Hannes Münchinger
Europarecht in Politikbereichen
Eine Rezension zu:
Beutler/Bieber/Pipkorn/Streil
Die Europäische Union
Rechtsordnung und Politik
5. Auflage
Nomos, Baden-Baden 2001, 785 Seiten, 46,- €
ISBN 3-7890-7243-5
http://www.nomos.de
Das Europarecht hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, die Währungsunion, die Osterweiterung und die
Diskussion um eine Europäische Verfassung haben dafür gesorgt, dass immer wieder neue Darstellungen und Lehrbücher zum Europarecht auf den Markt kommen und bestehende Werke
einer zügigen Neubearbeitung und Aktualisierung bedürfen. Die meisten Bücher enthalten ausbildungsbedingt vor allem die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europäischen
Union. Das über 700 Seiten starke Buch von Beutler/Bieber/Pipkorn/Streil, welches in der 5. Auflage einen Autorenwechsel verzeichnete und nunmehr von
Beutler/Bieber/Epiney/Haag bearbeitet wurde, konzentriert sich dagegen mehr auf die Grundfreiheiten und Politikbereiche als auf das institutionelle Europarecht.
Teil 1 – mit Grundlagen betitelt – enthält auf 340 Seiten in etwa das, was sonst in Europarechtslehrbüchern zu finden ist. Neben einem geschichtlichen
Abriss werden zunächst die Verträge vorgestellt, die wirtschaftlichen und politischen Grundlagen der EU angesprochen und die Union in das System der Mitgliedstaaten gesetzt,
hier werden vor allem die Zuständigkeitsnormen untersucht. Anschließend gehen die Verfasser auf das institutionelle System ein. Die einzelnen Institutionen werden mit ihren
Aufgaben und der jeweiligen Zusammensetzung dargestellt, auch die Änderungen, die mit dem Vertrag von Nizza einhergehen werden, sind schon berücksichtigt. Auch beim Zitieren
von Normen wird auf Änderungen durch diesen Vertrag bereits hingewiesen. Was man in einem normalen Europarechtslehrbuch wohl auch nicht findet, ist eine Übersicht der
EU-Parlamentarier nach Fraktionen, wie sie in Rn 216 mit Stand vom März 2001 geboten wird. Ein eigenes Kapitel wird auch der Finanzverfassung und dem Haushalt der
Europäischen Union gewidmet. Im Kapitel über die Rechtsquellen fallen die Ausführungen zur unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrecht auf Individuen etwas knapp aus,
dennoch werden die Klassiker des EuGH auf diesem Gebiet in den Fußnoten zitiert, so dass ein Nachlesen ohne weiteres möglich ist. Das Rechtsetzungsverfahren wird
ebenfalls knapp behandelt, enthält aber einen im Kleindruck zusammengefassten Ablaufplan, aus dem ersichtlich ist, wie EU-Recht entsteht. Auch die Verfahrensarten und das
Rechtsschutzsystem werden erläutert, dies erfolgt sehr ausführlich und anhand vieler Fälle des EuGH. Schließlich findet sich im ersten Teil ein Kapitel zu den Grundrechten
und der Unionsbürgerschaft. Hier ist hervorzuheben, dass auch die Charta der Grundrechte behandelt wird.
Die folgenden 300 Seiten des Teil 2 sind mit Grundfreiheiten und Politikbereiche überschrieben. Hier beginnen die Autoren mit einem Kapitel über Rechtsangleichung in
Europa. Insbesondere werden die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilprozessrechtes auf Grundlage des Art. 65 EGV sowie die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in
Strafsachen, die mit der dritten Säule eine besondere Bedeutung innehat, angesprochen. Danach gehen die Verfasser auf die Grundfreiheiten über. Für den freien
Warenverkehr, die Freizügigkeit von Personen, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Freiheit des Kapitals werden jeweils die vertraglichen Grundlagen und
der Anwendungsbereich erläutert. Von Wettbewerbspolitik über Steuerrecht, Urheberrecht und Sozialpolitik bis hin zu Fragen in den Bereichen Bildung, Verbraucherschutz und
Umwelt beschäftigt sich das Buch schließlich mit den einzelnen Politikbereiche der EU. Hier finden sich vor allem Ausführungen zu Abkommen und Richtlinien, die auf eine
Angleichung der nationalstaatlichen Regelungen zielen.
Im letzten Teil zu den Außenbeziehungen wird die Stellung der Union im Völkerrecht und damit einhergehend die Fähigkeit zum Abschluss von Verträgen untersucht.
Außerdem sind die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Gedanken zur Osterweiterung Themen dieses Teils.
Es bleibt festzustellen, dass sich die Lektüre trotz der Tatsache, dass die Darstellung nicht als Lehrbuch konzipiert ist, nicht langatmig gestaltet. Die Vielzahl an
Überschriften, Hervorhebungen im Text, Tabellen sowie zahlreiche Fälle, die einerseits in den Fußnoten zitiert, andererseits direkt im Text vorgestellt werden, lockern den
Text sehr gut auf.
Gesamteindruck:
Wer über die Europäische Union mehr wissen möchte, als es für eine Europarechtsklausur nötig ist, sollte zu diesem Buch greifen. Es ist eher eine Zusatzlektüre für alle
Interessenten denn ein Lehrbuch für Studenten. Trotz der Veröffentlichung in 2001 ist es durch die vielen Verweise auf den Vertrag von Nizza und die Tabellen, die schon die
Zusammensetzung der Institutionen nach der Osterweiterung einschließen, noch sehr aktuell.
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