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Artikel 4747
Ronald Moosburner

Exzellente Einführung ins Europarecht

Eine Rezension zu:

Hans Georg Fischer

Europarecht

3. Auflage

Verlag C.H. Beck, München 2001, 35,- €
ISBN 3-406-48370-4

http://www.beck.de

Der Autor ist Professor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Dozent an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesinnenministerium. Sein umfassendes Werk zum Europarecht ist 2001 in 3. Auflage erschienen.

Der Schwerpunkt des Buches liegt natürlich im Bereich des europäischen Institutionenrechts sowie des Binnenmarkts, daneben beschränkt sich die Darstellung auf diejenigen Bereiche, die für die Anwendung des Europarechts in Deutschland von Bedeutung sind. Ausgeklammert wurden insbesondere die Außenbeziehungen der EU und der EG.

Das Buch beginnt nach einer kurzen geschichtlichen Einleitung mit einer Übersicht über die Struktur und den rechtlichen Charakter der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften. Besonders ausführlich ist im Rahmen des Institutionenrechts zunächst die Darstellung über die innerstaatliche Wirkung des Gemeinschaftsrechts sowie über den Schutz von Grundrechten im Rahmen der EG.

Der letztere ist vom EuGH in Ermangelung kodifizierter Grundrechte in den Gründungsverträgen rechtsfortbildend anhand der sogenannten allgemeinen Rechtsgrundsätze entwickelt worden, die er zu wahren hat. Er greift dabei auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedsstaaten und die EMRK als Rechtserkenntnisquellen zurück. Dagegen hat die Grundrechtecharta der Union, die am 7. Dezember 2000 in Nizza deklariert wurde, nur programmatischen Charakter. An welchen Stellen und ggf. wie weit sie Eingang in die Rechtsprechung des EuGH finden wird, muß sich erst noch erweisen. Sehr erfreulich ist die umfangreiche Dokumentation der Darstellung mit dem Fallrecht aus der EuGH-Rechtsprechung. Das gilt auch für die Ausführungen zur innerstaatlichen Wirkung des Gemeinschaftsrechts, im Einzelnen zur unmittelbaren Anwendung und zur unmittelbaren Wirkung des Europarechts. Hier finden jenseits der bekannten Standardfälle auch etliche weniger bekannte Rechtssachen Erwähnung, anhand derer die Feststellung der unmittelbaren Anwendung von einzelnen Normen durch den EuGH dokumentiert wird. Dem Leser ist dabei unbedingt zu empfehlen, möglichst viele der Fundstellen auch nachzulesen, um mit der spezifischen Ausdrucksweise, die der EuGH häufig schon in sehr frühen Entscheidungen geprägt hat, vertraut zu werden. Dazu kommt auch die Notwendigkeit, die Sichtweise des EuGH vom Status des Europarechts gegenüber dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten nachzuempfinden, sowie den Umgang des BVerfG mit dieser Rechtsprechung in seinen zentralen Entscheidungen Solange I (BVerfGE 22, 293), Solange II (BVerfGE 73, 339) und Maastricht (BVerfGE 89, 155) zu studieren.

Das Maastricht-Urteil wird auch an anderer Stelle nochmals ausführlich dargestellt, wenn es um die Wahrung demokratischer Prinzipien bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union geht. Nach der Feststellung, daß eine solche Übertragung auch im Rahmen von Art. 23 GG ausgeschlossen ist, soweit dadurch das Demokratieprinzip in einer Weise beeinträchtigt wird, die von Art. 79 III GG untersagt wird. Hinsichtlich des Umfangs demokratischer Legitimation von staatlichem Handeln könne der erforderliche Zurechnungszusammenhang innerhalb eines Staatenverbunds naturgemäß nicht in demselben Ausmaß hergestellt werden wie innerstaatlich. Die Legitimation werde jedoch sowohl durch die Rückkoppelung des Handelns der EG-Organe, wie es in den Verträgen festgelegt wurde, als auch durch das Europäische Parlament in seiner „stützenden Funktion“ gewährleistet. Allerdings müßten dem deutschen Bundestag Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht verbleiben. Außerdem finde der Bestimmtheitsgrundsatz Anwendung, wenn auch in weniger strengem Maßstab wie innerstaatlich. Zur Prüfungsrelevanz des gesamten Problemkomplexes informativ ist die Lösungsskizze zum 1. Staatsexamen in Bayern, Aufgabe 6, Termin 1999/II, BayVBl. 2001, 445ff.

Die Darstellung zum materiellen Gemeinschaftsrecht sind ebenfalls sehr umfassend und werden durch zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung illustriert. Zudem werden neben den Regelungen des Primärrechts auch einzelne wichtige Richtlinien und Verordnungen vorgestellt, die für die Anwendung von überragender Bedeutung sind.

Insgesamt ist das Werk eine exzellente Einführung ins Europarecht, die in einzelnen Bereichen auch schon hervorragend zum vertieften Studium geeignet ist. Sehr hilfreich sind auch die außerordentlich umfangreichen weiterführenden Literaturhinweise in den einzelnen Kapiteln. Das Buch kann zur Lektüre nur eingehend empfohlen werden!

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