Stefanie Samland
Ausgebauter Tagungsvortrag
Eine Rezension zu:
Andreas Zimmermann
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zwischen
Gemeinschaftsrecht, Grundgesetz und EMRK
Entstehung, normative Bedeutung und Wirkung der EU-Grundrechtecharta im gesamteuropäischen Verfassungsraum
Nomos, Baden-Baden 2002, 66 Seiten, 8,- €
ISBN 3-7890-8374-7
http://www.nomos.de
Ende Mai 2003 wurde im Europäischen Konvent der erste Verfassungsentwurf für die Europäische Union diskutiert. In der Diskussion über eine gesamteuropäische Verfassung geht es auch um den Grundrechtsschutz und die Frage, inwieweit die EU-Grundrechtecharta, die
2001 als rechtlich unverbindliche Erklärung proklamiert wurde, in die Verfassung mit einfließt. Die Bedeutung der Charta steht seit 2001 permanent im Mittelpunkt von
Aufsätzen oder Vorträgen. Andreas Zimmermann hat nun einen Vortrag, den er am 13. November 2001 vor der Juristischen Studiengesellschaft Hannover gehalten hat, erweitert und
mit Fußnoten versehen und als Heftchen im Nomos-Verlag veröffentlicht.
Zunächst zeigt Zimmermann den Weg bis zur Grundrechtecharta in Nizza auf und stellt heraus, daß die Verankerung von Grundrechten in den europäischen Verträgen zuvor noch
stiefmütterlich behandelt wurde. Doch trotz der Proklamation einer Charta stellte sich die Frage der normativen Bedeutung und der Rechtsverbindlichkeit der in der Charta
deklarierten Grundrechte. Diesem Thema wendet sich der Autor im folgenden Kapitel zu. Er untersucht, inwieweit in der Rechtsprechung bis Ende 2001 auf die Charta bezug
genommen wurde und ob die Charta Gemeinschaftsorgane oder Mitgliedstaaten bindet. Anschließend gilt die Aufmerksamkeit dem materiellen Inhalt der Grundrechtecharta. Hier
vergleicht Zimmermann u.a. die Bestimmungen zu den Grundrechtsträgern mit denen in der EMRK und in der Rechtsprechung des EuGH. Außerdem wird die Aufnahme sozialer Rechte im
Hinblick auf die Europäische Sozialcharta betrachtet. Die einzelnen Grundrechtsgruppen und Schrankenregelungen sind Gegenstand der weiteren Begutachtung in diesem Kapitel.
Lobenswert für den Veröffentlichungszeitpunkt ist die abschließende Auseinandersetzung mit dem Verhältnis der Grundrechtscharta zu einer geplanten europäischen Verfassung
und einem Beitritt der EU zur EMRK. Der Verfasser tendiert zu einer Inkorporation eines Grundrechtekapitels im EU-Vertrag und befürwortet eine Einbindung der EU in den
gesamteuropäischen Grundrechtsschutz der EMRK. Im Anhang ist die EU-Grundrechtecharta abgedruckt.
Gesamteindruck:
Das dünne Büchlein gibt einen leicht verständlichen und gut gelungenen Einblick in die Entstehung und Bedeutung der EU-Grundrechtecharta. Es berücksichtigt auch schon die
Ideen für die Einbeziehung von Grundrechten in den geplanten Verfassungsvertrag der EU. Lesenswert für jeden, der sich für die Zukunft der Europäischen Union interessiert!
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