf die Literaturauswahl, die am Anfang oder Ende eines fast jeden Artikels angefügt ist, zurückgreifen.

Von den meisten anderen Kommentaren zum EG-Vertrag hebt sich dieser Kommentar durch die überaus große Zahl an Autoren ab. Diese entstammen den unterschiedlichsten europäischen Einrichtungen und Universitäten. Zum weit überwiegenden Teil sind es Praktiker, wie man dem Autorenverzeichnis am Ende des Buches entnehmen kann. Dies begründet auch den praxisnahen Charakter des Kommentars.

Mit Literaturverweisen wird dabei eher gespart. Bereits im Vorwort heben die Herausgeber klärend hervor, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Europäischen Gerichtes 1. Instanz das Rückrat der Kommentierung darstellt. Außerdem sind die Fußnoten in den Fließtext in Klammern eingefügt, was zunächst etwas gewöhnungsbedürftig ist, aber dann die Lesbarkeit nicht weiter beeinträchtigt.

Sehr zur Übersichtlichkeit trägt das zu Beginn der Kommentierung eines jeden Artikels eingefügte Kästchen bei, das die Gliederung der Kommentierung wiedergibt und das Auffinden der relevanten Passagen erheblich vereinfacht. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass einzelne zentrale Begriffe in der Kommentierung fett formatiert sind und dadurch dem Leser eine schnelle Orientierung ermöglicht wird.

Diskussionswürdig erscheint allein, ob eine Mitaufnahme der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als sinnvoll zu betrachten ist, da die Erläuterung hierzu außerordentlich kurz ausfällt. Im Hinblick darauf, dass der Entwurf für eine Verfassung für Europa, auch wenn dieser vorerst auf Eis gelegt ist, dieser bindenden Charakter beimisst, muss allerdings davon ausgegangen werden, dass deren Bedeutung zukünftig eher steigen als abnehmen wird. Daher erscheint es zumindest auch aus Gesichtspunkten der Vollständigkeit nachvollziehbar, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit aufgenommen worden ist.

Schließlich ist noch zu erwähnen, dass in der vorliegenden dritten Auflage Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt (Abteilungsleiter in der Europäischen Kommission) an die Seite von Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften a.D.) als Herausgeber getreten ist.

Gesamteindruck:
Ein gut verständlicher Kommentar, den man gerne mal eben zur Hand nimmt und einzelne Kommentierungen nachschlägt. Indem er sich aufs Wesentliche beschränkt, ermöglicht er dem Leser innerhalb kurzer Zeit in einem bestimmten Bereich einen fundierten Überblick zu gewinnen. Alles in allem lässt sich daher das vorliegende Werk mit den wenigen Worten beschreiben: Verständlich, praktisch, gut – einfach nützlich!

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